Nein zum neuen Versammlungsgesetz in NRW!

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Pressemeldung der DKP in NRW
Zum Gesetzentwurf zur Einführung eines nordrhein-westfälischen Versammlungsgesetzes der Landesregierung

Demokratie wird noch weiter ausgehöhlt

Nein zum neuen Versammlungsgesetz in NRW!

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalens hat in der letzten Januar-Woche einen Entwurf für ein neues Versammlungsgesetz in den Landtag eingebracht. In den nächsten Monaten wird es in Ausschüssen und dann wieder im Landtag beraten. Der Gesetzentwurf beinhaltet zahlreiche Verschärfungen, die Demonstrationen in Nordrhein-Westfalen zukünftig massiv einschränken. In der Konsequenz ist es ein Anti-Versammlungsgesetz.

Mit dem neuen Versammlungsgesetz sollen der Polizei als Versammlungsbehörde neue Spielräume eröffnet werden, um eine Versammlung «besser schützen zu können» https://polizei.nrw/artikel/eigenes-versammlungsgesetz-fuer-nrw Unter dem Deckmantel der Präzisierung des aktuell geltenden Bundesversammlungsgesetzes soll jedoch, wie die Landesregierung in der Begründung des Gesetzentwurfs schreibt, ein «[…] Ausgleich von Versammlungsfreiheit und öffentlicher Sicherheit unter Berücksichtigung der in den letzten Jahren in gesellschaftlicher wie technischer Hinsicht fortschreitenden Entwicklungen» geschaffen werden (Drucksache 17/12423, Innenministerium NRW). Das bedeutet, dass die Versammlungsfreiheit zulasten der VersammlungsleiterInnen und TeilnehmerInnen in massiver Weise unter dem Vorwand der öffentlichen Sicherheit eingeschränkt werden soll.

Neu ist ein «Militanzverbot», dass das bisherige Verbot von Uniformen oder uniformähnlicher Kleidung dahingehend verschärft, das Auftreten von politischen Gruppen mit «ähnlichen Kleidungsstücken» wie «Ende Gelände» in weißen Overalls auf Demonstrationen zu verbieten.

Besonders schwierig wird es zukünftig für Anmelder von Demonstrationen: sie müssen ihren Namen in der »Einladung« zur Versammlung angeben. Auch sollen Demonstrationsanmelder belangt werden können, wenn Demos anders ablaufen als in der Anmeldung mitgeteilt. Dies öffnet Provokationen jeglicher Art Tür und Tor. Ebenfalls sollen gegebenenfalls die Namen und Adressen von Demo-Ordnern an die Polizei gegeben werden müssen. Die Polizei will sich dann die Möglichkeit vorbehalten, einzelne Personen abzulehnen.

Neu ist auch ein »Störungsverbot«, das verhindern soll, Versammlungen zu stören, zu behindern oder zu vereiteln. Dieser Paragraf zielt sehr eindeutig vor allem auf antifaschistischen Protest ab. Wer »androht«, eine nicht verbotene Versammlung behindern zu wollen, soll mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe belegt werden. Wer also einen Aufruf zur Verhinderung eines Naziaufmarsches ausspricht, kann bald in NRW dafür angeklagt werden.

Dieses geplante neue Versammlungsgesetz für NRW ist ein weiterer Versuch, die Versammlungsfreiheit i.S.d. Art. 8 Grundgesetz massiv einzuschränken. Nachdem die Landesregierung mit ihrem Entwurf zur Erneuerung des Polizeigesetzes aufgrund des massiven öffentlichen Drucks gescheitert ist, wird nunmehr versucht, durch die Hintertüre des Versammlungsrechts eine neue reaktionäre Einschränkung unserer Grundrechte vorzunehmen.

Wir stellen uns diesem Angriff auf unsere Grundrechte entschieden entgegen! Wir sagen Nein zum neuen Versammlungsgesetz NRW! Hände weg von unserem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit!

DKP in NRW 31-01-2021