Partei

Kommunalwahl 2020 – Chancengleichheit herstellen

Organstreitverfahren eingeleitet

DKP in NRW
eröffnet Verfahren
vor Verfassungsgericht

Die Deutsche Kommunistische Partei (DKP) in Nordrhein-Westfalen hat vor dem Verfassungsgericht NRW ein sogenanntes Organstreitverfahren eröffnet und beantragt einen Erlass einer einstweiligen Anordnung.

Anlass ist, dass es in der aktuellen Pandemie nicht möglich ist, Unterstützungsunterschriften zu sammeln, die eine Kandidatur bei aktueller Rechtsprechung erst ermöglichen. Damit ist die Chancengleichheit verletzt. Beantragt wird, eine Bestimmung des Kommunalwahlgesetzes (§15 KWahlG) zu ändern bzw. nicht anzuwenden. Damit wäre die Möglichkeit gegeben, ohne eine Sammlung von Unterstützungsunterschriften zu kandidieren.

Marion Köster, Vorsitzende der DKP Ruhr-Westfalen: «Vor das Verfassungsgericht zu ziehen und die Einhaltung einer gewissen Chancengleichheit einzufordern, ist ein wichtiger Schritt für die DKP. Wir fordern alle Demokratinnen und Demokraten auf, öffentlich Druck zu machen und sich mit uns zu solidarisieren. Wenn es tatsächlich zu einer positiven Entscheidung kommt, gilt diese nicht nur für uns, sondern auch für manche Wählervereinigung und Wahlbündnisse, die dieses Verfahren nicht einleiten können.»

Bereits Anfang April wandte sich die DKP mit der Bitte an den Petitionsausschuss des Landes NRW, sich dafür einzusetzen, bei der Kommunalwahl 2020 aufgrund der besonderen Bedingungen auf die Einreichung von Unterstützungsunterschriften zu verzichten. Gleichlautende Anfragen an die Wahlämter in den Städten und an das Innenministerium des Landes wurden abschlägig und mit dem Hinweis auf die Möglichkeit des Online-Sammelns beschieden.

Peter Lommes, Vorsitzender der DKP Rheinland-Westfalen: «Wir wissen, dass unsere politischen Gegner es mehr als begrüßen würden, wenn die DKP nicht kandidieren kann. Gerade in der aktuellen Zeit, in der mit der Pandemie eine noch immensere Umverteilung der Kosten von oben nach unten stattfindet und weiter verstärkt werden wird, sind wir diejenigen, die den Finger in die Wunde legen. Unser Kommunalwahlkampf ist jetzt besonders wichtig, um Gegenwehr gegen den Abbau sozialer Leistungen und weitere Privatisierungen in den Kommunen zu organisieren. Es kann nicht sein, dass wir, die «kleinen Leute», die Kosten der Corona-Krise tragen müssen.»

Essen, den 20. Mai 2020

DKP Ruhr-Westfalen
Marion Köster, Bezirksvorsitzende
Hoffnungstraße 18, 45127 Essen

DKP Rheinland-Westfalen
Peter Lommes, Bezirksvorsitzender
Am Stadtpark 68, 51373 Leverkusen

Pressemitteilung der DKP in NRW

Gerne nehmen wir Solidaritätsbekundungen entgegen. (vorstand@dkp-ruhr-westfalen.de)

Das Verfahren kostet Geld, auch ein solidarischer Anwalt möchte bezahlt werden. Ebenso gerne nehmen wir deshalb Spenden entgegen.
Bankverbindung: Sparkasse Essen, IBAN DE53 3605 0105 0005 0113 17 BIC SPESDE3EXXX (Essen, Ruhr); Zweck: Organstreitverfahren. Bei Angabe der Adresse können auf Wunsch Spendenbescheinigungen ausgestellt werden. Bitte auf der Überweisung vermerken.