CO-Pipeline

Ver­wal­tungs­ge­richt Düs­sel­dorf lehnt In­be­trieb­nah­me der CO-Pipe­line ab

Sicherheits­lage nicht verbessert

Demonstration gegen CO-Giftgasleitung in Erkrath | Foto: erkrath.de Das Tor zum Neandertal

An­trag der Fir­ma Bay­er Ma­te­ri­al Sci­ence AG auf In­be­trieb­nah­me der CO-Pipe­line ab­ge­lehnt

26. Mai 2009 | Mit Be­schluss vom heu­ti­gen Ta­ge, der den Ver­fah­rens­be­tei­lig­ten so­eben be­kannt ge­ge­ben wur­de, hat die 3. Kam­mer des Ver­wal­tungs­ge­richts Düs­sel­dorf den An­trag der Fir­ma Bay­er Ma­te­ri­al Sci­ence AG auf In­be­trieb­nah­me der be­reits weit­ge­hend fer­tig­ge­stell­ten CO-Pipe­line ab­ge­lehnt. Da­mit bleibt de­ren Be­trieb wei­ter­hin un­ter­sagt.

Nach eingehender Prüfung im vorläufigen Rechtsschutzverfahren ist das Gericht zu dem Ergebnis gelangt, dass sich die Sicherheitslage durch die Änderungsbescheide der Bezirksregierung Düsseldorf vom 2. und 3. März 2009 nicht verbessert, sondern verschlechtert hat, weil nach deren Inhalt das ursprünglich vorgesehene oberflächennahe Warnband entfällt, die Breite der sogenannten Geo-Grid-Matten von den ursprünglich 80 Zentimeter auf nunmehr 60 Zentimeter und die Rohrwandstärke an verschiedenen Stellen von 6,3 Millimeter auf 5,6 Millimeter reduziert wurden. Hierdurch sei das Sicherheitsniveau der Pipeline entscheidungserheblich abgesenkt worden. Eine abschließende Klärung müsse dem Hauptsacheverfahren vorbehalten bleiben.

Gegen den Beschluss steht den Verfahrensbeteiligten die Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster zu.

Aktenzeichen: 3 L 404/09

Quelle: Verwaltungsgericht Düsseldorf
Pressemitteilung
Foto: erkrath.de Das Tor zum Neandertal