Köln

Gesundheit vor Profit!

Krankenhausplanung in NRW

Eine „Abkehr von den Fallpauschalen“ verspricht der medizinisch gebildete, aber als Ökonom im Gesundheitswesen tätige Minister Lauterbach. Es nennt es eine „Revolution“ im Krankenhauswesen. Das System der Fallpauschalen war vor etwa 20 Jahren mit dem Ziel eingeführt worden, eine Kostenexplosion zu verhindern. Aber tatsächlich resultierte daraus ein System von finanziellen Anreizen für medizinische Behandlungsentscheidungen, das diese medizinischen Entscheidungen ökonomisierte und Personalabbau honorierte.
Der Minister verspricht die „größte Krankenhausreform der letzten 20 Jahre“. Sie soll nunmehr die Krankenhausversorgung dramatisch entökonomisieren. Die Reform sehe eine komplette Überwindung des Fallpauschalensystems vor.
Aber das Narrativ eines ineffizienten Gesundheitssystems wird weiter aufrecht erhalten. Das derzeitige Finanzierungssystem auf der Basis von Fallpauschalen wird durch Vorhaltepauschalen ersetzt. Künftig sollen 60 Prozent der Krankenhausbetriebskosten über eine leistungsgruppenbezogene Vorhaltepauschale abgegolten werden. Errechnet wird die Vorhaltefinanzierung anhand der Fallzahlen des Vorjahre. Die restlichen 40 Prozent müssen die Krankenhäuser über das weiter bestehende Fallpauschalensystem erwirtschaften.

„Die Überwindung der Fallpauschalen ist richtig und längst überfällig. Wichtig ist aber nicht nur die Abschaffung eines Systems, sondern die Sicherstellung einer bedarfsgerechten Finanzierung“, sagt Dr. Arndt Dohmen vom Bündnis Krankenhaus statt Fabrik. Der Grundpfeiler der Krankenhausreform muss eine konsequente Abkehr von Preisen sein, stattdessen ist eine kostendeckende und bedarfsorientierte Finanzierung zu fordern, also ein Gewinnverbot für Krankenhäuser als Einrichtungen der öffentlichen Daseinsvorsorge.
„Krankenhäuser müssen sich nicht rechnen und auf dem Rücken von Personal und Patient*innen darf kein Profit gemacht werden“, betont Dr. Arndt Dohmen. Neben eine bedarfsorientierte Personalbemessung gehöre auch eine demokratische Versorgungsplanung.

Susanne Quast, Betriebsrätin, Fachärztin für Anästhesie und Intensivmedizin aus Düsseldorf, Sprecherin vom Bündnis für ein gemeinwohlorientiertes Gesundheitswesen NRW, sagt:
„Die aktuelle Entwicklung zur Krankenhausplanung NRW verdeutlicht, das rein kaufmännisches Denken und der reine Blick auf Kostenersparnis nicht reicht, um der Versorgung von kranken Menschen gerecht zu werden.“

Auf der Kundgebung der Initiative zum Erhalt der Kliniken Holweide und Kinderklinik am 1. Oktober vergangenen Jahres vor dem Historischen Rathaus betonte sie: „Durch den Verlust zweier Notaufnahmen wird die zeitkritische Versorgung von Patienten mit schweren Krankheitsgeschehen wie z.B. Bauchaortenaneurysmen, Herzinfarkte, Schlaganfälle, Thoraxtraumen nicht mehr funktionieren. Damit werden Menschen gefährdet.“

Ihre Kritik an der Krankenhausreform trägt sie am Montag, den 24. März 2025, auf Einladung der DKP Köln Innenstadt vor. Sie zitiert zunächst NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann: „Die Strukturen müssen für die Menschen da sein, nicht die Menschen für die Strukturen!“
„Die Planung über differenzierte Leistungsbereiche und Leistungsgruppen ermöglicht künftig eine sachgerechte und transparente Strukturierung der Versorgung. In Verbindung mit klar definierten nachvollziehbaren Vorgaben zur Strukturqualität ergibt sich eine Krankenhausplanung, die diesen Namen tatsächlich verdient.“ (Laumann)

Aber bei genauerer Betrachtung dieser „leistungs-, bedarfs- und qualitätsorientierten Krankenhausplanung“ reduzieren sich deren Ziele auf:

  • Senkung der Fallzahlen
  • Bettenabbau
  • Zentralisierung

1. Fallzahlen
Das Ziel der Fallzahlensenkung wird aufgeschlüsselt und begrenzt die Fallzahlen strikt. Das gilt für jede Leistungsgruppe auf der Ebene des Landes, des Versorgungsgebiets und des einzelnen Krankenhauses. Zudem werden Mengenverhältnisse von Behandlungsfällen festgelegt, verbunden mit einem Kostenmanagement pro Leistungsgruppe. Damit wird die Steigerung der Fälle und der Leistungen überhaupt unterbunden und die Konkurrenz innerhalb der Krankenhäuser verschärft. Es entsteht ein Wettlauf um den Abbau von Kosten, namentlich von Personalkosten, zugunsten von erhoffter Investitionsfähigkeit.

2. Bettenabbau
Bettenabbau: Um 18.400 Betten, das ist fast ein Fünftel (17,9 %) der gegenwärtigen 102.800 Betten, werden laut „Feststellungsbescheiden“ (FSB) die Menge der Betten in NRW bis zum Jahr 2032 reduziert. Zudem sollen 13.600 Betten über eine Steigerung der Auslastung bei gleichzeitiger Verkürzung der Verweildauer eingespart werden. Das bedeutet Arbeitsverdichtung für das Personal, das heute schon an seine Belastungsgrenzen kommt.
Aber die Steigerung der Bettenauslastung bei gleichzeitiger Verweildauerkürzung führt nicht nur zu einem höherem Personalbedarf, es braucht zudem eine bessere Interaktion und Kommunikation mit anderen Bereichen (Labor, Radiologie, Konsile) und eine strukturierte Nachsorge!
Zudem sollen weitere 4.800 Betten durch eine Leistungsverschiebung in einen „ambulanten Sektor“ (570.000 Fälle jährlich) wegfallen. Diese angestrebte „Ambulantisierung“ soll 11,8 % der für 2032 prognostizierten Fälle (570.000/ Jahr) umfassen.
Dieser ambulante Sektor indes ist noch Vision. Wir werden gerne auf die Verhältnisse in anderen europäischen Ländern, wie Dänemark, Schweden oder der Schweiz verwiesen. Aber die dortigen Verhältnisse bleiben Papier, solange bei uns nicht vergleichbare Strukturen herrschen.
Die Lücke zwischen Krankenhaus und Hausarzt sollen sogenannte intersektorale Versorgungszentren (IVZ) schließen. Sie bestehen aber noch nicht. Weder findet man in Deutschland bis jetzt solche IVZ oder Primärversorgungszentren, noch ist eine flächendeckende poststationäre Versorgung sichergestellt. Von einer prästationären Patientenversorgung mal ganz abgesehen. Aber solche IVZ müssten nicht nur ambulant zu versorgende vormalige Patienten aufnehmen. Hier würden aller Voraussicht nach Behandlungsfälle anfallen, die in Krankenhäuser umgeleitet werden müssen.

3. Zentralisierung
Für die Zentralisierung gilt (gemäß Gutachten aus dem Jahr 2019): Kleine Krankenhäuser sind schlechte Krankenhäuser und müssen weg! Da heißt es (Zitat Prof. Mansky, TU Berlin, 06.04.2018, AWMF) : „Ein Zusammenhang zwischen Menge und Ergebnis ist für komplexe Verfahren unzweifelhaft“ oder von Prof. Busse, TU Berlin, Potsdam, 2019: „Wir haben die Wahl: Kleine, schlechte Krankenhäuser 'um die Ecke' oder größere mit höherer Qualität ein paar Minuten weiter weg!“
Nun verfügen wir in NRW über 149 Krankenhäuser mit weniger als 200 Betten! Aber diese angeblich schlechten Krankenhäuser halten in der Summe immerhin 13.539 Betten vor.
Was wird mit den Krankenhäusern in NRW passieren?
Durch die Aberkennung von Leistungsgruppen werden einige Krankenhäuser Abteilungen und Bereiche schließen müssen. Andere werden gegebenenfalls ganz vom Netz gehen, da nicht mehr genügend Gelder für eine Kostendeckung über das DRG- System generiert werden können.
Kein Krankenhaus in Düsseldorf, nicht einmal die Uni-Klinik oder das Evangelische Krankenhaus, wird künftig alle Leistungsgruppen vorhalten. Offenbar soll der schon jetzt bis an seine Grenzen geforderte Rettungsdienst Patientinnen und Patienten transportieren. Schlimmere Folge ist, daß es Versorgungsengpässe bei bestimmten Leistungsgruppen und bei der Notfallversorgung geben wird. Gefährdungen von Patientinnen und Patienten sind in der Folge nicht auszuschließen. Auch die Berufsausbildung in Medizin und Pflege, Aus- und Weiterbildung wird deutlich eingeschränkt werden.
Bis heute gibt es keine Versorgungsoption außerhalb eines Krankenhauses an Sonn- und Feiertagen, an Samstagen, Mittwochs- und Freitagsnachmittags oder in der Nacht.

Fazit:
Fallzahlsenkung und Zentralisierung stehen in keinem kausalen Zusammenhang. Die Ökonomisierung wurde bereits seit Jahren angestrebt. Sie ist gescheitert!
Der vorgebliche Zweck der Zentralisierung ist die Steigerung der ökonomischen Effizienz. Sie geht allerdings zu Lasten von Menschen. Die Gesundheit wird im Verhältnis zum Gewinn nachrangig.
Die Grundversorgung für alle Bürger überall im Land ist künftig nicht mehr sichergestellt.
Auf Grund der hohen Kosten einer Zentralisierung der „Krankenhauslandschaft“ sind diese und die dringend notwendige Verbesserung der Arbeitsbedingungen in den Krankenhäusern unvereinbar.
Umfassende „Ambulantisierung“ setzt eine sektorenübergreifende staatliche Planung der stationären, ambulanten und intersektoralen Versorgung voraus. Es gibt sie aber noch nicht.
Die tatsächlichen Kosten und Zeitvorgaben für den Auf- und Ausbau der Versorgungszentren werden nicht benannt.
Zentralisierung ist ohne Qualitätsverlust nur möglich, wenn eine sichere Grundversorgung überall zu Verfügung steht. Die Versorgungsqualität darf nicht von der Postleitzahl abhängig sein

„Die Strukturen müssen für die Menschen da sein, nicht die Menschen für die Strukturen“

Und:

„Jeder Bürger soll innerhalb von 20 Minuten ein Krankenhaus zu Erstversorgung erreichen“

das verspricht NRW-Gesundheitsminister Laumann. Das ist zumindest leichtfertig.
Denn es folgen in Wahrheit: Weniger Qualität, deutlich teurere und längere Wege, welche die Gesundheit gefährden und zu lebensbedrohlichen Situationen führen können.

Zu fordern ist:

  • Diese Reform muss gestoppt werden!
  • Gemeinwohlorientierung und Gewinnverbot!
  • Ein gemeinwohlorientiertes, patientenorientiertes, barrierefreies und selbsthilfefreundliches Gesundheitswesen
  • Stopp der Privatisierung von Krankenhausträgern und ambulanter Einrichtungen
  • Abschaffung des DRG-Fallpauschalen-Systems
  • Gute Arbeitsbedingungen und verbindliche Personalschlüssel für alle Bereiche im Krankenhaus
  • Den Ausgleich des Investitionskostenstaus für die Krankenhäuser, der sich aktuell auf 17 Milliarden Euro beläuft

 Klaus, Gruppe Köln-Innenstadt


Artikel zum Krankenhausgesetz und zur Krankenhausplanung als PDF