Umwelt
Gerichtsurteil zum Godorfer Hafen
Der Godorfer Hafen darf vorläufig nicht ausgebaut werden
20.02.2015 | Die Leipziger Richter entschieden: «Die wasserrechtliche Planfeststellung ist rechtswidrig, weil auf der Grundlage des Wasserhaushaltsgesetzes die Planfeststellung eines Hafens als funktionale Gesamtheit von wasser- und landseitigen Betriebsanlagen nicht möglich ist; planfeststellungsfähig ist nur der Ausbau des Gewässers.»
Die Bezirksregierung wollte zulassen, dass sowohl Strassen, wie Bahngeleise neu gebaut oder verlegt werden sollen. Aber bereits das Oberverwaltungsgericht in Münster hob den Beschluss in Folge einer Klage der Anwohner auf, «weil eine wasserrechtliche Planfeststellung nur für den Bau des Hafenbeckens in Betracht komme.» Diese Begründung bekräftigten jetzt die Leipziger Richter mit ihrem Urteil. Für die landseitigen Anlagen müssten laut Mitteilung des Bundesverwaltungsgerichts «die gesetzlich vorgeschriebenen Zulassungsverfahren durchgeführt werden, insbesondere Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Baurecht, die bei einem solchen Vorhaben die vorherige Aufstellung eines Bebauungsplans erfordern können.»
Ein Etappensieg für die Godorfer nach 30 Jahren Kampf gegen den Ausbau des Hafens.
Quelle: Kölnische Rundschau
Foto: Duhon | Creative-Commons-Lizenz «Namensnennung 3.0 nicht portiert»
Alles auf Anfang beim Godorfer Hafen, Beitrag in rundschau-online.de