CO-Pipeline
CO-Absperrstation ohne »Explosionsschutzzone«
Ganz dicht?
An den fünf Absperrstationen entlang der Pipeline für hochgiftiges Kohlenmonoxid zwischen Köln/Dormagen und Krefeld-Uerdingen kann nichts Schlimmes passieren. Deshalb wird es hier auch keine explosionsfähige Atmosphäre geben, und somit werden die Schieberstationen auch nicht als Explosionsschutzzonen ausgewiesen. Dieser Auffassung ist die Bezirksregierung Düsseldorf, die die CO-Pipeline genehmigt hat und zugleich die Aufsicht über den Bau führt. Ihre Auffassung entspricht haargenau den Vorstellungen der Bayer MaterialScience, in deren Auftrag die Pipeline gebaut wird. Trotz der Kontrolle der Bezirksregierung gab es bisher über 50 Verstöße gegen die Planvorgaben. Bayer gab vor, die Verstöße »im Paket« nachträglich genehmigen zu lassen.
Dass die Bürgerinitiativen gegen die CO-Pipeline mit ihren Warnungen stören, verdeutlichen Bezirksregierung und Bayer unisono: »Mit der Information über die fehlende Darstellung von Explosionsschutzzonen an der Pipeline wird die Öffentlichkeit in Bezug auf Sicherheitsaspekte bei der CO-Leitung unnötig verunsichert.« Und zu nachträglichen Genehmigungen heißt es: »Die genehmigte Planänderung führt nicht zu einer Absenkung des Sicherheitsniveaus der CO-Leitung.«
Dass die Absperrstationen »technisch dicht ausgeführt« werden, bezweifeln die Pipeline-Gegner. Uwe Koopmann, bisher Vertreter der DKP im Gerresheimer Rathaus, schrieb der Bezirksregierung, dass sich die geplante Absperrstation an der Stadtgrenze von Düsseldorf und Ratingen zwischen Hasselbach und Diepensieper Weg seit vielen Monaten in einem desolaten Zustand befinde: »Auffällig ist die vollkommen unzureichende Absicherung der ›Baustelle‹ an der Nordseite. Ich glaube nicht, dass dieser offene Zustand den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Absicherung einer Baustelle entspricht.« Dieser Zustand ist der DKP auch deshalb unverständlich, weil die Bezirksregierung Düsseldorf mehrfach erklärt hat, dass sie die Baustellen an der CO-Pipeline überwache. Demnach habe es hier keine Überwachung gegeben – oder die Bezirksregierung ist der Auffassung, dass ein »Flatterband« eine hinreichende Absicherung gegen unbefugte Eingriffe in die offen liegende CO-Pipeline, am Membranschlauch, an den Schutzrohren für Datenkabel, an der Geo-Grid-Matte und zum Trassenwarnband darstellt.
Die fehlende Sicherheit an der Pipeline ist Gegenstand einer Klage und unterliegt der Überprüfung durch das Verwaltungsgericht.