Betrieb & Gewerkschaft
Repression & Widerstand unter Hartz IV
Modellprojekt »Bürgerarbeit«
Ein Modellprojekt zur Erprobung neuer Formen von Zwangsarbeit
Bei der Planung der Neuausrichtung der Arbeitsmarktpolitik durch die »rot«-grüne Schröder-Fischer Regierung ab 2002 (Hartz I-IV), saß die CDU von Anfang an mit im Boot. So ist zum Beispiel die Erprobung der so genannten Optionskommunen, bei denen die Trägerschaft für die »Betreuung« von Langzeiterwerbslosen ausschließlich in kommunalen Händen liegt, der Intervention des ehemaligen hessischen Ministerpräsidenten Koch zu verdanken.
Einigkeit herrschte bei allen Beteiligten darüber, dass die Schuld an der Erwerbslosigkeit bei den Erwerbslosen selbst zu suchen sei und nicht etwa in der Krisenanfälligkeit des kapitalistischen Wirtschaftssystems. Die Folge war der Auf- und Ausbau eines Systems der »Verfolgungsbetreuung« die in der Triade des »Fordern, Förderns, Strafens« ihren Ausdruck fand. Durchaus unterschiedlicher Auffassung war man jedoch in der organisatorischen Ausgestaltung dieses Regimes. Bevorzugte »rot«-grün noch die Einbindung der Kompetenz einer Bundesagentur für Arbeit in Form der ArGen, d.h. der Arbeitsgemeinschaft zwischen Bund und Kommune in dieses Projekt, verfolgt die CDU nach wie vor den Koch’schen Kurs der kommunalen Alleinherrschaft.
Schwarz-gelbe Pläne zur weiteren Umorientierung in der Sozialpolitik
So heißt es etwa zur näheren Begründung im »Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Leistungssteigerung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente« von 2010
»Mehr Dezentralität ermöglicht einen an den Erfordernissen vor Ort orientierten Einsatz der arbeitsmarktpolitischen Instrumente. Sie gewährleistet eigenverantwortliche Gestaltungsfreiheit und dezentrale Entscheidungskompetenzen bei der Auswahl der Handlungsansätze.
Höhere Flexibilität ermöglicht mit Blick auf die sehr unterschiedlichen persönlichen Voraussetzungen der Ausbildung- und Arbeitsuchenden und die Anforderungen der jeweils offenen Stellen bzw. die jeweilige Aufnahmefähigkeit der regionalen Arbeitsmärkte, die Instrumente anzuwenden, die auf den konkreten Fall passen.«
Entsprechend wurde das »Experiment« Optionskommune von der schwarz-gelben Bundesregierung beendet und nun gesetzlich verfestigt und verankert. Darüber hinaus wurde die Zahl der Optionskommunen um 34 auf nunmehr 100 Organisationseinheiten erhöht.
Mit der Zielrichtung der größeren Dezentralität korrespondiert das neue arbeitsmarktpolitische Instrument der Bürgerarbeit.
Was heißt für die Regierung »Bürgerarbeit«?
- Für die geplanten 34.000 Bürgerarbeitsplätze bewarben sich in einem Interessenbekundungsverfahren, das bis zum 27.05.2010 befristet war, 197 Grundsicherungsstellen, deren Konzepte später auch alle von dem dafür zuständige Bundesverwaltungsamt genehmigt wurden.(Bundesministerium für Arbeit und Soziales, BMAS, v.15.11.2010)
- Als Arbeitgeber kommen insbesondere Gemeinden, Städte und Kreise in Betracht. Gefördert werden können aber auch andere Arbeitgeber im Einvernehmen mit den Gemeinde, Städten und Kreisen.« (BMAS v.25.11.2010)
- Diese Arbeitgeber erhalten für den Zeitraum von maximal 36 Monaten einen Zuschuss von 1080 € zum Arbeitsentgelt und zum Sozialversicherungsaufwand bei 30 Wochenstunden bzw.720 € bei 20 Wochenstunden. Die dabei aufzuwendenden 1,3 Milliarden € werden dabei zu 700 Millionen € vom Bund und zu 600 Millionen € aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds bestritten.
- Der eigentlichen Beschäftigungsphase in der Bürgerarbeit von maximal 36 Monaten ist eine sechs Monate dauernde Aktivierungsphase vor geschaltet.
- Erst wenn es in dieser Phase nicht gelingt, einen Arbeitsplatz auf dem »ersten« Arbeitsmarkt zu finden erfolgt die Zuweisung zu einem Bürgerarbeitsplatz.
Die finanzielle Ausstattung für die Betroffenen
In der Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE macht die Bundesregierung folgende Beispielrechnung zur finanziellen Ausstattung der Betroffenen vom Projekt »Bürgerarbeit« auf:
»Für eine alleinstehende Person in der Beschäftigungsphase des Modellprojekts ›Bürgerarbeit‹ ergäbe ein Bruttoeinkommen von 900 Euro ein Nettoerwerbseinkommen von rund 730 Euro.« (Drucksache 17/2666 v.28.07.2010)
Irina Velley bewertet dies in einem Beitrag zum Landespolitischer Ratschlag der Linken, 2. April 2011, Duisburg: Wo bitte geht's zum Widerstand? so:
»Galt für die AGH-Entgeltvariante und Jobperspektive noch, dass zumindest Alleinstehende mehr als den ALG II-Anspruch erhielten, so werden die meisten ›Bürgerarbeiter/innen‹ auf ergänzende Transferleistungen angewiesen bleiben. Damit sind sie keine Arbeitnehmer/innen, sondern bleiben Transferleistungsbezieher/innen unter Kuratel des Jobcenters.
Als besonderst perfide erweist sich die als Fortschritt verkaufte Sozialversicherungspflicht. Den Betroffenen verhilft sie nicht zu einer auskömmlichen Rente. Vielmehr werden die meisten aufgrund zu niedriger Beiträge oder der langjährigen Verarmungsprozesse zu ihrer aktiven Zeit auf Grundsicherung angewiesen bleiben. So ersparen die eingezahlten Beiträge ausschließlich dem Staat einen Teil der Grundsicherungsleistungen
Die Profiteure
Angesichts der dramatischen Verschuldung der Kommunen kommt den Kämmerern jede Entlastung Recht. Ihr Haushalt wird in zweierlei Hinsicht entlastet. Einerseits sparen sie Kosten für die Mieten der Bürgerarbeiter ein, die die Kommune für ALG II-Bezieher aufzuwenden hat. Andererseits können Kürzungen im Personalbereich – zumindest teilweise - durch die, für sie kostenlose Bürgerarbeiter, ersetzt werden.
Während der Aktivierungsphase sind die üblichen Verdächtigen der »Hartz IV-Industrie« also vorwiegend die Führungen der so genannten »Wohlfahrtsverbände«, wie Caritas, Diakonie AWO, IB mit im Geschäft. Hier hoffen sie, einen Teil ihrer Verluste aus dem zurückgehenden »1-€-Jobber-Geschäft«, ausgleichen zu können.
Die Bedrohten
Bedroht von dieser Entwicklung sind mittelfristig die Beschäftigten in den Kommunen. Wenn die natürlichen Abgänge, durch Pensionierung, Wechsel, Tod nicht ersetzt werden, steigt die individuelle Arbeitsbelastung ständig Die Einrichtung eines sich ständig erweiternden Niedriglohnsegments im Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge führt dort unvermeidlich zur Senkung des Lohnniveaus.
Zwischenbilanz
Bei der Bewertung des bisherigen Verlaufs des Modellprojekts »Bürgerarbeit« sollte man sich nicht von der Tatsache täuschen lassen, dass bis Mitte Mai 2011 lediglich 9000 von geplanten 34 000 Bürgerarbeitsplätzen besetzt wurden. Bei einer genaueren Betrachtung des Projekts fällt auf, dass weniger die »Beschäftigungsphase« als vielmehr die »Aktivierungsphase« den Vorrang im Projektverlauf genießt.
Den 34 000 Bürgerarbeitsplätzen stehen nach Angaben des BMAS 161 807 (!) Aktivierungen gegenüber.
Grund genug sich dies einmal am Beispiel Köln näher anzusehen..
Für die 150 Bürgerarbeitsplätze wurden 500 Menschen »aktiviert« Dabei wurde diese Phase in drei Abschnitte unterteilt:
- Beratung und Standortbestimmung
- Vermittlungsaktivitäten sowie
- Qualifizierung und Förderung
(Angaben aus eine Präsentation des Jobcenters Köln v.15.04.2011)
Lobend hervorgehoben wird der hohe Integrationsetat von 5000 Euro, der für den/die einzelne/n Teilnehmer/in eingesetzt werden konnte. Dazu zählen beispielsweise Frisörbesuch, Typberatung, Zahnersatz, neue Kleidung für Vorstellungsgespräche aber auch Weiterbildungsmaßnahmen, Eingliederungszuschüsse, assistierte Vermittlung sowie Praktika. Insgesamt fünf verschiedene Träger führten diese Maßnahme durch, mit durchaus unterschiedlichen Ergebnissen. Entscheidend ist jedoch, dass von den 500 Aktivierten 150 oder 29 % vermittelt werden konnten. Über die Qualität der Arbeitsplätze in die »vermittelt« wurde ist damit natürlich nichts ausgesagt. Angesichts einer Vermittlungsquote von 1 % während der Finanzkrise und von 4-5 % während des »Aufschwungs« also ein »Supererfolg«.
Für viele Betroffenen, die in prekäre Beschäftigungsverhältnisse abgedrängt wurden, sieht die Bilanz allerdings anders aus.
Auch ist auf den signifikanten Anstieg von Sanktionen während der Aktivierungsphase im Bereich des Jobcenters Köln hinzuweisen. Betrug die Sanktionsquote im 2. Quartal 2010 (zu Beginn der »Aktivierungsphase«,1,9%, gemessen an der der Gesamtzahl der »erwerbsfähigen Hilfsbedürftigen« oder durchschnittlich 1671 Personen, stieg sie im 4. Quartal Ende der »Aktivierungsphase) auf 3,1 % oder durchschnittlich 2595 Personen an. (Datenreport SGB II,NRW)
Vor diesem Hintergrund wird die eigentliche Beschäftigungsphase zur Strafe dafür, dass man es trotz aller beschriebenen Bemühungen und Investitionen nicht geschafft hat, einen Job zu finden.
Laut einer weiteren Aussage des Jobcenters Köln soll ein Teil der Bürgerarbeiter zur Bergung des Archivguts aus dem eingestürzten Stadtarchiv eingesetzt werden. Dies wurde bisher von 1 € Jobbern erledigt. Ein Antrag der Linksfraktion im Stadtrat auf tarifliche Bezahlung wurde von der Verwaltung mit folgender Argumentation abgelehnt:
»Bei den im Rahmen der Arbeitsgelegenheiten (AGH) zu erledigenden Aufgaben handelt es sich um einfachste Helfertätigkeiten auf sehr niedrigem Niveau. Geborgenes Archivgut wird mit einem »Handfeger« entstaubt und in eine blaue Wanne gelegt. Die so vorbereiteten Archivalien werden von der nächsten Gruppe aufgeschlagen (aufgefächert) und auf Transportwagen zum Trocknen gelegt. Diese Tätigkeiten erfolgen jeweils unter Anleitung und Aufsicht der Restauratoren.«
…und das 36 Monate lang, zu 720 € netto, ohne Bewährung, aber ständig mit einem »Jobcoach« an der Seite!
Hier entlarvt dieses Modell seinen repressiven Doppelcharakter. Entweder werden die Betroffenen auf Biegen und Brechen gezwungen, einen irgendwie gearteten Job im Niedriglohnbereich anzunehmen, was ihren Vermittlern eine entsprechende Provision sichert, oder sie werden in Zwangsarbeitsverhältnissen dazu gebracht, einen wesentlichen Teil der Transferleistungen einzuarbeiten.
Neue Form von Zwangsarbeit
Ungeachtet missverständlicher Interpretationen ist und bleibt »Bürgerarbeit« von Anfang bis Ende eine Maßnahme gemäß SGB II. Das bedeutet, dass sie sanktionsbewehrt ist. Für jede Bürgerarbeiterin und für jeden Bürgerarbeiter steht am Beginn der Maßnahme eine »Eingliederungsvereinbarung«. Verstöße gegen diese werden sanktioniert.
Unverblümt führt das BMAS in der bereits zitierten FAQ-Liste v.15.11.2010 aus:
»Das Prinzip ›Fordern und Fördern‹ gilt auch in der ›Bürgerarbeit‹. Die Ablehnung zumutbarer Bürgerarbeitsplätze ohne wichtigen Grund führt zu einer Minderung des Arbeitslosenarbeitsgeldes II. Es gelten die Bestimmungen des SGB II zu Sanktionen.«
Ähnlich, wie bei den inzwischen zunehmend in Misskredit geratenen »1-Euro-Jobs«, erfüllt »Bürgerarbeit« die Definition der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zur Zwangsarbeit.
Dort heißt es:
»Art. 2.1. Als »Zwangs- oder Pflichtarbeit« im Sinne des Übereinkommens gilt jede Art von Arbeit oder Dienstleistung, die von einer Person unter Androhung irgendeiner Strafe verlangt wird und für die sie sich nicht freiwillig zur Verfügung gestellt hat.«
(Übereinkommen Nr. 29 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) vom 28. Juni 1930 über Zwangs- oder Pflichtarbeit vom 1.Juni 1956 (BGBL. II 1956, 640 / in der BRD in Kraft getreten am 5. Juni 1957)
Allein schon aus diesem Grund ist «Bürgerarbeit«, genauso wie die 1-Euro-Jobs grundsätzlich abzulehnen.
Widerstand regt sich
Knapp 5 Jahre nach der Einführung von »Hartz IV« stand bereits am 05.06.2009 in der Zeitung »Der Westen« zu lesen:
»Ein-Euro-Jobs vernichten reguläre Arbeitsplätze. Das ergibt eine Studie der Bundesanstalt für Arbeit. Auch der Bundesrechnungshof, der Zentralverbands des Deutschen Handwerks und Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände kommen zu diesem Ergebnis.«
Das, was von vielen Erwerbslosengruppen von Anfang an vorhergesagt und kritisiert wurde, war nun überall Schwarz auf Weis nachzulesen. Die überwältigende Mehrzahl der 1-Euro-Job-Plätze waren weder »zusätzlich« noch »gemeinnützig«. Jahrelang hatten die Interessen-
vertreter der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber in den so genannten »Bewilligungsausschüssen« der ArGen die Interessen ihrer Mitglieder zu Gunsten des Ausbaus einen Niedriglohnsektors konsequent missachtet. Die unablässige Kritik von Erwerbslosengruppen, den parlamentarischen Vertretungen der LINKEN, sowie die Änderung der politischen Mehrheitsverhältnisse im Bund, haben bei einem Teil der Erfinder und bisherigen Verfechtern einer »aktivierenden Arbeitsmarktpolitik« wohl zu einem (allerdings viel zu spätem) Umdenkprozess geführt.
Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, in deren Organisationsbereich das Personal der Kommunen fällt, hat Widerstand angekündigt, der offensichtlich mit zu der schleppenden Besetzung der Bürgerarbeitsplätze führt. Es besteht in den Kämmereien Rechtsunsicherheit darüber inwieweit die BürgerarbeiterInnen unter die tarifvertraglichen Regelungen des TVöD fallen. Ließ die Regierung im April 2010 noch verlauten, »dass einschlägige tarifliche Regelungen angewendet werden(BT-Drucksache 17/2666) folgte im November die Feststellung: »Nach Auslegung des Bundesministerium des Innern gilt diese sogenannte Öffnungsklausel (bei Arbeiten nach den §§ 260ff des SGB III, der Verf.) auch für Beschäftigungsverhältnisse im Rahmen des Modellprojekts »Bürgerarbeit«.
Schlussendlich erklärte im April 2011, das für die Prüfung von Bürgerarbeitsplätzen zuständige Bundesverwaltungsamt (BVA) die Arbeitnehmerüberlassung für Bürgerarbeit als zulässig. Dies geschah auf Anweisung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Der Fachbereich Gemeinden von ver.di führt dazu in einer Erklärung aus:
Es ist ein Unding, dass sich ein Bundesministerium bemüht, den TVöD zu unterlaufen. Im Klartext heißt das: Weil tarifgerechte Beschäftigungsverhältnisse durch die Kommunen (ohne Eigenbeitrag) nicht eingerichtet werden können, geraten andere Träger in den Blick. Beschäftigungsträger und andere freie und konfessionelle Träger sind mancherorts schon im Gespräch und nun kommen auch noch Leiharbeitsunternehmen hinzu.
Weiter heißt es in dieser Erklärung:
Da jedoch die »Bürgerarbeiter« von Beschäftigungsträgern oder Leiharbeitsfirmen in die Kommunen in personalvertretungsrechtlicher Hinsicht »eingegliedert« oder auf anderen Wegen »überlassen« werden, bedarf es der Zustimmung von Betriebs-und Personalräten.
Darum müssen wir alle Möglichkeiten der Gegenwehr nutzen!
(ver.di, Fachbereich Gemeinden, 3. Personal-und Betriebsratsinformation zur »Bürgerarbeit)
Auch der Parteivorstand der LINKEN hat sich in dieser Frage mit seltener Deutlichkeit positioniert, in dem er beschloss:
»Eine konsequente Ablehnung der Bürgerarbeit auf Bundes-,Landes-,und kommunaler Ebene ist für DIE LINKE auch eine Frage der politischen Glaubwürdigkeit.Der Parteivorstand ruft deshalb alle FunktionsträgerInner der LINKEN dazu auf, sich dafür einzusetzen, dass bei ihnen keine Teilnahme am Programm der Bürgerarbeit erfolgt.«
(Beschluss des PV der LINKEN v.31.10.2010)
Selbst in die Reihen von »rot«-grün scheint Bewegung zu kommen. So lesen wir in einem am 21.06,2011 veröffentlichten Antrag der »rot«-grünen Regierungskoalition in NRW zum Thema eines »sozialen Arbeitsmarkts« folgendes:
»Ausgestaltung der Beschäftigung: Es handelt sich um sozialversicherungspflichtige öffentlich geförderte Beschäftigung, die existenzsichernd entlohnt und grundsätzlich unbefristet angeboten wird. Die Vollzeitbeschäftigung und die tarifliche (oder ansonsten ortsübliche) Entlohnung sind dabei Maßstab. Bei der öffentlich geförderten Beschäftigung soll es sich um ein freiwilliges Angebot. Lebenslanges Lernen soll auch Maxime im Sozialen Arbeitsmarkt sein. Dafür darf sich die Förderung der Qualifizierung nicht nur auf das erste Jahr beschränken
(Arbeit statt Arbeitslosigkeit finanzieren – Beschäftigung neu denken – einen sozialen Arbeitsmarkt für NRW voranbringen)
Das kommt zwar alles ein wenig spät, aber angesichts der dreijährigen Laufzeit des »Modells« nicht zu spät.
Den zur Bürgerarbeit »Zugewiesenen« bleibt zu raten, bei ihrer Krankenkasse anzuzeigen, dass ihr Arbeitsplatz weder »zusätzlich« noch »gemeinnützig« sei. Diese sind von Amts wegen dazu verpflichtet diesem Verdacht nachzugehen und gegebenenfalls die Sozialversicherungsbeiträge beim Arbeitgeber/Träger einzufordern. Auch sollten sie bei der örtlichen ver.di und unabhängigen Beratungsstellen um Beratung nachsuchen.
An den AktivistInnen der Erwerbslosengruppen und den Mitgliedern der LINKEN liegt es, diese neue Form von Zwangsarbeit zu skandalisieren und eine möglichst breite Front gegen diese aufzubauen. Denn:
Die Regierungskoalition hat in ihrer Koalitionsvereinbarung von 2009 klipp und klar ausgeführt, was sie will:
»Wir wollen die Vielzahl der bestehenden Arbeitsmarktinstrumente deutliche reduzieren. Unser Ziel ist es, vor Ort ein hohes Maß an Ermessensspielraum … zu erreichen. …
Die Koalition wird deshalb Voraussetzungen dafür schaffen, das neue Lösungsansätze wie z.B. »Bürgerarbeit« … erprobt werden.«
und:
»Die Koalition nimmt sich vor, die vielfältigen und kaum noch überschaubaren steuerfinanzierten Sozialleistungen darauf hin zu überprüfen, ob und in welchem Umfang eine Zusammenfassung möglich ist. In diese Überprüfung wird auch das Konzept des Bürgergeldes mit einbezogen.«
Im Klartext bedeutet das:
Einen Pauschalbetrag von 650 € (Vorschlag CSU) gibt es nur für diejenigen, die jederzeit für Zwangsarbeit vor Ort zur Verfügung stehen.
Deshalb schließen wir uns dem Aufruf von ver.di an:
Wir müssen alle Möglichkeiten der Gegenwehr nutzen!
Manfred Müller
Quelle: trend Online-Zeitung