CO-Pipeline

CO-Pipeline »Bayer macht sich lächer­lich«

Selt­sa­me Ant­wor­ten zur hoch­gif­ti­gen CO-Pipe­line im Plan­än­de­rungs­ver­fah­ren

Schieberstation mit Eisengittertür und Warnschild: »Bayer MaterialScience. Absperrstation Hubbelrath (km 34,8) Gebäude 9703. Sicherheitshinweise: Zutritt durch Unbefugte verboten! Sicherheitsanweisungen beachten! Vor Arbeitsaufnahme Betriebszentrale informieren! Betriebszentrale CHEMPARK Uerdingen Tel.: 02151 885606. Notrufnummer im Gefahrenfall: Sicherheitszentrale CHEMPARK Dormagen Tel.: 02133 5199399«.

»Ein Weltkonzern macht sich lächerlich.« So werten die Initiativen die aktuelle »Kom­mu­ni­ka­tions­panne« des Bayer-Konzerns. Mit öffent­lich zur Schau gestelltem Eifer versuche das Unter­neh­men, sein an­dauern­des Interesse an der CO-Giftgas-Leitung zu begründen: Im März 2010 kündigte Bayer einen Antrag auf Plan­än­de­rung an. Im April 2011 wurde der bei der Bezirks­re­gie­rung Düssel­dorf einge­reicht. Und nun, im Mai 2012, folgt ein über­ar­bei­teter Antrag. Die Initia­tiven wollen es wissen: »Mit welchem Verfahrens­schritt dürfen wir im Juni 2013 rechnen?«

Die Pipeline-Gegner hatten bereits 2007 im Kalen­der notiert: Bayer erklärt, die Leitung müsse unbe­dingt bis zum Jahres­ende in Betrieb gehen. Heute: »Inzwi­schen kommt das Unter­neh­men auch ohne die Leitung seit fünf Jahren zurecht.«

Waldschneise. Im Vordergrund ein Rohr der CO-Pipeline.

Die Kritiker monieren das zwischen­zeitliche Vorgehen von Bayer und die »Zusammen­ar­beit« mit der Bezirks­regie­rung Düssel­dorf als Genehmi­gungs­behörde: Alle Ände­run­gen, die nun genehmigt werden sollen, sind schon längst gebaut und voll­zogen – obwohl der Bezirks­re­gie­rung für jede Ände­rung und Abwei­chung gegen­über den Plan­unter­lagen vor Aus­füh­rung entspre­chende Plan­unter­lagen vorzu­legen gewesen wären.

Als Grund für die erforder­lichen Abwei­chun­gen nennt Bayer unvorher­seh­bare Bedin­gungen vor Ort. Zum Beispiel standen plötzlich ausge­wachsene Bäume der Pipeline im Weg, die vorher keiner gesehen hatte. Und obwohl Bayer seine Gift­gas­leitung schon immer zur sichers­ten Pipeline erklärt hatte, in Wahrheit das Sicher­heits­niveau aber ständig eigen­mächtig gesenkt habe, gehe Bayer damit hausie­ren, dass man jetzt etwas beantragt, was »die Sicher­heit noch­mals verbes­sern soll«. Deshalb wollen die Initia­ti­ven auch gerne wissen, warum die Verwen­dung einer geringer­wer­ti­gen Stahl­sorte (L 415 MB statt L 485 MB) die Sicher­heit weiter verbessert.

Die Bayer-Tochter Bayer Material Science (BMC) erklärte: »So muss­ten die Bau­un­ter­neh­men zum Beispiel Wasser- und Gas­leitun­gen oder Tele­fon­kabel berück­sich­tigen, die sie in der Erde vorfan­den. Deren Lage war vorher nicht genau bekannt.« Aller­dings war genau diese längere vorwie­gend rechts­rheini­sche Trassen­führung ausge­wählt worden, weil weitere Leitungs­bündel dort zu Synergie­effek­ten führen würden.

Die Kritiker der CO-Pipeline werden gemein­sam mit den Anwoh­nern und Bürger­meis­tern diese Schlam­pe­reien zum Thema im Plan­än­derungs­ver­fahren zu machen – auch, wenn das Verfahren mit jedem Jahr kompli­zier­ter und schwie­riger wird und in eine lange unge­wisse Zukunft geht.

Neben der Aus­ein­an­der­set­zung im Plan­ände­rungs­ver­fahren ist die CO-Pipeline auch noch beim Ober­ver­wal­tungs­gericht in Münster anhän­gig. Dort geht es um die Frage: Durften Grund­stücke im Inter­esse von Bayer ent­eig­net werden, damit das Unter­neh­men die Gift­gas­lei­tung rechts- und links­rheinisch zwischen Dorma­gen und Kre­feld-Uer­din­gen über rund 70 Kilometer durch zum Teil dichte Bebau­ung errich­ten und in Betrieb nehmen darf. Ein Termin für die Gerichts­ver­hand­lung wird noch nicht genannt.

Fotos: Uwe Koopmann