CO-Pipeline

CO-Pipeline von Bayer kommt wieder vor Gericht

Gift­gas­lei­tung vor dem Ver­wal­tungs­ge­richt Düs­sel­dorf:

CO-Pipeline Baustelle mit rot-weißen Plastbaändern abgesperrt.

Ab 23. Mai 2011

Für »die ge­sam­te 21. Ka­len­der­wo­che 2011, be­gin­nend Mon­tag, den 23. Mai 2011«, sind Ver­hand­lungs­ter­mi­ne vom Ver­wal­tungs­ge­richt (VG) Düs­sel­dorf an­ge­setzt. Auf der An­kla­ge­bank: die le­bens­be­dro­hen­de CO-Pipe­line von Bay­er. Klä­ger ist der Land­wirt Heinz-Jo­sef Muhr, in die Gift­gas-Aus­ein­an­der­set­zung als der streit­ba­re »Bau­er Muhr« ein­ge­gan­gen. Ge­klagt wird »ge­gen die Plan­fest­stel­lung in Sa­chen CO-Pipe­line«.

Dieser »Planfeststellungsbeschluss zur Errichtung und zum Betrieb einer Rohrfernleitungsanlage zum Transport von gasförmigem Kohlenmonoxid von Köln-Worringen bis nach Krefeld-Uerdingen« mit seinen 478 Seiten ist auf den 14. Februar 2007 datiert. Der Beschluss »regelt« alles für Bayer, kommt allerdings auf Seite 338 dennoch zu der Feststellung: »Eine absolute Sicherheit ist mit dieser technischen Anlage allerdings niemals zu erreichen und kann weder durch den zukünftigen Betreiber der Rohrfernleitungsanlage noch behördlicherseits durch nochmals weitergehende Auflagen erreicht werden.« Auf Seite 342 heißt es ergänzend, »dass bei dem Betrieb von Rohrfernleitungen tödliche Unfälle und Verletzungen nicht ausgeschlossen sind.« Genehmigt wurde trotzdem. Seitdem gibt es 27 Planänderungsbescheide und -beschlüsse für die Giftgas-Leitung, weil Bayer immer wieder eigenmächtig »Planabweichungen« vornahm.

Auch die Stadt Düsseldorf ist nicht bereit, kommunale Ländereien abzutreten. Dabei muss sie eingestehen, dass sie nur unzureichend von dem »Vorhabendbetreiber« und der Genehmigungsbehörde informiert wird. Auf eine Anfrage der DKP im Gerresheimer Rathaus heißt es: »In welcher Art und Weise die Anforderungen der technischen Regel für Rohrleitungsanlagen (TRFL) – insbesondere hinsichtlich der Hanglage im Bereich des Dahlhofsweges – während des Planfeststellungsverfahrens von der Bezirksregierung Düsseldorf berücksichtigt werden, liegen der Verwaltung keine Informationen vor.«

Die Termine für die Verhandlung verfügte der Vorsitzende Richter am VG Schwerdtfeger für die 3. Kammer des Gerichts. Die 3. Kammer ist nach dem Geschäftsverteilungsplan des Grichts zuständig für »Planfeststellungs- und Enteignungsrecht nach dem Gesetz über Enteignung und Entschädigung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 20. Juni 1989«. 65 »Einwender« gegen die CO-Pipeline wurden 2007 dokumentiert. Die Befürchtungen der »Einwender« waren eindeutig. Die Antworten der Bezirksregierung Düsseldorf ebenfalls. Beispiel »Einwender Nr. 61«: »Der Einwender wendet sich gegen die Inanspruchnahme von Flächen.« Der »Textbaustein« der Behörde auf Seite 467: »Der Einwand wird zur Kenntnis genommen, eine Abänderung der Trassenplanung bewirkte es nicht.«

Als letzter Verhandlungstag ist Freitag, der 27. Mai 2011 vorgesehen. Die Ladung ist den Verfahrensbeteiligten soeben bekannt gegeben worden. Gegen die CO-Pipeline gibt es inzwischen mehr als 110 000 Unterschriften. Bauer Muhr ist also nicht allein in seinem Kampf. Auch die DKP Gerresheim solidarisiert sich mit ihm.

Über mehrere Jahre hat sie »Schwachstellen« im östlichen Düsseldorfer Trassenabschnitt dokumentiert und zur Anzeige gebracht. Die Polizei gab die Anzeigen dann weiter an die Genehmigungsbehörde. Und von der Bezirksregierung gab es bestenfalls einen bekannten »Textbaustein« als Antwort. – Wie die verschiedenen Initiativen entlang der 68 Kilometer langen Pipeline wird auch die DKP vor Bayer nicht einknicken.

Aktenzeichen: 3 K 1599/07