Antifaschismus
Totem KZ-Häftling Gesundheitsschäden aberkannt
Totem KZ-Häftling wurden die Gesundheitsschäden aberkannt
Witwe bekommt keine Hinterbliebenenrente
Wie kann ein toter ehemaliger KZ-Häftling beweisen, dass er an den Folgen der KZ-Haft erkrankt und gestorben ist? Gar nicht. Seine an Krebs erkrankte Witwe Eva B. bekommt deshalb auch keine Hinterbliebenenrente. Dies ist das Ergebnis eines Prozesses vor der 27. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf.
Anton B. war als Sinto seit 1943 in den Konzentrationslagern Auschwitz und Buchenwald inhaftiert und musste Zwangsarbeit leisten. Zehn Geschwister und sein Vater wurden ermordet. 1957 wurden seine Gesundheitsschäden, insbesondere seine Herzerkrankung, als Folge der Haft anerkannt, so dass ihm eine lebenslange Opferrente zugesprochen wurde. 2009 starb Anton B. im Alter von 84 Jahren an einer Lungenarterienembolie, nachdem ihm zwei Wochen zuvor ein Herzschrittmacher eingesetzt worden war. Der Antrag seiner Witwe auf eine Hinterbliebenenrente wurde jedoch abgelehnt, da über 50 Jahre nach dem Rentenbescheid die Herzerkrankung nicht mehr als »verfolgungsbedingt« anerkannt wurde. Die Rente sei ein »Falschanerkenntnis« gewesen.
Die Bezirksregierung Düsseldorf, die durch die Regierungspräsidentin Annemarie Lütkes (Bündnis 90/Grüne) bei dem Verfahren vertreten wurde, ging offensichtlich davon aus, dass KZ-Häftlinge auch ohne Gesundheitsschäden ein Konzentrationslager überleben konnten. »Es sei nicht mit der erforderlichen überwiegenden Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass der Tod des Ehemannes der Klägerin auf einer durch die Verfolgung beruhenden Schädigung seines Körpers oder seiner Gesundheit beruhe«, informierte das Landgericht Düsseldorf in einer Pressemitteilung. Das Land NRW war daher nicht bereit, die Hinterbliebenenrente von 900 Euro nach dem Bundesentschädigungsgesetz zu überweisen.
Angesichts der mangelnden Beweisfähigkeit des toten Anton B. einigten sich die Parteien vorbehaltlich auf einen Vergleich: Die Witwe bekommt eine monatliche Beihilfe von 600 Euro. Das Land NRW übernimmt – ebenfalls mit Vorbehalt – die zukünftigen Kosten der Krankenversorgung von Eva B.
Romani Rose, Vorsitzender des Zentralrates der Sinti und Roma, der an dem Prozess als Beobachter teilnahm, sprach von einer »zynischen Missachtung der Opfer gegenüber den Tätern«.
Bei einer Mahnwache vor dem Landgericht war auch von der VVN daran erinnert worden, dass Opfer und Täter ungleich behandelt werden, denn die Witwen von NS-Größen wie Heydrich und Freisler bekamen ihre stattlichen Renten.
Uwe Koopmann
Foto: Wikipedia