Betrieb & Gewerkschaft
Konzerne und Leiharbeiter
Wettlauf von Hase und Igel
Koalitionsvertrag: Ein neues Spiel um Werkverträge und Leiharbeitsverhältnisse
Auf Seite 65 des Koalitionsvertrages zwischen CDU und CSU und SPD steht der Anfang eines Märchens – wenn nicht gar einer faustdicken Lüge: »Wir wollen Arbeit für alle, sicher und gut bezahlt.« Wenn hier der vermeintliche Wunsch zur Wirklichkeit werden soll, müsste sich allerdings ganz viel ändern – und das eigentlich grundsätzlich und radikal. Zum Beispiel im Bereich der Leiharbeiter und Werkverträge. Sie stehen ganz am Ende der arbeitsrechtlichen Sicherheit und der Entgeltregelungen.
Scheinbar droht dem Finanzkapital, den Konzernzentralen der Realwirtschaft und sogar der Stadt Düsseldorf durch den neuen Koalitionsvertrag Ungemach: »Rechtswidrige Vertragskonstruktionen bei Werkverträgen zulasten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern müssen verhindert werden.« Und »verdeckte Arbeitnehmerüberlassung (ist) zu sanktionieren«. Schließlich: »Der gesetzliche Arbeitsschutz für Werkvertragsarbeitnehmerinnen und –arbeitnehmer muss sichergestellt werden.« Allein die Aufzählung dieser Zielsetzungen signalisiert, dass es regelungsbedürftige »Defizite« gab und gibt.
Damit die zu behebenden Verstöße wenigstens in einem zeitlichen Rahmen bleiben, gibt es in Zukunft temporäre Beschneidungen. Nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) soll die Überlassung nicht länger als 18 Monate dauern. Ausweg: Über Tarifverträge, Betriebs- und Dienstvereinbarungen dürfen »abweichende Lösungen vereinbart werden«.
Zum Lohn: Neun Monate lang darf unter Tarif bezahlt werden. Erst dann folgt die Angleichung an die Löhne der Stammbelegschaft. Leiharbeiter dürfen in Zukunft nicht mehr als Streikbrecher eingesetzt werden. Die Kolleginnen und Kollegen der Flughafenpersonals können ein Lied davon singen. Die Vergabegesetze sollen darauf abzielen, dass öffentliche Aufträge nur an Unternehmen gegeben werden dürfen, die sich an die Bezahlung nach Tarif halten.
Und zum Schluss sei auf einen Bereich verwiesen, der ganz besondere Arbeitsverträge zwischen Staat und Konzernen oder anderen »Arbeitgebern« betrifft: die Zwangsarbeiter in der Nazizeit. Unter sarkastischen Vorzeichen könnte notiert werden: Ihre Arbeit in den Konzentrationslagern, Ghettos oder in den Kohlegruben von Krupp waren »Zeitarbeit«, »Werkaufträge« und »Leiharbeitsverhältnisse«. Mit unglaublicher Unverbindlichkeit heißt es dazu im Koalitionsvertrag von CDU und CSU und SPD: »Wir sind uns der historischen Verantwortung (69 Jahre nach Ende des NS-Systems, UK) für die Überlebenden des Holocausts, die in der NS-Zeit unsägliches Leid erlebt haben, bewusst. Wir wollen daher, dass den berechtigten Interessen der Holocaust-Überlebenden nach einer angemessenen Entschädigung für die in einem Ghetto geleistete Arbeit Rechnung getragen wird.« Wenn die ausgebeuteten Häftlinge mit zehn Jahren zu arbeiten beginnen mussten, sind sie jetzt etwa 80 Jahre alt. Wie hoch ist ihre Rente? Wie hoch ist ihre Entschädigung? Wann werden das entsprechende Gesetz, die ergänzenden Verordnungen im Bundestag eingebracht?
Die bundesdeutschen Konzerne konnten sich ihrer Verantwortung hinsichtlich dieser Fragen über Jahrzehnte entziehen. Sie sind dabei, es unter nun anderen politischen und ökonomischen Bedingungen modifiziert wieder zu machen. Der Gegenstand bleibt: die Realisierung von Extraprofiten.
Sogar die Wirtschaftsredaktion der FAZ muss einräumen, dass »Unternehmen« Auswege finden, um die neuen Gesetze zu unterlaufen, nach denen sie »Leiharbeitnehmer nur noch anderthalb Jahre auf derselben Stelle einsetzen« dürfen: »Um dies zu umgehen, tricksen nun viele Arbeitgeber.« (FAZ, 28.11.2013) Als Beispiel nennt die FAZ den IT-Dienstleister T-Systems Regional Services & Solutions GmbH (T-Systems RSS), eine Tochter des Bonner Konzerns »Deutsche Telekom«. Die Spielregel: Die Leiharbeiter, die von der Firma Randstad kommen, werden entlassen. Sie sollen dann von einem anderen Verleiher einen neuen Werkvertrag bekommen, mit dem sie auf den alten Arbeitsplatz zurückkehren. Gemäß der alten Gesetzgebung, die keine zeitliche Befristung vorsah, beschäftigte T-System RSS einen Systemadministrator über sechs Jahre am Stück. Jetzt steht das neue Gesetz ins Haus. Jetzt kam die Kündigung. In einer Randstad-Niederlassung, nun mit dem Büro-Schild Tecops, kann er sich bewerben, wieder eingestellt werden und wieder bei T-System RSS die Arbeit aufnehmen. Von den Aktivitäten auf den Verschiebebahnhöfen mit Namen Telekom, Randstad und Tecops sind allein in Düsseldorf 50 Leiharbeiter betroffen. Insgesamt beschäftigt Telekom 1.800 Beschäftigte als Zeit- und Leiharbeiter.
Die Regel bei BMW enthält noch ein paar Nebenbestimmungen: 3.000 Zeitarbeitsstellen werden gestrichen. 3.000 neue Stellen mit flexibel verlängerten Arbeitszeiten und verkürzten Pausen sind das Äquivalent. Die Arbeitszeitkonten werden nach Arbeitgeberart geführt. (Quelle: SZ, 27.10.2013) Noch einmal BMW: Das Erfolgsrezept im Werk Leipzig stützt sich auf »schlecht bezahlte Arbeitskräfte von Fremdfirmen.« (Quelle: Zeit-Online, 19.11.2013) Auf dem Gelände arbeiten 6.000 Leute, davon gehören 3.700 zur Stamm-Belegschaft. In keiner deutschen Automobilfabrik ist der Anteil der Menschen, die gar nicht zur Belegschaft gehören, so hoch. Bei BMW gibt es noch zwei weitere »Klassen« mit abgestuften Verträgen.
»Fremdarbeiter« aus der Firma Wisag Produktionsservice produzieren in der BMW-Fabrik in Leipzig für ThyssenKrupp Automotive Systems, Tochter von ThyssenKrupp (Essen), Achsen, die dann in den BMW eingebaut werden. Die Zahlen der IG Metall für die Autohersteller in Deutschland insgesamt: 763.000 »Feste«, 100.000 Leiharbeiter und 250.000 mit Werkverträgen.
Noch ein Beispiel aus der Fahrzeug-Produktion: der »Sprinter« von Mercedes aus Düsseldorf. Mitte letzten Jahres hieß es in der Betriebszeitung der IG Metall: Die Fremdvergabe »führt zu großer Unsicherheit, schürt Existenzängste, lässt Wut aufkommen und die offenen Fragen kann niemand beantworten. Der Mensch als Mitarbeiter ist nur noch ein Kostenfaktor und wird als Humankapital gesehen.«
Die Antworten auf Fragen zur Leiharbeit, zu Werkverträgen und zu »Praktika« mögen anrüchig erscheinen, so dass sie lieber nicht gegeben werden. So hatte die Fraktion der Linkspartei im Personal- und Organisationsausschuss der Stadt Düsseldorf am 6. September 2013 erstmals angefragt, wie es um die Leiharbeit in städtischen Betrieben bestellt sei. Nur die Hälfte der Firmen antwortete, wobei die Antworten teilweise lückenhaft ausfielen. Das Thema ist nicht beendet.
Uwe Koopmann
Bild: IG Metall
Der 185-seitige Vertrag zum Nachlesen (pdf)