Politik

Petition: Bleiberecht für Mohamed M

An: Berliner Senatsverwaltung und Ausländerbehörde

Bleiberecht für Mohamed M. anerkennen

Petition von  Solidarität International

 

Eine kleine Reisetasche wird von der Bordsteinkante weggezogen.

Aufruf zur Solidarität:

Nach 22 Jahren in Deutschland jetzt die Abschiebung nach Algerien

 

Nur noch wenige Tage bleiben Mohamed M. – dann wird er zur Rückkehr nach Algerien gezwungen. Zurück in ein Land, das er 1991 verließ.

 

Seine derzeitige Lage in Deutschland: Von Abschiebung bedroht, die Wohnung zwangsgeräumt, keine Arbeit, keine Krankenversicherung, sein ganzer Besitz passt in eine Tasche. Alles, was Mohamed sich in den letzten Jahren aufgebaut hat, ist verloren.

 

Für die Flucht des Theaterregisseurs und Schauspielers gab es gute Gründe: Als Intellektueller stand er auf den Exekutionslisten radikaler Islamisten, die sich 1991 gegen die algerische Staatsmacht erhoben. Islamische Heilfront und algerische Armee lieferten sich elf Jahre einen erbitterten Bürgerkrieg, dem zigtausende von Menschen zum Opfer fielen. Mohamed wollte sich von keinem der beiden Lager vereinnahmen lassen. Als überzeugter Pazifist verweigerte er den Militärdienst. Damit galt er als fahnenflüchtig. Und ohne eine Wehrdienstkarte ist die Wohnungs- und Arbeitssuche in Algerien für ihn nahezu aussichtslos.

 

Nur eine Flucht versprach Sicherheit. Er fand sie 1991 zunächst in Deutschland. Auch wenn er nie als Asylberechtigter anerkannt wurde, hatte er hier über weite Strecken einen Aufenthaltsstatus. Mohamed spricht fließend Deutsch, hat ein in Deutschland anerkanntes Abitur und eine abgeschlossene Ausbildung.

 

Dennoch bedeuteten die letzten 22 Jahre für den Algerier ein emotionales Wechselbad zwischen Zuversicht und Existenzangst. Die Fallstricke der Bürokratie ließen ihm keine Chance: 1994 begann er ein Studium der Germanistik und der Jüdischen Studien in Potsdam. Als ihm 1995 die algerische Botschaft die Verlängerung des Passes verweigerte, verlor er auch seinen Studienplatz. Ohne Pass keine Rückmeldung zum Studium, er wurde exmatrikuliert. Die Ausländerbehörde wertete dies als Studienabbruch und entzog ihm den Aufenthaltstitel.

 

In einem Schreiben begründet die Ausländerbehörde 2012 damit die Abschiebung: »Mit dem Abbruch Ihres Studiums entfiel bereits im September 1996 der Zweck ihres Aufenthalts (…) Trotz des langjährigen Aufenthalts ist Ihnen eine soziale und wirtschaftliche Integration nicht gelungen. Insbesondere führt die Tatsache, dass Sie kurzzeitig im Bundesgebiet studiert haben, nicht zu einer Integration.«

 

Seine zahlreichen – oft erfolgreichen – Bemühungen um eine Arbeitsstelle wurden von der Ausländerbehörde nicht anerkannt, oft sogar behindert. Auch seine ehrenamtlichen Tätigkeiten - sein Engagement für mehrere Nachbarschaftsinitiativen und das Obdachlosenprojekt »Unter Druck« sowie seine Arbeit als Übersetzer für Integrationsprogramme der Vereine »Oase« und »KuB« - wurden in keiner Weise als soziale Integration gewürdigt. Stattdessen der Beschluss: »Die Rückkehr in ihr Heimatland ist für Sie möglich.«

 

In ein »Heimatland«, aus dem Mohamed vor 22 Jahren floh, dem er sich heute nicht mehr zugehörig fühlt und wo ihn keine lebenswerte Existenz erwartet.

 

Seine letzte Chance ist Solidarität. Fordern wir gemeinsam die Entscheidungsträger – die Berliner Senatsverwaltung, die Ausländerbehörde und den integrationspolitischer Sprecher der CDU, Burkard Dregger – dazu auf, sein Bleiberecht anzuerkennen!

 

Setzen Sie sich mit Ihrer Unterschrift dafür ein, dass Mohamed endlich ein Leben in Sicherheit beginnen kann.

 

Quelle: change.org/de


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