Köln
Der sozialpolitische Krieg der Bundesregierung gegen die eigene Bevölkerung
Deutschland wieder flott?
Johann Peter Hasenclever (1810-1853), „Arbeiter vor dem Magistrat“, 1849/50.
gemeinfrei Erläuterung
Am 2. Juli 2026 treten die Spitzen der Regierungskoalition vor die Presse und verkündeten ein «Programm für Aufschwung und Beschäftigung». Es geht um Steuern, Rente, Gesundheitspolitik, Pflege, Arbeitsrecht, überhaupt um eine Revision des Sozialstaats und seine einschlägigen Regeln. Bundeskanzler Merz sagt: «Wir wollen Deutschland wieder flottkriegen. Wir sorgen für mehr Wettbewerb, mehr Beweglichkeit unserer Unternehmen, weniger Bürokratie und Entlastung des Sozialstaats, und wir senken die Steuern.«
Tatsächlich befindet sich die Bundesrepublik im Zuge einer schon länger währenden Überakkumulationskrise in einer Rezession. Über die Krise indessen schweigen Bas, Söder, Klingbeil und Merz. Denn solange das Privateigentum an wesentlichen Produktionsmitteln vorherrscht und als heilig und unantastbar gilt, bleiben administrative Handlungsoptionen beschränkt. Das Rezept der Regierung ist stattdessen, kurz gesagt: Sozialabbau für die, die vom Verkauf ihrer Arbeitskraft leben müssen, aber alle erdenklichen Subventionen für die, die sich die Ergebnisse dieser Arbeit aneignen. Noch kürzer: Nimm den Armen, gib den Reichen. 34 Punkte umfasst das Programm, mit dem die Regierungskoalition das Land aus der Wirtschaftskrise führen will.
Aber kein Wort fällt über die Aufrüstungs-Milliarden.
Das Armutsprogramm ist mehrfach angekündigt worden, schon im vergangenen Sommer wurde den Konzernen ein Herbst der Reformen versprochen.
Tatsächlich drohte die Regierung schon zuvor immer mal wieder Sozialabbau, Rentenkürzungen sowie Einschränkungen bei Pflege und im Gesundheitswesen an. Sie richtete eine Kommission zur Sozialstaatsreform ein, die im Januar in ihrem Abschlussbericht – wie sie es nennt - eine grundlegende Modernisierung des Sozialleistungssystems vorschlug.
Die Kommission empfahl, Leistungen «zusammenzulegen» und dadurch die Komplexität des Leistungssystems zu reduzieren. «Ziel ist ein einheitliches Sozialleistungssystem, in dem die steuerfinanzierten Sozialleistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II), der Hilfe zum Lebensunterhalt sowie der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII), das Wohngeld und der Kinderzuschlag aufgehen. Die neue Leistung soll weitgehend gebündelt aus einer Hand heraus für Bürgerinnen und Bürger erbracht werden.»
Das ist eine Täuschung. Aber viel deutlicher konnte die Kommission wegen des Sozialstaatsgebots des Grundgesetzes nicht werden, wo es heißt: «Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat». Aber Begriffe wie «Bündelung», «Modernisierung», «Zusammenlegen», «Reduzierung der Komplexität» werden die Akzeptanz der Kürzungen nicht verbessern. Auch der DGB-Kongress Anfang April ließ sich nicht täuschen. Kanzler Merz wurde ausgepfiffen, als er von der Sicherung des Gesundheitssystems und der Rente, von der Steuerreform und der Reform der Arbeitslosenversicherung sprach. Die umfassende Sozialstaatsreform wird völlig richtig als umfassende Revision des Sozialstaats verstanden. Merz ist gewarnt.
Angesichts steigender Kosten für die Gesundheit schlußfolgert Nina Warken (CDU) als Gesundheitsministerin, dass sich die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung künftig vordringlich an den Einnahmen zu orientieren haben. Ihr Spruch dazu: «Wir können nur das ausgeben, was wir einnehmen.» Also Medizin nach Kassenlage.
Aber aus welchen Gründen steigen die Gesundheitskosten? Laut statistischem Bundesamt lagen sie im Jahr 2024 real bei 3,9 Prozent über dem Vorjahr. Aus dieser Quote ist die Inflation herausgerechnet. Die Preise für Waren und Dienstleistungen im Gesundheitswesen indes stiegen um 3,5 Prozent, nominal sind es also 7,6 Prozent mehr. Absolut wird mit 538,2 Milliarden Euro gerechnet. Die realen Ausgaben wachsen seit Jahren schneller als das Bruttoinlandsprodukt (BIP). Auf den ersten Blick hat das mit der alternden Bevölkerung zu tun. Die nimmt mehr medizinische Leistungen in Anspruch. Aber auf den zweiten Blick fällt auf: die beiden teuersten Kostenblöcke für die Krankenkassen sind Krankenhäuser und Arzneimittel. Besonders die Preise für patentgeschützte Arzneien seien exorbitant gestiegen, betont Ates Gürpinar (Bundestagsfraktion Die Linke) (jW 22. Juli 2026). Zudem würden immer mehr Krankenhäuser privatisiert und «Profite auf Kosten unserer Gesundheit gemacht». Grundsätzlich habe die Versorgung der Menschen im Mittelpunkt zu stehen – nicht die Rendite der Pharmariesen. Gürpinar: «Gesundheit gehört in öffentliche Hand und muss solidarisch finanziert werden.» Solange das nicht passiere, müssten öffentliche Aufgaben und versicherungsfremde Leistungen vom Bund getragen werden – beispielsweise die Krankenkassenbeiträge für Grundsicherungsbezieher in voller Höhe. Genauso sieht das der Paritätische Gesamtverband.
Aber Nina Warken will die Zwei-Milliarden-Deckungslücke der gesetzlichen Krankenkassen durch die Anpassung der Ausgaben an die Einnahmen schließen. Durch Sparen!
Der linke Verein demokratischer Ärzt*innen (VDÄÄ) sagt dazu: «Eine einnahmeorientierte Ausgabenpolitik ist in der Daseinsvorsorge vollkommen sachfremd und zerstörerisch». Für Aufrüstung und Militarisierung seien hingegen endlos Finanzmittel vorhanden. Das Spardiktat für die gesetzlichen Krankenkassen sei nur ein weiterer Teil der Austeritätspolitik des «schwarz-roten» Bundeskabinetts, um «die Sozialausgaben zu reduzieren und den Sozialstaat zu destabilisieren». Für den Virchowbund, der bundesweit rund 144.000 Haus- und Fachärzte vertritt, sagt Adrian Zagler nein zur «Behandlung nach Kassenlage». Wohlhabende könnten sich volle Versorgung erkaufen. Aber die Mehrheit müsse Rationierung und Wartezeiten tragen.
Wörtlich und unmißverständlich heißt es im «Programm für Aufschwung und Beschäftigung»: «Die telefonische Krankschreibung wird abgeschafft» und weiter: «und die unrichtige Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nach § 278 StGB stärker bestraft» (Punkt 11).
Ein Aktionsplan zur Bekämpfung des Sozialleistungsmissbrauchs (Punkt 13) wird noch für Juli angedroht.
Punkt 5 lautet: «Für bis zum 31.12.2030 eingestellte Arbeitnehmer ist eine sachgrundlose Befristung bis zu einer Maximaldauer von bis zu 48 Monaten und bei einer bis zu sechsmaligen Verlängerung möglich.»
Der Datenschutz soll vereinfacht werden. Überhaupt soll viel sogenannte Bürokratie abgebaut werden. Trotz der verhüllenden Werbesprache erkennen die Gewerkschaften, was genau mit den 34 Maßnahmen gemeint ist, wem sie nützen und wer davon Schaden nimmt.
Künftig aber sollen verräterische Details der Öffentlichkeit nicht mehr zur Verfügung stehen. Der Zugang zu solchen Informationen wird eingeschränkt. Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) soll, wie es im Punkt 32 sachte formuliert wird, weiterentwickelt werden, angeblich, um es verständlicher und transparenter zu machen. Tatsächlich wird aber die Auskunftspflicht eingeschränkt.
Die Regierung verspricht (Punkt 18) eine Wohnungsbaugesellschaft für bezahlbares Wohnen.
Dazu will sie Mittel für die Finanzierung von Wohnungsbau durch deutsche Banken freisetzen. Offenbar soll der Wohnungbau subventioniert werden, damit er ergiebigere Renditen erbringt.
«Um den privaten Wohnungsbau nicht zu gefährden, soll durch Bundesgesetz geregelt werden, dass die Verstaatlichung privater Mietwohnungsbestände durch Vergesellschaftungsgesetze auf Landesebene nicht mehr möglich ist.» (Punkt 18, letzter Absatz)
Mit diesem Willkürakt wird nicht nur die aktuelle Berliner Initiative von «Deutsche Wohnen und Co. enteignen» angegriffen. Die Initiative hat gerade einen Entwurf für das Vergesellschaftungsgesetz erarbeitet und wird ihn in Kürze als Volksbegehren einreichen, damit die Berlinerinnen und Berliner über die Vergesellschaftung von Wohnungsbeständen rechtsverbindlich abstimmen können. Im Jahr 2021 hatte die Zustimmung zur Vergesellschaftung 59 Prozent betragen. Eine kürzliche Vonovia-Umfrage ergab, daß 56 Prozent der Berliner auf jeden Fall (24%) oder tendenziell (32%) der Aussage zustimmen, dass Wohnungen großer Konzerne vergesellschaftet werden sollten. (siehe jW 25./26. Juli)
Angegriffen werden Artikel 14 und 15 des Grundgesetzes. Mal sehen, wer in diesem Zusammenhang von Verfassungsfeindlichkeit spricht.
Geschwiegen wird indes im «Programm für Aufschwung und Beschäftigung» über die geplanten Kürzungen beim Wohngeld. Gegenwärtig stehen im Bundeshaushalt dafür 4,7 Mrd Euro im Jahr zur Verfügung, ab 2027 will die Regierung 750 Millionen Euro einsparen, ab 2028 jährlich eine Milliarde Euro. Rentner sind mit 52 Prozent die größte Gruppe der Wohngeldbezieher, insgesamt sind es 1,2 Mio Haushalte, die von diesen Kürzungen getroffen werden. Aber auch die Bundesländer sind am Wohngeld beteiligt. So verriet die Tagesschau schon am 20. Juni: «Statt bisher jährlich fünf Milliarden Euro sollen künftig nur noch drei Milliarden für Wohngeld ausgegeben werden. Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) kündigte in der Rheinischen Post an, dass Bund und Länder jeweils eine Milliarde Euro einsparen müssten. «Die Kürzungen beim Wohngeld werden leider alle bisherigen Empfänger betreffen», so Hubertz. Ein Drittel der bisherigen Wohngeldhaushalte werde komplett herausfallen. Laut Paritätischem Wohlfahrtsverband werden derzeit 357.000 Menschen durch das Wohngeld vor Einkommensarmut bewahrt (jW 23. Juli).
Die Liste der Kürzungen, die die Bundesregierung plant bzw. bereits auf den Weg gebracht hat, ist lang und ungerecht. Zuletzt hatte der Vorschlag von Bildungsministerin Karin Prien (CDU), den Unterhaltsvorschuss für Kinder von Alleinerziehenden ab dem 16. Lebensjahr zu streichen, Kritik hervorgerufen. Nun sind Zahlen bekannt geworden, wie viele Familien von der Streichung des Kindersofortzuschlags in Höhe von 25 Euro monatlich betroffen wären, die das Kabinett Anfang Juli mit dem Haushaltsbegleitgesetz beschlossen hat.
Bisher bekommen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum Alter von 25 Jahren den Zuschlag, sofern sie im Haushalt der Eltern leben, die wiederum Anspruch auf bestimmte Sozialleistungen haben. Im März dieses Jahres haben 1,88 Millionen Menschen diese Sozialleistung erhalten, wie aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage des Bundestagsabgeordneten Dietmar Bartsch (Die Linke) hervorgeht. Allein in Nordrhein-Westfalen erhielten 548.000 Familien mit geringem Einkommen diese Zahlung.
Auch beim Elterngeld stehen Kürzungen an. Bildungsministerin Prien hatte vor einigen Tagen angekündigt, die maximale Bezugsdauer des Elterngeldes von 14 auf zwölf Monate zu senken.
Das sind nur einige der schon teilweise in Gesetzesform gegossenen Kürzungen. Ich kann sie nicht alle aufzählen. Es ist eine lange Reihe. Überall ist die Arroganz der Herren gegenüber ihren Knechten zu spüren, sogar blanker Klassenhass. Für das große Kapital sind die mehrwertschaffenden Menschen immer noch zu gesund und kregel.
Die schiere Menge der Maßnahmen und ihre Unübersichtlichkeit lässt erkennen, dass es sich um einen umfassenden Angriff auf die Lage der arbeitenden Menschen, auf unsere Gesundheit, auf die Lebenserwartung handelt. Offenbar hält die Bundesregierung, halten CDU und SPD den Zeitpunkt für gekommen, die soziale Absicherung von Lebensrisiken der Arbeiterklasse einer Revision zu unterziehen und sie abzustufen.
Frank Wernike, der Verdi-Vorsitzende, sieht in dem Programm der Regierung richtigerweise einen fundamentalen Angriff auf die Rechte von Beschäftigten. Im Brief vom 22. Juli an die Mitglieder nennt er Punkt für Punkt die Absichten der Regierung und ruft zum Aktionstag Sozialstaat am 26. September auf.
«Nach den Plänen der Bundesregierung sollst Du künftig länger arbeiten, während das gesetzliche Rentenniveau sinkt. Sachgrundlose Befristungen sollen von zwei auf vier Jahre ausgeweitet werden. Der 8-Stunden-Tag soll geschleift und damit Arbeitszeiten bis zu 13 Stunden am Tag möglich werden. Wenn Du krank wirst, sollst Du künftig gleich ab dem ersten Tag eine Krankschreibung vorlegen müssen, volle Wartezimmer in den Praxen hin oder her.
Dafür kommen bei Gesundheit und Pflege noch höhere Zuzahlungen und Eigenanteile für schlechtere Leistungen auf Dich zu. Geld gespart werden soll vor allem durch einen Deckel bei den Einkommen und schlechtere Arbeitsbedingungen im Gesundheitswesen, in der Pflege und bei den Krankenkassen. Während den Krankenhäusern eine neue Runde Kliniksterben droht, ist Deine Versorgung nicht mehr sicher.
Gekürzt wird auch beim Wohngeld, bei der individuellen Schulbegleitung und beim Wunsch- und Wahlrecht für eine eigene Wohnung für Menschen mit Behinderung. Zudem steht in der Kinder-, Jugend- und Eingliederungshilfe die Finanzierung von Tariflöhnen auf der Kippe und Fachkräftevorgaben in Frage. Das setzt die soziale Arbeit zusätzlich unter Druck. Im öffentlichen Dienst des Bundes und seiner Behörden soll jede achte Stelle gestrichen und durch KI ersetzt werden, ohne dass es einen Plan gibt, wie das gehen soll: Ein Schildbürgerstreich der besonderen Art!
Zusammen stemmen wir uns gegen diesen Klassenkampf von oben, der weder Wachstum noch sichere Arbeitsplätze bringt und unsere Gesellschaft ärmer macht...
Deswegen meine herzliche Bitte an Dich und Deine Kolleg*innen: Lass uns für gute Arbeits- und Lebensbedingungen für Alle in die Offensive gehen und der Rasenmäherpolitik der Bundesregierung ein Stoppschild zeigen. Lass uns in die Offensive gehen für eine Rente, die Lebensleistung anerkennt, Altersarmut verhindert und ein angemessenes Rentenniveau sichert. Für den Erhalt des 8-Stunden-Tages und eine Stärkung der Tarifbindung. Für sichere Arbeitsplätze und die Abschaffung der sachgrundlosen Befristung. Für Respekt vor der Arbeitsleistung mündiger Beschäftigter und gegen Misstrauenskultur und Kontrollzwang bei Krankheit. Für eine Bürgerversicherung und eine solidarische Pflegegarantie, die gute Gesundheitsversorgung und Pflege für alle garantieren und gute Arbeitsbedingungen im Gesundheits- und Pflegesektor sichern. Für einen bundesweiten Mietenstopp und massive Investitionen in den sozialen Wohnungsbau, damit Wohnen nicht zur Armutsfalle wird. Für einen starken öffentlichen Dienst und eine verlässliche Daseinsvorsorge als Fundament unserer demokratischen Gesellschaft.»
Wernike kann sich mit diesem Aufruf auf den DGB-Kongress stützen. Der Antrag «Für einen starken Sozialstaat» fand Anfang April eine große Mehrheit.
Was bedeutet der Begriff Sozialstaat?
Das «Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik» bezeichnet als
«Sozialstaat...in politikwissenschaftlich-beschreibender Perspektive die Gesamtheit staatlicher Einrichtungen, Steuerungsmaßnahmen und Normen innerhalb eines demokratischen Systems, mittels derer Lebensrisiken und soziale Folgewirkungen einer kapitalistisch-marktwirtschaftlichen Ökonomie aktiv innerhalb dieser selbst politisch bearbeitet werden.»
«In dieser weiten und unbestimmten Fassung ist der Sozialstaat im Grundgesetz mit den Formulierungen 'sozialer Bundesstaat' (Art. 20,1) sowie 'sozialer Rechtsstaat' (Art. 28,1) als allgemeine Staatszielbestimmung normiert worden.»
«Kernbereiche sozialstaatlicher Regulierung sind die Systeme sozialer Sicherung und das Arbeitsrecht, seltener werden dazu auch die Wohnungspolitik und die Bildungspolitik gezählt. Als Zielsetzungen des Sozialstaates gelten die Herstellung menschenwürdiger Lebensverhältnisse, die Bekämpfung von Armut, die Hilfe in Notlagen, die Schaffung von Chancengleichheit, die Sicherung gegen das soziale Risiko des Einkommensausfalls bei Alter, Invalidität, Krankheit und Arbeitslosigkeit, die soziale Finanzierung der Lasten bei Krankheit und Pflege, der Kosten der Kindererziehung etc. Derartige Auflistungen folgen weitgehend der historischen Entwicklung von staatlichen Institutionen sozialer Sicherung.»
«Die Fixierung eines generellen Postulats der Sozialstaatlichkeit im Grundgesetz war in der Verfassungsgeschichte Deutschlands eine Innovation, die der Existenz sozialstaatlicher Einrichtungen mit weitem historischen Abstand folgte. Marktwirtschaft, Industrialisierung und der Klassenkonflikt von Arbeit und Kapital ließen die 'soziale Frage' im letzten Drittel des 19. Jh.s zum Ausgangspunkt staatlicher Bemühungen um eine (sozial)politische Befriedung der Arbeiterschaft durch die Einführung eines, zunächst auf sie beschränkten, Systems von Sozialversicherungen werden. Mit der Einführung der Arbeiterversicherungen unter dem Reichskanzler Bismarck wurden die Grundlagen einer in Deutschland dominanten Tradition des Sozialstaates als Sozialversicherungsstaat gelegt.»
(Aus: Uwe Andersen, Wichard Woyke: Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland. 4., völlig überarbeitete und aktualisierte Auflage, Bonn 2000.)
Das ist zurückhaltend ausgedrückt. Die Notwendigkeit eines Systems von Sozialversicherungen (gesetzliche Krankenversicherung 1883, Unfallversicherung 1884 und Alters- und Invaliditätsversicherung 1889) und den Zusammenhang mit dem Aufstand der Pariser Commune 1871 sowie dem Sozialistengesetz 1878 hatte Bismarck unter dem Eindruck von Attentaten gegen den Kaiser in seiner «Denkschrift betreffend die Neuwahlen zum Reichstag 1878» so formuliert: «Die Aufgabe der Regierungen, ihrer Organe und ihrer Freunde in hervorragender bürgerlicher Stellung muß es sein, die Wähler in vollem Maße darüber aufzuklären, daß es sich nicht bloß um die Rettung der Gesellschaft vor Mördern und Mordbrennern, vor den Erlebnissen der Pariser Kommune, sondern auch um die Besserung der wirtschaftlichen Zustände handelt, aus deren falscher Behandlung die Krankheiten hervorgehen, deren Symptome die sozialistischen Bedrohungen der Gesellschaft bilden.»
Ein anderes Beispiel für Sozialismusprävention mittels Sozialpolitik ist die Rentenreform von 1957. Ein halbes Jahr nach dem KPD-Verbot, am 21. Januar 1957, sorgt Adenauer für die bruttolohnbezogene «dynamische Rente». Sie wird am 23. Februar verkündet und gilt rückwirkend seit dem 1. Januar 1957. Die Renten steigen für Arbeiter durchschnittlich um 65%, für Angestellte durchschnittlich um 72%. In der FAZ vom 21. Januar 2007 wurde an dieses «schwierige Jubiläum» erinnert. Die Kommentatorin Heike Göbel schreibt: «Auch wollte Adenauer mit der Rentenreform beweisen, dass die Soziale Marktwirtschaft den sozialistischen Systemen hinter dem Eisernen Vorhang in der Fürsorge für die Bürger überlegen war...» Bei der Bundestagswahl im folgenden September wurde diese Reform von der Bevölkerung mit einer mehr als 50prozentigen Zustimmung zur CDU honoriert.
Der Abendroth-Schüler Frank Deppe zitiert 1979 in seiner Arbeit «Autonomie und Integration: Materialien zur Gewerkschaftsanalyse» den Sozialdemokraten Paul Löbe (1875 - 1967, Mitglied des Reichstags von 1920 bis 1933, Reichstagspräsident, aber auch MdB von 1949 bis 1953).
«Der Staat ist, man mag es billigen oder verwerfen, zwangsläufig Wirtschaftsstaat und Sozialstaat geworden. Er sorgt — immer in gewissen Grenzen selbstverständlich — für die schwangere Mutter und das neugeborene Kind, er zwingt die Heranwachsenden nicht nur in die Schule, sondern überwacht ihre Gesundheit, fördert ihre Leibesübungen und ihre Spiele. Er übernimmt einen Teil der beruflichen Ausbildung, nicht nur der Akademiker, sondern auch für den Handwerker, Bauern und Arbeiter. Er regelt die Versicherung der Kranken, der Invaliden, der Unfallverletzten, der Alten, er sichert in gewissem Umfange die Arbeitslosen. Er mischt sich in die Lohnkämpfe ein, schlichtet unter den Streikenden, zwingt sie zur Arbeit zurück oder zur Öffnung geschlossener Fabriken. Er beeinflusst Einfuhr und Ausfuhr, begünstigt oder überwacht die Kartelle, wird selbst größter Arbeitgeber auf verschiedenen Gebieten... Von der Wiege bis zur Bahre greift die Hand des Staates in die privaten Angelegenheiten des einzelnen wie der Gruppen in einem früher nie gekannten Maße ein.« (Paul Loebe, zitiert nach Deppe, S. 168)
Deppe weiter: «Der Erfolg der integrationistischen Politik – (gemeint ist die Integration der Arbeiterklasse ins kapitalistische System) - wird in der Regel befördert, wenn in einer längeren Periode kapitalistischer Prosperität Erfolge in der gewerkschaftlichen Interessenvertretung erzielt werden, die zu einer spürbaren Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen führen. Steigende Reallöhne, Abbau der Arbeitslosigkeit, Durchsetzung von Maßnahmen der sozialen Sicherung etc. erzeugen bei beträchtlichen Teilen der Arbeiterklasse — vor allem bei den höher qualifizierten und bessergestellten Schichten — das Bewusstsein und die Illusion, dass im Rahmen der bestehenden gesellschaftlichen und politischen Verhältnisse eine kontinuierliche Aufhebung der 'Verelendung des Proletariats' möglich ist.» (Deppe ebenda, S. 168)
«Die Erwartung, dass der Staat für die allgemeinen Voraussetzungen der Reproduktion der Arbeitskraft Verantwortung trage, sei prinzipiell eine richtige bewusstseinsmäßige Umsetzung der Tendenz zur Vergesellschaftung — und damit auch zur politisch-staatlichen Vermittlung — des Warencharakters der Arbeitskraft. Um Missverständnisse zu vermeiden, muss diese Interpretation jedoch differenziert werden. Diese Erwartungen können nur insofern als Keimformen politischen Bewusstseins begriffen werden, als sie in der praktischen Auseinandersetzung mit der staatlichen Politik — z.B. in einer breiten Mobilisierung und außerparlamentarischen Aktivität für die Durchsetzung der alternativen wirtschafts-und beschäftigungspolitischen Vorstellungen der Gewerkschaften — entwickelt werden. Illusionär müssen solche Erwartungen solange bleiben, als sie sich als eine passive Erwartung gegenüber der Tätigkeit des Staates darstellen, indem sich in einer solchen passiven Erwartung — besonders an die sozialdemokratische Regierungspoltik —selbst noch die Trennung von öffentlicher und privater Sphäre als die Trennung der Interessen des 'Staates' und der Arbeiterklasse reproduziert.» (Deppe, S. 227)
Hieraus ergeben sich politisch-strategische Schlussfolgerungen, die im Widerspruch zu den zuvor diskutierten Ansätzen stehen, schreibt Deppe; denn die Entwicklung dieser Keimformen des politischen Bewusstseins zum Klassenbewusstsein könne gerade nicht darin gesehen werden, diese vermeintlichen ,,Sozialstaatsillusionen» zu zerstören oder die Klassenauseinandersetzungen auf den betrieblichen Bereich zu reduzieren. Die praktische Entwicklung dieses Bewusstseins im gewerkschaftlichen und politischen Kampf beinhaltet vielmehr selbst die Perspektive der Entwicklung des Widerspruchs zwischen Form und Funktionen des bürgerlichen Staates, d. h. des Widerspruchs zwischen der Notwendigkeit der allgemeinen Gewährleistung der Reproduktionsfähigkeit der Arbeitskraft (Arbeitsplatzsicherheit, Bildung/Qualifikation, Gesundheil usw.) und der Unfähigkeit des Staates als bürgerlichem Staat, dies tatsächlich zu gewährleisten. Die Voraussetzungen für diese Entwicklung müssen... nicht erst als Element des Bewusstseins der Arbeiter geschaffen werden; sie sind im Ansatz bereits vorhanden. (siehe Deppe, S. 228) Soweit Deppe.
Die neoliberale AfD
Diese Keimform des politischen Bewusstsein ist indessen empfindlich. Sie verdorrt womöglich nicht nur angesichts der Reduktion gewerkschaftlicher Aktivitäten auf den betrieblichen Bereich und der Illusionen über die Versprechungen des Sozialstaats. Gegenwärtig wirkt zudem die Demagogie weit rechts agierender Kräfte wie der AfD, denen der Sozialabbau des Regierungsprogramms noch zu lasch ist.
Schon 2022 fiel die AfD mit arbeiterfeindlicher Politik im Bundestag auf. Die AfD-Fraktion lehnte den Anstieg des Mindestlohns auf 12 Euro ab, weil «die politische Anhebung des Mindestlohns den Markt außer Kraft setze».
Aber auch die Reaktion auf das Programm für Aufschwung und Beschäftigung passt ins Bild. Die AfD-Bundestagsfraktion fordert am 7. Juli (Drucksache 21/ 6928) stattdessen «echte Reformen zur Beendigung der Wirtschaftskrise in Deutschland.» CO2-Bepreisung und teure Stromimporte seien Ursache der Krise. Erstere müsse abgeschafft und Strom- und Energiesteuern gesenkt werden. Kernenergie und Kohlekraft sollen zu einem kostengünstigen Energiemix beitragen. Unternehmens- und Mehrwertsteuer sollen deutlich gesenkt und die Automobilindustrie durch Abschaffung von Regulierungen wie dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz gestärkt werden. (wir erinnern uns noch an das Plakat «Diesel ist Super».)
Nach Ansicht der AfD greift das aktuelle Reformpaket der Bundesregierung zu kurz. Das Land verliere massiv an Wettbewerbsfähigkeit durch überbordende Bürokratie, hohe Steuern und Energiekosten. So will die AfD die wirtschaftliche Attraktivität Deutschlands wiederherstellen und die Rezession beenden. Sie liegt damit genau auf der Linie der Unternehmerverbände – bis auf die Ausnahme der Forderung nach Senkung der Mehrwertsteuer, die man unter Demagogie abzubuchen hat.
Der Fraktionsantrag vom 7. Juli wiederholt die Aussagen eines älteren vom 13. Oktober 2023 (Drucksache 20/ 8875): «Deindustrialisierung stoppen – Unternehmen und Bürger mit Bürokratieabbau entlasten». Darin fordert die AfD Bürokratieabbau, insbesondere Deregulierung angesichts von Berichtspflichten und Regeln, die «klimapolitische» und ökologische Auflagen sichern sollen.
Wenn es aber um eine Besteuerung von Spitzenverdienerinnen und Spitzenverdienern und sehr großen Vermögen geht, stimmt die AfD für Steuerentlastungen und gegen jeden Vorstoß, Reichtum stärker zu besteuern.
Ihr Steuerantrag aus dem September 2025 (Drucksache 21/589) war ein gigantisches Umverteilungsprogramm von unten nach oben, aber auch eins zu Lasten der öffentlichen Haushalte. Kernstück war eine Flat Tax mit einem maximalen Steuersatz von 25 Prozent – was vor allem Spitzenverdiener*innen und Unternehmen massiv entlastet hätte. Gleichzeitig wollte die AfD den Solidaritätszuschlag, die Erbschaftssteuer, die Schenkungssteuer und die Grundsteuer abschaffen.
Regelmäßig verlangt die AfD-Fraktion vereinfachte und beschleunigte Vergabeverfahren für öffentliche Aufträge. Die Fraktion übernimmt dabei ausdrücklich Positionen des Bundesverbands der deutschen Industrie. So steht es auch in der Antragsbegründung (Drucksache 20/8875 vom 13. Oktober 2023): «Hohe Energiepreise, ein relativ hohes Lohnniveau, ein durchschnittlicher Unternehmenssteuersatz von 30 Prozent, während dieser im Rest der Europäischen Union lediglich bei 21 Prozent liegt, sowie anhaltende und steigende Bürokratiebelastungen sind nach Aussage des Bundesverbands der deutschen Industrie ein «toxischer Cocktail», der für die Attraktivität des Standorts gefährlich ist.»
Und die AfD-Bundestagsfraktion ist gegen ein Tariftreuegesetz. Unternehmen, die selbst bei öffentlichen Aufträgen Lohntarife unterlaufen, hätten einen Vorteil gegenüber der Konkurrenz, die die sich an die ausgehandelten Tarife hält. Die Folge: Lohndrückerei und Niedriglöhne.
Dieses Ansinnen war kein Ausrutscher. Auch die AfD-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt beantragte am 10. Dezember 2024 (Drucksache 8/4891) «Tariftreue- und Vergabegesetz unverzüglich abschaffen! Der Landtag wolle beschließen: Die Landesregierung wird aufgefordert, das Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt (TVergG LSA) unverzüglich abzuschaffen.
Ebenso wollte die AfD im Landtag Baden-Württemberg das Landestariftreuegesetz in den Orkus verbannen.
Solche Hinweise hat der DGB gesammelt und eine Seite eingerichtet, die noch weitere Argumente enthält. Sie heißt «Warum die AfD der Feind der Beschäftigten ist.»
Hier findet sich auch ein Gutachten des ZEW. Das Mannheimer Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung GmbH, abgekürzt ZEW, hat zusammen mit der Süddeutschen Zeitung vor der vergangenen Bundestagswahl zum Thema «Ungleichheit und Verteilungspolitik» die Aussagen der Parteien untersucht. Ergebnis:
Die AfD-Vorschläge kommen insbesondere den Reichen zugute und bewirken eine weitere Umverteilung von unten nach oben. Sie hat auch jeden Vorschlag zu einer möglichen Mietpriesbremse im Bundestag abgelehnt. In der Rentenfrage vertritt die Partei immer noch Positionen, nach denen nur neugeborene Kinder mit deutscher Staatsangehörigkeit von einem «Altersvorsorge-Fondssparplan” profitieren sollen. Sie will ebenso wie die Bundesregierung die private und kapitalgedeckte Säule der Rente ausbauen.
Klaus, MV der DKP Köln Innenstadt, 27. Juli 2026
Erläuterung zur Aktion «Bitte um Arbeit».
«Die menschliche Gesellschaft hat offenbar die Verpflichtung, Dem, der arbeiten will, Arbeit zu geben, sowie Dem, der nicht mehr arbeiten kann, Unterstützung angedeihen zu lassen.»
Aus dem Aufruf «Bitte um Arbeit», Düsseldorf 10. Oktober 1848
Im April 1848 war in Düsseldorf mit finanzieller Unterstützung durch die preußische Regierung ein Beschäftigungsprogramm aufgelegt worden. Es ging um Arbeiten auf der Golzheimer Insel, wo ein toter Rheinarm aufgeschüttet werden sollte. Es handelt sich dabei um die ersten Arbeiten für den heutigen Rheinpark. Im Mai hatte man noch einmal 4000 Taler aus dem «Königlichen Baufonds» locker gemacht. Diese Gelder reichten dann aus, die Arbeiter bis in den September hinein zu beschäftigen. Aber am 7. Oktober wurde beschlossen, «wegen endgültig erschöpfter Etatmittel» die Arbeiten auf der Golzheimer Insel einzustellen. (Ratsprotokoll vom 7. Oktober 1848)
Daraufhin kam es zur Aktion «Bitte um Arbeit». Der Maler Johann Peter Hasenclever (1810-1853) hat sie im Bild «Arbeiter vor dem Magistrat» (1849/50) festgehalten. Das auf diesem Bild geschilderte Ereignis hat sich am 9. Oktober 1848 in und vor dem Düsseldorfer Rathaus zugetragen.
Referat Sozialabbau und die Demagogie der AfD.