CO-Pipeline
Protest gegen die hochgiftige CO-Pipeline ungebrochen
Zwölf Jahre «Pause»
am Bau
Bayer-MaterialScience, eine Tochter des Weltkonzerns BAYER (heute: Covestro AG) wollte vor zwölf Jahren mit der Planfeststellung vom 14. Februar 2007 den Bau der hochgiftigen CO-Pipeline von Dormagen nach Uerdingen durchsetzen. Bis heute konnte das «Teufelsrohr» dank des umfassenden Widerstandes aus der Bevölkerung, darunter auch die DKP, nicht in Betrieb genommen werden. Mehr als 110.000 Anlieger haben die Protestresolution unterzeichnet.
Den 12. Jahrestag der Planfeststellung verbinden die Initiativen «Stopp Bayer-COvestro-Pipeline» mit einer besonderen Pressekonferenz am Donnerstag, 14. Februar, um 11 Uhr. Die Stadt stellte dafür den Ratssaal kostenlos zur Verfügung.
Der Planänderungsbeschluss aus dem Jahr 2018 hat weitere Klagen auch von Hildener Bürger*innen nach sich gezogen. Das dort geplante unwirksame Einpflügen des so genannten Schutzgitters» Geo-Grid 2 mit 20 bzw. 30 Tonnen schweren Maschinen sollte es den Pipeline-Gegnern unmöglich machen, den Widerstand weiter hoch zu halten.
Die Bezirksregierung Düsseldorf behauptete, «dass Freisetzungen des transportierten Mediums nicht auftreten» können. Hinter dieser Satzkonstruktion verbarg sich die Behauptung, dass das hochgiftige Kohlenmonoxid aus der Pipeline nicht entweichen könne.
Die Bürgerinitiativen traten den Gegenbeweis mit einem Bohrversuch des Technikers Erwin Schumacher aus Monheim an. Ihm war es bei einem Erörterungstermin im Herbst 2013 in der Gruga-Hall in Essen leicht gelungen, die «Schutzmatte» mit bloßen Händen zu zerreißen und die Pipeline mit einem Akkubohrer zu perforieren. Schumacher verglich die «Schutzfunktion» der Geo-Grid-Matte mit der Reißfestigkeit von Toilettenpapier.
Neben der juristischen Klärung der technischen Aspekte des Planfeststellungsverfahrens hängt die Zulassung – oder das Verbot – der Inbetriebnahme der CO-Pipeline seit fünf Jahren beim Oberverwaltungsgericht Münster. Ihm liegen 20.000 Einwendungen betroffener Bürger vor. Das OVG muss klären, ob die Konzerninteressen der Allgemeinheit dienen, so dass die Enteignung der Grundstücke für die Trassenführung durch ein Gesetz des Landtages vom 21. März 2006 legal war. Oder ob die CO-Pipeline nur dem Konzern als alleinigem Nutzer und Betreiber dienen würde. Dann wäre das einstimmig im Landtag beschlossene Enteignungsgesetz («Lex Bayer») illegal.
PM-BI/Uwe Koopmann
Grafik: Skott