Jugend
Jugend bestimmt mit
Mitbestimmung: JAV-Wahlen
Alle zwei Jahre entscheiden Azubis und junge Beschäftigte, wer sie gegenüber dem Arbeitgeber vertritt: Seit dem 1. Oktober laufen in den Betrieben wieder die Wahlen der Jugend- und Auszubildendenvertretungen (JAV). Die DGB-Jugend erklärt das Wahlverfahren und gibt wichtige Tipps für WählerInnen und KandidatInnen.
Ob frischgebackener Azubi, erfolgreich ausgelernt oder Praktikant im Betrieb: Die Jugend-und Auszubildendenvertretung (JAV) setzt sich für die Interessen von Jugendlichen und Auszubildenden im Betrieb ein.
Die JAV-Wahlen finden alle zwei Jahre vom 1. Oktober bis zum 30. November mit Ablauf der Amtszeit der bestehenden Vertretung statt. Für die Durchführung der JAV-Wahlen wird ein Wahlvorstand durch den Betriebsrat bestimmt. [mehr]
Quelle: DGB-Jugend