Frieden

Anzeige gegen die Kriegsbefürworter

 Erdkugel von bunten Menschen umringt.

Bun­des­wehr­ein­satz geht an den Ge­ne­ral­bun­des­an­walt

Gegen den Bundeswehr-Kriegseinsatz regt sich Widerstand. Der Vorstand des Bezirks Rheinland-Westfalen und die DKP-Gruppe Düsseldorf-Gerresheim befürworteten die Unterstützung eines Engagements, mit dem beim Generalbundesanwalt Dr. Peter Frank Anzeige erstattet wird. Diese Anzeige richtet sich gegen alle Mitglieder des Deutschen Bundestages, Regierungsmitglieder eingeschlossen, die am 4. Dezember 2015 für den Bundeswehr-Kriegseinsatz gestimmt haben. Sie zielt darauf, die «grundgesetzwidrige Vorbereitung eines Angriffskrieges gegen Syrien unter Bruch des Völkerrechtes» zu ahnden.

In der Begründung wird darauf hingewiesen, dass zwei Drittel der Bundestagsabgeordneten für den Kriegseinsatz gestimmt haben. Damit wurde der Boden des Grundgesetzes und des Völkerrechtes verlassen. Weder Frankreich noch die Bundesrepublik Deutschland seien von dem Staat Syrien durch «Krieg» angegriffen worden. Eine «Kriegserklärung» gab es nur durch den französischen Präsidenten François Hollande («Parti socialist»), der die Berliner Regierung mit der Bundestagsmehrheit beigetreten ist.

Dem Bombardement der westliche Kriegskoalition fehlt die völkerrechtliche Grundlage. Es gibt kein UN-Mandat, das den Kriegseinsatz oder Aktivitäten «mit allen Mitteln» deckt. Ebenso fehlt ein Hilfegesuchen der syrischen Regierung an Frankreich oder Deutschland. Das Gewaltverbot der UN-Charta ist gemäß Artikel 25 des Grundgesetzes unmittelbar geltendes Recht in Deutschland. Gemäß Artikel 26 Absatz 1 des Grundgesetzes sind Handlungen verfassungswidrig, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten. Sie sind unter Strafe gestellt.

Uwe Koopmann


Strafanzeige (pdf)