CO-Pipeline

Explosive CO-Pipe­line kam vor den Richter

Klage von Bauer Muhr

Kamerateam und Zuschauer vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf.

Am Mon­tag, 23. Mai, kam die hoch­gif­ti­ge CO-Pipe­line vor die 3. Kam­mer des Ver­wal­­tungs­­­ge­rich­tes Düs­sel­dorf. Ver­han­delt wur­de die Kla­ge von Bau­er Muhr ge­gen »die Plan­­fes­t­­stel­lung in Sa­chen CO-Pipe­line«. Die mün­d­­li­che Ver­han­d­­lung wur­de für die gan­ze Ka­len­­­der­­wo­che an­ge­setzt (Ak­ten­zei­chen: 3 K 1599/07). Die Kam­mer ist be­setzt mit Rich­ter Schwerdtfe­ger, Dr. Palm und Wol­ber. Sie ist zu­stän­dig für das »Plan­fes­t­­stel­­lungs- und Ent­eig­nungs­recht«.

Der Planfeststellungs­beschluss der Bezirks­regierung Düssel­dorf »zur Errich­tung und zum Betrieb einer Rohr­fern­lei­tungs­anlage zum Transport von gas­förmigem Kohlen­mon­oxid von Köln-Wor­ringen bis nach Krefeld-Uer­dingen« mit seinen 478 Seiten trägt das Datum vom 14. Februar 2007.Der Beschluss »regelt« alles zugunsten von Bayer, kommt aber auf Seite 338 immerhin zu der Fest­stellung: »Eine absolute Sicherheit ist mit dieser tech­nischen Anlage allerdings niemals zu erreichen und kann weder durch den zukünftigen Betreiber der Rohr­fern­leitungs­anlage noch behörd­licher­seits durch noch­mals weiter­gehende Auf­lagen erreicht werden.«

Auf Seite 342 heißt es ergänzend, »dass bei dem Betrieb von Rohr­fern­lei­tungen tödliche Unfälle und Verletzungen nicht aus­ge­schlossen sind.« Genehmigt wurde trotzdem. Seitdem gab es 27 Plan­än­derungs­be­scheide und -beschlüsse für die Giftgas-Leitung, weil Bayer immer wieder eigen­mächtig »Plan­ab­wei­chungen« vornahm.

Konkret ging es jetzt um die Frage, ob im Interesse des Bayer-Konzerns Grund­stücke zur Verle­gung der hoch­giftigen CO-Pipeline über­haupt ent­eignet werden durften. Der Land­tag von Nord­rhein-West­falen hatte dazu mit den Stimmen sämt­licher Abge­ordneter ein ent­spre­chendes Gesetz beschlossen. Vor­aus­set­zung für die Ent­eig­nung war aller­dings, dass die CO-Pipeline dem All­ge­mein­wohl dienen muss – und nicht nur dem Bayer-Konzern. Am Ende der Pipe­line hat aber nur eine Firma Zugriff auf das Giftgas: Bayer. Ein Urteil des Ver­wal­tungs­gerichts lag bei Redak­tions­schluss noch nicht vor. Ein weiteres Ver­fahren ist beim Ober­ver­wal­tungs­gericht Münster anhängig. Dieses Gericht verbot dem Bayer-Konzern die vor­zei­tige In­be­trieb­nahme des Gift­rohres. Über 110.000 Bürger haben mit ihrer Unterschrift bisher gegen die CO-Pipeline protestiert.