Betrieb & Gewerkschaft
Zamek in die Suppe gespuckt
Landesarbeitsgericht stärkte den KollegInnen den Rücken
Düsseldorf 17.08.2012 | Die Wut der Kolleginnen und Kollegen aus dem Düsseldorfer Suppen-Unternehmen Zamek war wegen der Lohnzurückhaltung der Betriebsleitung sehr groß. Sie werteten das Vorgehen als »bescheißen« und »betrügen«. Zamek sah sich durch diese deutliche Sprache überhaupt nicht angemessen gewürdigt, zog vor das Arbeitsgericht – und verlor. Nun gab es heute die zweite Runde vor dem Landesarbeitsgericht.
Das Landesarbeitsgericht mit dem Vorsitzenden Richter Schneider schloss sich der Argumentation der Vorinstanz an: Im Einzelfall seien auch »zugespitzte Äußerungen« während eines Arbeitskampfes zulässig.
Der »Beschiss« hat eine lange Vorgeschichte: Am 13. Juli 2009 wurde ein Tarifvertrag zur Zukunftssicherung der Arbeitsplätze (»Beschäftigungsgarantie«) zwischen NGG und Zamek abgeschlossen. Darin waren Einbußen im Urlaubsgeld, bei den Urlaubstagen, bei den Jahreszuwendungen und beim Lohn festgelegt. Aber: Ab dem 1. Januar 2012 sollte wieder der Flächentarifvertrag gelten. In der Zwischenzeit kündigte Zamek aber seine Vollmitgliedschaft im Arbeitgeberverband und nahm für sich nur noch eine »Mitgliedschaft ohne Tarifbindung (OT-Mitgliedschaft)« in Anspruch.
Besonders durch diesen Wechsel von Zamek waren die Parolen zum Geschäftsführer »Krüger Betrüger« und »Zamek heißt er, uns bescheißt er« zulässig.
Schließlich verlangte Zamek – vergeblich – noch die Zustimmung des Betriebsrates zur außerordentlichen Kündigung zweier Mitglieder dieses Gremiums. Begründung: Bei einer Streikveranstaltung hätten sie beleidigende Parolen gerufen. Das Arbeitsgericht folgte dem Begehren von Zamek nicht. Eine einvernehmliche Beilegung wurde nicht erreicht. Die nächsten öffentlichen Prozesse sind am 25.10.2012, 11 Uhr im Saal 004 (5 BV 199/12) und am 08.11.2012, 12 Uhr im Saal 112 (6 BV 200/12) des Arbeitsgerichts.
Während des Streiks, der am 21. Juni begann und eine Zustimmung der Kolleginnen und Kollegen von 91,2 Prozent hatte, kam es dann zu den »Sprechchören in Reimform«. Zamek drohte mit 150 Entlassungen und verlangte mit einer einstweiligen Verfügung von der NGG sowie den drei Vorstandsmitgliedern und zwei Gewerkschaftssekretären, dass sie das zu unterlassen hätten. Zudem sollten sie auf die Kolleginnen und Kollegen einwirken, solche Äußerungen ebenfalls zu unterlassen. Das Arbeitsgericht folgte dem Zamek-Rechtsverständnis am 6. Juli nicht, da es sich um »zulässige Unmutsäußerungen handele, die von der Meinungsfreiheit gedeckt seien.
In einem Eilverfahren war bereits am 13. Juli vom Arbeitsgericht festgelegt worden, dass Zamek das Hausverbot für NGG-Verhandlungsführer Dieter Schormann aufheben musste.
Der Rechtsstreit und die Streiks gehen weiter, denn die Entgeltdifferenz zum Flächentarifvertrag von 450 Euro bis 650 Euro seit Januar pro Person verweigert Zamek immer noch. – Nach Angaben von Dieter Schormann (NGG) hat das Vorgehen von Zamek dafür gesorgt, dass die Mitgliedszahlen der Gewerkschaft in dem Familienbetrieb erfreulich gesteigert wurden.