Betrieb & Gewerkschaft
GEGENPOL – Zeitschrift für Betriebsräte
Arbeitsrecht
zum Anfassen
Eine bewährte Arbeitshilfe für Betriebsräte
Aus der Praxis – für die Praxis von einem Praktiker der Betriebsratsarbeit so geschrieben, dass es auch ohne vorheriges Jura-Studium lesbar ist. Die Betriebsrätezeitschrift erscheint seit 1976, damals als einzige Zeitschrift ausschließlich für den Betriebsrat.
Wahrscheinlich sind Sie dem GEGENPOL schon mal begegnet:
- Vielleicht benutzen sie ja schon länger das Formblatt »Abmahnung des Arbeitgebers« ohne zu wissen, dass es aus dem GEGENPOL stammt.
- Möglicherweise verwenden sie auch andere Arbeitshilfen aus dem GEGENPOL, die mal ein Betriebsratsmitglied vom Seminar mitgebracht hat.
Was steht drin?
- Handlungsbeispiele, Briefbeispiele
- Nicht nur Urteile, sondern auch, wie wir sie in betriebliche Praxis umsetzen können
- Formulare zur Erleichterung und Sicherung unserer Betriebsratsarbeit
- Tipps für die innere Organisation der Betriebsratsarbeit
- Neue Entwicklungen im Arbeitsrecht
Wer macht das?
Knut Becker, langjähriger freigestellter Betriebsratsvorsitzender in einem großen Zeitungsbetrieb. Seit 1981 Ausbilder und Trainer für Betriebsräte (Betriebsräteseminare für diverse DGB-Gewerkschaften und eigene – über den GEGENPOL ausgeschriebene – Seminare), Beratungen, Einigungsstellenarbeit etc. – Mitautor bei einem Kommentar zum Betriebsverfassungsgesetz (bisher Siebert-Becker).
Wer bezahlt ihn für Betriebsräte?
Für den Betriebsrat erforderlich im Sinne von § 40 Betriebsverfassungsgesetz. Der Arbeitgeber hat also die Kosten nach einer entsprechenden Beschlussfassung zu übernehmen.
Es gibt eine Reihe rechtskräftiger Entscheidungen (Der Arbeitgeber! Erforderlich im Sinne von § 40 Betriebsverfassungsgesetz. Es gibt hierzu einige Entscheidungen – zum Beispiel Arbeitsgericht Köln vom 08.10.1998 – 1 BV 163/98 )
Für Betriebsräte zahlt ihn der Arbeitgeber.