Betrieb & Gewerkschaft

Es ist noch Luft nach unten bis zum Mindestlohn für Busfahrer


Verwaltungsgericht Düsseldorf drückt auf die Lohnbremse

Düsseldorfer Bus an der Haltestelle.

Die sechste Kammer des Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf hat ihre eigenen Vorstellungen von Recht und Gerechtigkeit: Busfahrer privater Unternehmen, die für den öffentlichen Personennahverkehr eingesetzt werden, haben – auch bei gleicher Arbeit – nicht das Recht, wie Fahrer der öffentlichen Verkehrsverbünde bezahlt zu werden. Das Land Nordrhein-Westfalen hatte den gleichen Lohn bei gleicher Arbeit durch das Tariftreue- und Vergabegesetz (TVgG) am 1. Mai 2012 durchgesetzt.

Schon vor zwei Jahren hatte Ver.di vor Versuchen von Verbänden und Verkehrsunternehmen gewarnt, »sich aus dem Geltungsbereich des Tariftreuegesetzes NRW zu stehlen, um nicht den einschlägigen und repräsentativen Tarifvertrag der Gewerkschaft ver.di anzuwenden und den ausgehandelten Tariflohn an die Beschäftigten zahlen zu müssen.« – In der Vergangenheit hatten private Omnibusunternehmen in NRW, davon gibt es 400, mit der christlichen Gewerkschaft GÖD (Organisationsgrad: 4,9 Prozent) Dumpingverträge abgeschlossen.

Das VG Düsseldorf hebelte nun den Grundsatz vom gleichen Lohn und das TVgG aus. Es verstoße gegen die Verfassung, weil es die Tarifautonomie aushebele. Allein durch Tarifverhandlungen hatten private Busfahrer vor dem TVgG schlechtere Stundenlöhne. Nach Inkrafttreten des Gesetzes wurden die Löhne den kommunalen angeglichen. Dagegen geklagt hatte der Verband der nordrhein-westfälischen Omnibusunternehmer (NWO). Ihnen geht es um einen Lohnabbau von 15 Prozent für »ihre Leute« gegenüber den kommunalen Fahrern.

Das VG erkannte, dass der Lohn privater und öffentlicher Busfahrer bei 13 Euro pro Stunde liege und damit »weit oberhalb des Mindestlohns von 8,50 Euro«. Das Mindestlohngesetz (MiLoG) sei aber bundeseinheitlich der Maßstab seit dem 1. Januar 2015: »Der gesetzliche Mindestlohn nach dem MiLoG bietet bereits ausreichenden Schutz vor Lohn- und Sozialdumping.« Die von den privaten Busunternehmen angepeilten niedrigeren Löhne wären zudem keine »prekären Löhne«, meinten die Richter. Nach Berechnungen der privaten Busunternehmer liegen ihre Löhne 30 Prozent über dem Mindestlohn in NRW. 10.000 Jobs sei durch die Tarifvereinheitlichung gefährdet.

Nach Berechnungen des Städtetages in Köln hätte »der gleiche Lohn für gleiche Arbeit im öffentlichen Nahverkehr verheerende Folgen.« Nach einem Bericht des WDR »drohten« den Kommunen jährliche Mehrkosten von 40 Millionen Euro. Das wären dann die 40 Millionen Euro, die den Busfahrern fehlen werden. Das könnten 8.000 Euro im Jahr sein. Allein in Düsseldorf geht es bei der Rheinbahn um vier Millionen Euro, denn 40 Prozent der Strecken werden privat gefahren.

Drohungen kommen allerdings vom Kommunalen Arbeitgeberverband (KAV) in Wuppertal. Falls Geld in den Kassen ist, müsste über die kommunalen Haushalte nachfinanziert werden. Oder die Linien würden ausgedünnt. Oder der letzte »Trumpf«: Die Tickets werden teurer. Geschätzt wurden bis zu 15 Prozent.

Für das Düsseldorfer Gericht war zudem »nicht nachvollziehbar«, warum für die »privaten« Fahrer auch die Alters- und sonstigen Zuschläge« aus dem »öffentlichen« ÖPNV übernommen wurden. Das Gericht legte seine Entscheidung dem Landesverfassungsgericht in Münster vor. Dort wird dann erneut geprüft, ob Busfahrer bei gleicher Arbeit unterschiedlich bezahlt werden müssen. Die SPD/Grüne-Landesregierung will das Gesetz entbürokratisieren. Die CDU/FDP-Opposition will es abschaffen. (Az.: 6 K 2793/13)

Text und Foto: Uwe Koopmann