Umwelt

Videobeweis entlarvte Polizeilügen

Gerichtsverhandlung
endete mit der Einstellung
unter Auflagen

 Demonstrierende, Plakat: «Wo Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht!».

Desaster für die Staatsanwaltschaft

Während der Verhandlung am 26.11.2019 vor dem Amtsgericht in Grevenbroich ist die Anklage gegen den Umwelt-Aktivisten H. wie ein Kartenhaus zusammengebrochen. Ihm wurde Beleidigung, Körperverletzung und tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte (§ 114 StGB der sog. G20-Paragraph mit Strafandrohung von mind. sechs Monaten Freiheitsstrafe) im Zusammenhang mit den Protest-Aktionen von Ende Gelände im Juni 2019 gegen den Garzweiler Tagebau vorgeworfen.

Er hatte am 22. Juni Fotos und Videos aufgenommen, um das Verhalten der eingesetzten Polizeibeamten zu dokumentieren. Und wie häufig waren nicht alle Beamten davon begeistert. Besonders dem Beamten Bennauer, der offensichtlich auf Krawall gebürstet war, hatte dies nicht gefallen. Er griff den Aktivisten an und versuchte, diesem die Kamera aus der Hand zu schlagen beziehungsweise diese zu zerstören. Als unmittelbare Reaktion auf diesen Angriff wurde von dem Aktivisten «eh du Arsch» geäußert. Woraufhin sich Beamte mit den Worten «was hast du gesagt» und «mach die Kamera aus» auf ihn stürzten und ihn zu Boden warfen. Er wurde von fünf Beamten auf dem Bauch liegend unter erhebliche Schmerzen mit Kabelbinder fixiert.

Die an der Fesselung beteiligte Beamtin Koch behauptete später, dass der Aktivist sie zu Boden gebracht hätte und sie dabei eine Verletzung davongetragen hätte. Das Lügengebäude bezüglich der Körperverletzung und des Angriffs auf Vollstreckungsbeamte brach zusammen, da es von dem Geschehen Videoaufnahmen gab, die als Beweismittel in die Verhandlung eingebracht wurden. Diese Aufnahmen, die im krassen Widerspruch zu den Aussagen der drei Zeugen der Staatsanwaltschaft standen, alle drei waren Polizisten, entlarvte die Lügen und entkräfteten die Vorwürfe eindrucksvoll. Davon waren letztendlich auch die Richterin und selbst die Staatsanwältin beeindruckt.

Übrig blieb der Ausspruch «eh du Arsch» als spontane Reaktion auf den gesetzwidrigen Angriff des Beamten Bennauer. Während eines Rechtsgesprächs zwischen den an der Verhandlung Beteiligten verständigte man sich auf eine Einstellung mit der Auflage, dass der Aktivist innerhalb von einem halben Jahr 48 Sozialstunden ableisten muss.

Übel in dieser Sache ist allerdings, dass der Aktivist H. zur Zeit noch allein auf den Kosten für den Anwalt, ca 700,00 Euro, sitzt. Deshalb verbinden wir diesen Bericht mit dem Aufruf zur Solidarität mit dem Aktivisten. Es sollte ihn treffen, gemeint waren aber alle, die sich aktiv für den Erhalt der Umwelt einsetzen.


Unter dem Stichwort «Solidarität ist eine Waffe»
haben wir das Solidaritätskonto, W. Floss,
IBAN-Nr, DE83 3826 0082 6001 2030 19
eingerichtet und bitten um Spenden. Jeder Euro zählt!