Betrieb & Gewerkschaft

Zamek in die Suppe gespuckt

Landesarbeitsgericht stärkte den KollegInnen den Rücken

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Düsseldorf 17.08.2012 | Die Wut der Kolle­ginnen und Kollegen aus dem Düssel­dorfer Suppen-Unter­nehmen Zamek war wegen der Lohn­zurück­haltung der Betriebs­leitung sehr groß. Sie werte­ten das Vorge­hen als »bescheißen« und »betrügen«. Zamek sah sich durch diese deutliche Sprache über­haupt nicht ange­mes­sen gewür­digt, zog vor das Arbeits­gericht – und verlor. Nun gab es heute die zweite Runde vor dem Landes­arbeitsgericht.

Das Landes­arbeits­gericht mit dem Vorsit­zenden Richter Schneider schloss sich der Argumen­tation der Vor­instanz an: Im Einzel­fall seien auch »zuge­spitzte Äußerungen« während eines Arbeits­kampfes zulässig.

Der »Beschiss« hat eine lange Vorgeschichte: Am 13. Juli 2009 wurde ein Tarifvertrag zur Zukunfts­siche­rung der Arbeits­plätze (»Beschäfti­gungs­garantie«) zwischen NGG und Zamek abge­schlossen. Darin waren Ein­bußen im Urlaubs­geld, bei den Urlaubs­tagen, bei den Jahres­zuwen­dungen und beim Lohn fest­gelegt. Aber: Ab dem 1. Januar 2012 sollte wieder der Flächen­tarif­vertrag gelten. In der Zwischen­zeit kündigte Zamek aber seine Voll­mitglied­schaft im Arbeit­geber­verband und nahm für sich nur noch eine »Mitglied­schaft ohne Tarif­bindung (OT-Mitglied­schaft)« in Anspruch.

Besonders durch diesen Wechsel von Zamek waren die Parolen zum Geschäfts­führer »Krüger Betrüger« und »Zamek heißt er, uns bescheißt er« zulässig.

Schließlich verlangte Zamek – vergeblich – noch die Zustim­mung des Betriebs­rates zur außer­ordent­lichen Kündi­gung zweier Mitglie­der dieses Gre­miums. Begrün­dung: Bei einer Streik­veranstal­tung hätten sie beleidi­gende Parolen gerufen. Das Arbeits­gericht folgte dem Begeh­ren von Zamek nicht. Eine einver­nehm­liche Beile­gung wurde nicht erreicht. Die nächsten öffentlichen Prozesse sind am 25.10.2012, 11 Uhr im Saal 004 (5 BV 199/12) und am 08.11.2012, 12 Uhr im Saal 112 (6 BV 200/12) des Arbeitsgerichts.

Während des Streiks, der am 21. Juni begann und eine Zustim­mung der Kolle­ginnen und Kollegen von 91,2 Pro­zent hatte, kam es dann zu den »Sprech­chören in Reim­form«. Zamek drohte mit 150 Entlas­sungen und verlangte mit einer einst­weili­gen Verfü­gung von der NGG sowie den drei Vorstands­mitglie­dern und zwei Gewerk­schafts­sekre­tären, dass sie das zu unter­lassen hätten. Zudem sollten sie auf die Kolle­ginnen und Kolle­gen einwir­ken, solche Äuße­rungen eben­falls zu unter­lassen. Das Arbeits­gericht folgte dem Zamek-Rechts­verständ­nis am 6. Juli nicht, da es sich um »zulässige Unmuts­äuße­rungen handele, die von der Meinungs­freiheit gedeckt seien.

In einem Eilver­fahren war bereits am 13. Juli vom Arbeits­gericht fest­gelegt worden, dass Zamek das Haus­verbot für NGG-Verhand­lungs­führer Dieter Schor­mann aufhe­ben musste.

Der Rechtsstreit und die Streiks gehen weiter, denn die Entgelt­diffe­renz zum Flächen­tarif­ver­trag von 450 Euro bis 650 Euro seit Januar pro Person verweigert Zamek immer noch. – Nach Anga­ben von Dieter Schor­mann (NGG) hat das Vorge­hen von Zamek dafür gesorgt, dass die Mitglieds­zahlen der Gewerk­schaft in dem Familien­betrieb erfreulich gesteigert wurden.

Uwe Koopmann