Betrieb & Gewerkschaft

GEGENPOL – Zeitschrift für Betriebsräte

Arbeitsrecht
zum Anfassen

Logo: Der Gegenpol »Betriebsräteservice aus einer Hand«.

 

Eine bewährte Arbeitshilfe für Betriebsräte

Aus der Praxis – für die Praxis von einem Praktiker der Betriebs­rats­ar­beit so geschrieben, dass es auch ohne vorheriges Jura-Studium lesbar ist. Die Betriebs­rä­te­zeit­schrift erscheint seit 1976, damals als einzige Zeit­schrift aus­schließ­lich für den Betriebsrat.

Wahrscheinlich sind Sie dem GEGENPOL schon mal begegnet:

  • Vielleicht benutzen sie ja schon länger das Formblatt »Abmahnung des Arbeitgebers« ohne zu wissen, dass es aus dem GEGENPOL stammt.
  • Möglicherweise verwenden sie auch andere Arbeitshilfen aus dem GEGENPOL, die mal ein Betriebsratsmitglied vom Seminar mitgebracht hat.

Was steht drin?

  • Handlungsbeispiele, Briefbeispiele
  • Nicht nur Urteile, sondern auch, wie wir sie in betriebliche Praxis umsetzen können
  • Formulare zur Erleichterung und Sicherung unserer Betriebsratsarbeit
  • Tipps für die innere Organisation der Betriebsratsarbeit
  • Neue Entwicklungen im Arbeitsrecht

Wer macht das?

Knut Becker, langjäh­ri­ger frei­ge­stell­ter Betriebs­rats­vor­sit­zen­der in einem großen Zeitungs­betrieb. Seit 1981 Aus­bil­der und Trai­ner für Betriebs­räte (Betriebs­räte­se­mi­nare für diverse DGB-Gewerk­schaften und eigene – über den GEGENPOL aus­ge­schrie­bene – Semi­nare), Bera­tungen, Eini­gungs­stel­len­arbeit etc. – Mitautor bei einem Kom­mentar zum Betriebs­ver­fas­sungs­ge­setz (bisher Siebert-Becker).

Wer bezahlt ihn für Betriebsräte?

Für den Betriebsrat erforder­lich im Sinne von § 40 Betriebs­ver­fas­sungs­gesetz. Der Arbeit­geber hat also die Kosten nach einer ent­spre­chen­den Beschluss­fas­sung zu übernehmen.

Es gibt eine Reihe rechts­kräf­ti­ger Ent­schei­dungen (Der Arbeit­geber! Erfor­der­lich im Sinne von § 40 Betriebs­ver­fas­sungs­gesetz. Es gibt hierzu einige Entscheidungen – zum Beispiel Arbeits­gericht Köln vom 08.10.1998 – 1 BV 163/98 )

Für Betriebsräte zahlt ihn der Arbeitgeber.


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