CO-Pipeline

BVG-Begründung zur CO-Pipeline

Enteignung kommt erneut vor das Ober­verwal­tungs­gericht Münster

Rohrleitung, im Hintergrund Wohnhaus.

Die Homepage der DKP Bezirk Rheinland-Westfalen berichtete bereits aktuell, dass das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe keine Entscheidung zur Grundstücksenteignung zur Verlegung der hochgiftigen CO-Pipeline der Bayer-Tochter Conventro (zuvor: Bayer MaterialScience) getroffen hat. Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte sich in der Angelegenheit an das Bundesverfassungsgericht gewandt. Die Richter in Karlsruhe waren der Auffassung, dass Münster die Vorlage nicht ausreichend erarbeitet hätte.

Foto: Peter Gaßner - Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0
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Die DKP dokumentiert den Beschluss des BVG: