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Deutscher Frauenrat
Berlin, 11. Januar 2017

Entgelttransparenz: ein Anfang mit Gerechtigkeitslücken

Das Bundeskabinett hat sich heute auf einen Entwurf für ein Gesetz zur Förderung von Transparenz von Entgeltstrukturen geeinigt. Dazu stellt die Vorsitzende des Deutschen Frauenrats, Mona Küppers fest:

«Wir begrüßen, dass die Bundesregierung Entgelttransparenz per Gesetz herstellen will. Damit tritt sie entschiedener als bisher für Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern ein. Das ist angesichts des Gender Pay Gaps, der in Deutschland hartnäckig bei über 20 Prozent liegt, grundsätzlich positiv. Im nun verabschiedeten Entwurf sehen wir aber Gerechtigkeitslücken, die unbedingt geschlossen werden müssen. So bietet er etwa ArbeitgeberInnen die Möglichkeit, Entgeltungleichheit im Unternehmen mit arbeitsmarkt-, leistungs- und arbeitsergebnisbezogenen Kriterien zu rechtfertigen», so Mona Küppers, Vorsitzende des Deutschen Frauenrats.

Der Deutsche Frauenrat hatte zuletzt in seiner Stellungnahme am 11. November 2016 zum damals vorliegenden Entwurf davor gewarnt, Entgeltgerechtigkeit mächtigen Wirtschaftsinteressen zu opfern

Ulrike Helwerth
Presse- und Öffentlichkeitsreferentin
Internationale Gleichstellungspolitik


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