Antifaschismus

Düsseldorf: OVG gibt Demonstrationsweg frei

Demonstranten mit roten Fahnen und roten Luftballons.

Polizei unterläuft OVG-Urteil

Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht hatte – wie immer – den Weg für die Neonazis von Dügida freigeurteilt. Am Montag gab es allerdings eine neue Situation: Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hob die Entscheidung auf und gab den Demonstrationsweg für »Düsseldorf stellt sich quer« (Dssq) frei.

Seit 18 Uhr versammelten sich die Nazi-Gegner, abgesperrt durch Polizeigitter, vor dem Mintropplatz. Um 18.45 Uhr kam die Entscheidung des OVG, dass der Zugang zum Platz frei zugängig sein müsse. Die Polizei widersetzte sich allerdings dem OVG-Spruch mit dem Hinweis, die Entscheidung des OVG müsse von der Polizei zunächst geprüft werden. Dann hieß es, sie läge nicht schriftlich vor. Um 19 Uhr, dies war der offizielle Beginn der Dssq-Aktion, wurde der Platz immer noch nicht freigegeben. Erst geraume Zeit später gab es einen schmalen Schlauch, stark bewacht von der Polizei, auf dem Dssq, zu dem auch die DKP gehört, den Platz nicht erreichen, aber ihn passieren konnte. Damit hatten sich Polizeioffizier Anton Hamacher und Polizeipräsident Norbert Wesseler nicht nur der Entscheidung des OVG widersetzt, sondern zugleich auch den Weg für die Neonazis freigeboxt. In der Diskussion ist nun eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Hamacher und Wesseler. Die ginge allerdings über den Schreibtisch des Innenministers, wo Wesseler zuvor persönlicher Referent zweier SPD-Innenminister war. Mit einem eindrucksvollen Flashmob hatten die Dssq-Demonstranten zum Auftakt eine historische Protestform aufgegriffen: Mit Handtaschen »bewaffnet« wurde an eine Aktion der Schwedin Danuta Danielsson angeknüpft, die mit einer Handtasche einen schwedischen Nazis attakiert hatte.

Uwe Koopmann
Fotos: Bettina Ohnesorge