Frauen
Steuerklassen: Frauen weiterhin benachteiligt
Ab 2009 sollen Ehepartner eine zusätzliche Steuerklassenkombination wählen können, nämlich das Anteilsverfahren. Damit sollen die überproportionalen Steuerabzüge vermieden werden können, die dem Partner mit dem geringeren Verdienst in der Steuerklasse V abgezogen werden.
Bisher gibt es die Kombination IV/IV für Paare mit ungefähr gleichem Verdienst und die III/V für Paare mit verschieden hohem Einkommen. Der Ehepartner mit dem niedrigeren Einkommen - zu 90 Prozent ist das die Frau - ist dann in der Steuerklasse V. Diese Steuerklasse bewirkt, dass das ohnehin niedrigere Erwerbseinkommen durch überproportionale Besteuerung netto noch geringer ausfällt und der höhere Verdienst relativ geringer besteuert wird. Beim Anteilsverfahren soll die Steuerlast der Partner entsprechend dem jeweiligen Anteil am Erwerbseinkommen ermittelt werden. Allerdings: Auch mit dem Anteilsverfahren zahlt der geringer verdienende Partner überproportional mehr Steuern, weil Freibeträge nur entsprechend ihres Anteils am Gesamteinkommen des Paares berücksichtigt werden.