Jugend

Jugend bestimmt mit

Mitbestimmung: JAV-Wahlen

Logo: »JAV. Deine Stimme im Betrieb.«

Alle zwei Jahre entscheiden Azubis und junge Beschäf­tigte, wer sie gegen­über dem Arbeit­geber vertritt: Seit dem 1. Oktober laufen in den Betrieben wieder die Wahlen der Jugend- und Auszu­­bil­den­den­ver­tre­tun­gen (JAV). Die DGB-Jugend erklärt das Wahl­ver­fah­ren und gibt wich­tige Tipps für Wähle­rIn­nen und KandidatInnen.

Ob frischgebackener Azubi, erfolgreich ausgelernt oder Praktikant im Betrieb: Die Jugend-und Auszu­­bil­den­den­ver­tre­tung (JAV) setzt sich für die Inter­essen von Jugend­lichen und Auszu­­bil­den­den im Betrieb ein.

Die JAV-Wahlen finden alle zwei Jahre vom 1. Okto­ber bis zum 30. Novem­ber mit Ablauf der Amts­zeit der beste­hen­den Vertre­tung statt. Für die Durch­führung der JAV-Wahlen wird ein Wahl­vor­stand durch den Betriebs­rat bestimmt. [mehr]

Quelle: DGB-Jugend