CO-Pipeline

Planänderungsbeschluss zur CO-Pipeline veröffentlicht

 Menschenmenge mit Protestplakaten und Kreuzen.

Einwender-innen können und sollten diesen bei der Behörde anfordern


Maximal
fünf Minuten für die
Beschwerdeführer

Am Samstag, 25. August, wurde in den regionalen Zeitungen die Offenlegung der Unterlagen zur CO-Pipeline in den betroffenen Städten für die Zeit vom 5.9. bis 18.09.2018 angekündigt. Dort werden dann zwölf Ordner ausliegen. Wenn nur die Hälfte der 24.000 Einwender*innen diese Unterlagen einsehen wollen, dann stehen dafür jedem und jeder lediglich etwa drei bis Minuten zur Verfügung. Die Initiativen gegen die CO-Pipeline kritisieren dieses Verfahren.

Den Textteil des Beschlusses können sich Einwender*innen von der Bezirksregierung Düsseldorf vorab anfordern. Dafür reicht auch eine möglichst baldige E-Mail an die Adresse - poststelle@brd.nrw.de – mit der Angabe des Aktenzeichens 54.08.01.02 und des vollen Namens und der Adresse, an die dieses Papier-Dokument geschickt werden soll.

Fast alle Einwendungen von Betroffenen wurden bisher abgelehnt. Dagegen können die Einwender*innen Klage beim Verwaltungsgericht Düsseldorf einreichen. Die Initiativen gegen die CO-Pipeline klären zur Zeit noch die zeitlichen und kostengünstigen Möglichkeiten und Bedingungen mit Fachjuristen ab, wie gegen die Ablehnungen vorgegangen werden kann.

PM/UK
Foto: Uwe Koopmann