Soziales
Seit 1. Januar höheres Wohngeld
Einkommensobergrenzen angehoben
Mit dem «Gesetz zur Reform des Wohngeldrechts und zur Änderung des Wohnraumförderungsgesetzes», das seit dem 1. Januar 2016 gilt, erhalten viele Kölner ein höheres Wohngeld. So wurden die Einkommensobergrenzen angehoben, bis zu denen Wohngeld gezahlt wird. Auch die Mietobergrenze wurde erhöht: Bisher galt für einen Ein-Personen-Haushalt zum Beispiel eine Grenze von 385 Euro. Diese wurde zum 1. Januar auf 407 Euro angehoben. Endlich wurde anerkannt, dass die Mieten in Köln zu den teuersten in Deutschland gehören. Es gilt nun die höchste Mietenstufe in Köln. Es wird geschätzt, dass von dem neuen Gesetz rund 10.000 Kölner Haushalte profitieren werden. 6.500 durch eine Erhöhung des Wohngelds, 3.500, die es erstmals (oder wieder) beziehen können.
Fehlender Bescheid? Reklamation!
Über die Wohngelderhöhung werden Bescheide verschickt. Fehlt dieser, ist dies zu reklamieren! Einen Wermutstropfen gibt es jedoch: Auch in Zukunft steigt das Wohngeld nicht automatisch mit der Steigerung der Mieten. Immerhin ist alle zwei Jahre eine Überprüfung vorgesehen.
aus «Kalk konkret», März 2016
Zeitung der DKP Köln-Kalk
Bild: Morgenstunde, Moritz von Schwind (1858)
Quelle: Wikimedia, gemeinfrei