CO-Pipeline
Bayer buddelt in der CO-Schieberstation
Nicht »ordnungsgemäß gearbeitet«?
An der CO-Schieberstation Hubbelrath, etwa auf halber Strecke der 67 Kilometer langen CO-Pipeline wird wieder gebuddelt. In dem eingezäunten Areal sind Arbeiter der Firma Friedrich Vorwerk KG (GmbH & Co.) aktiv.
Diese Arbeiten muten merkwürdig an, denn Bayer wollte die Pipeline längst in Betrieb genommen haben. Überall sollte angeblich ordnungsgemäß gearbeitet worden sein – bis die Gegner der hochgiftigen CO-Pipeline aufdeckten, dass es zahlreiche Mängel bei der Bauausführung gab.
Den Schieberstationen kommt dabei eine besondere Bedeutung zu. Nach der »Bürgerinfomation« von Bayer-Projektleiter Werner Breuer würde die Pipeline bei »Störungen« über die Schieber abgeriegelt. Der Sachstandsbericht des Umweltamtes des Kreises Mettmann vom 10. Juli 2007 hat das Notfall-Szenario von Bayer genauer untersucht.
Bei einem Vollbruch der Leitung werden die beiden Schieber vor und hinter der Bruchstelle geschlossen, so dass drei Teilstücke entstehen. Die beiden Randteilstücke werden nach Dormagen und Uerdingen entleert. Das Kohlenmonoxid im Teilstück mit dem Vollbruch entweicht in die Umwelt.
Bei einem Leck, das noch keinen Vollbruch darstellt, werden keine Schieber geschlossen. Über einen Zeitraum von mindestens zwölf Stunden tritt das CO unkontrolliert aus. Erst dann wird die Leitung nur nach Uerdingen entleert, wobei durch einen Vordruck von drei Bar eine vollständige Entleerung nicht möglich ist.
Die nachträglichen Arbeiten an der Schieberstation Hubbelrath ohne öffentliche Information tragen nicht zur Transparenz und Glaubwürdigkeit von Bayer bei.
Die DKP hat deshalb einen Fragenkatalog an die Bezirksregierung Düsseldorf als Genehmigungsbehörde, an die Firma Friedrich Vorwerk, die die Pipeline baute, und an Bayer gerichtet:
- Trifft es zu, dass die ursprünglich genehmigten Arbeiten an der Schieberstation noch nicht abgeschlossen waren und daher heute ergänzt wurden?
- Um welche »Ergänzungen« handelt es sich?
- Trifft es zu, dass die ursprünglich genehmigten Arbeiten an der Schieberstation fehlerhaft waren und deshalb korrigiert werden müssen?
- Um welche Fehler handelt es sich?
- Wie wurden die Fehler festgestellt?
- War die ursprüngliche Planung fehlerhaft?
Da die Einspruchfrist gegen die Planänderungen am 5. Oktober endet, wird darum gebeten, schnell eine Antwort zukommen zu lassen.
Uwe Koopmann