CO-Pipeline
Explosive CO-Pipeline kam vor den Richter
Klage von Bauer Muhr
Am Montag, 23. Mai, kam die hochgiftige CO-Pipeline vor die 3. Kammer des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf. Verhandelt wurde die Klage von Bauer Muhr gegen »die Planfeststellung in Sachen CO-Pipeline«. Die mündliche Verhandlung wurde für die ganze Kalenderwoche angesetzt (Aktenzeichen: 3 K 1599/07). Die Kammer ist besetzt mit Richter Schwerdtfeger, Dr. Palm und Wolber. Sie ist zuständig für das »Planfeststellungs- und Enteignungsrecht«.
Der Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Düsseldorf »zur Errichtung und zum Betrieb einer Rohrfernleitungsanlage zum Transport von gasförmigem Kohlenmonoxid von Köln-Worringen bis nach Krefeld-Uerdingen« mit seinen 478 Seiten trägt das Datum vom 14. Februar 2007.Der Beschluss »regelt« alles zugunsten von Bayer, kommt aber auf Seite 338 immerhin zu der Feststellung: »Eine absolute Sicherheit ist mit dieser technischen Anlage allerdings niemals zu erreichen und kann weder durch den zukünftigen Betreiber der Rohrfernleitungsanlage noch behördlicherseits durch nochmals weitergehende Auflagen erreicht werden.«
Auf Seite 342 heißt es ergänzend, »dass bei dem Betrieb von Rohrfernleitungen tödliche Unfälle und Verletzungen nicht ausgeschlossen sind.« Genehmigt wurde trotzdem. Seitdem gab es 27 Planänderungsbescheide und -beschlüsse für die Giftgas-Leitung, weil Bayer immer wieder eigenmächtig »Planabweichungen« vornahm.
Konkret ging es jetzt um die Frage, ob im Interesse des Bayer-Konzerns Grundstücke zur Verlegung der hochgiftigen CO-Pipeline überhaupt enteignet werden durften. Der Landtag von Nordrhein-Westfalen hatte dazu mit den Stimmen sämtlicher Abgeordneter ein entsprechendes Gesetz beschlossen. Voraussetzung für die Enteignung war allerdings, dass die CO-Pipeline dem Allgemeinwohl dienen muss – und nicht nur dem Bayer-Konzern. Am Ende der Pipeline hat aber nur eine Firma Zugriff auf das Giftgas: Bayer. Ein Urteil des Verwaltungsgerichts lag bei Redaktionsschluss noch nicht vor. Ein weiteres Verfahren ist beim Oberverwaltungsgericht Münster anhängig. Dieses Gericht verbot dem Bayer-Konzern die vorzeitige Inbetriebnahme des Giftrohres. Über 110.000 Bürger haben mit ihrer Unterschrift bisher gegen die CO-Pipeline protestiert.