CO-Pipeline
Staatsanwalt: Kein Verfahren wegen Bomben
Die Staatsanwaltschaft Duisburg lehnte ein Verfahren gegen die Firmen Bayer und WINGAS wegen der unterlassenen Kampfmittelsondierung im Bereich der Pipeline für hochgiftiges CO ab.
Die Staatsanwaltschaft handelte ganz im Interesse der Konzerne, indem sie die Anzeige in zwei Strafbestandsmerkmale unterteilte: »Gefährdung der Bevölkerung bei Betrieb der Pipeline durch Blindgänger« und »Konkrete Gefährdung der Bauarbeiter wegen unterlassener Trassensondierung«.
Das Ermittlungsverfahren zum ersten Vorwurf wurde eingestellt, da wegen der bisherigen Nichtinbetriebnahme der Pipeline keine akute Gefährdung der Bevölkerung bestände. Auf mehrfache Nachfrage zum zweiten Vorwurf wurde nun mitgeteilt, dass dieses Verfahren eingestellt worden sei. Eine Begründung wurde dafür nicht mitgeteilt. Es könne aber Einspruch eingelegt werden. Zwischenzeitlich waren mehrere Bomben im Duisburger Süden durch die Initiative »Stopp CO-Pipeline« dokumentiert worden. In einem Fall war eine Bombe aus dem 2. Weltkrieg bereits »verschoben« worden.