CO-Pipeline

Bayer buddelt in der CO-Schieberstation

Nicht »ordnungs­gemäß gearbeitet«?

Schieberstation: Einer buddelt, zwei schauen zu.

An der CO-Schieber­station Hubbel­rath, etwa auf halber Strecke der 67 Kilo­me­ter langen CO-Pipe­line wird wieder gebud­delt. In dem einge­zäun­ten Areal sind Arbei­ter der Firma Friedrich Vor­werk KG (GmbH & Co.) aktiv.

Diese Arbeiten muten merk­würdig an, denn Bayer wollte die Pipe­line längst in Betrieb genom­men haben. Überall sollte angeb­lich ordnungs­gemäß gear­beitet worden sein – bis die Gegner der hoch­gif­ti­gen CO-Pipeline aufdeck­ten, dass es zahl­reiche Män­gel bei der Bau­aus­füh­rung gab.

Den Schieberstationen kommt dabei eine beson­dere Bedeu­tung zu. Nach der »Bürger­in­fo­ma­tion« von Bayer-Projekt­leiter Werner Breuer würde die Pipe­line bei »Störun­gen« über die Schie­ber abge­rie­gelt. Der Sach­stands­be­richt des Um­welt­am­tes des Kreises Mett­mann vom 10. Juli 2007 hat das Not­fall-Sze­na­rio von Bayer genauer untersucht.

Bei einem Vollbruch der Leitung werden die beiden Schie­ber vor und hinter der Bruch­stelle ge­schlos­sen, so dass drei Teil­stücke ent­ste­hen. Die beiden Rand­teil­stücke werden nach Dorma­gen und Uerdin­gen entleert. Das Kohlen­mon­oxid im Teil­stück mit dem Voll­bruch ent­weicht in die Umwelt.

Bei einem Leck, das noch keinen Voll­bruch darstellt, werden keine Schie­ber geschlos­sen. Über einen Zeit­raum von mindes­tens zwölf Stun­den tritt das CO unkon­trol­liert aus. Erst dann wird die Leitung nur nach Uerdin­gen ent­leert, wobei durch einen Vor­druck von drei Bar eine vollstän­dige Ent­lee­rung nicht möglich ist.

Die nachträglichen Arbeiten an der Schiebe­rstation Hubbel­rath ohne öffent­liche Infor­mation tragen nicht zur Trans­parenz und Glaub­wür­dig­keit von Bayer bei.

Die DKP hat deshalb einen Fragen­katalog an die Bezirks­re­gie­rung Düs­sel­dorf als Geneh­mi­gungs­be­hör­de, an die Firma Friedrich Vor­werk, die die Pipe­line baute, und an Bayer gerichtet:

  • Trifft es zu, dass die ursprüng­lich geneh­mig­ten Arbei­ten an der Schieber­station noch nicht abge­schlos­sen waren und daher heute ergänzt wurden?
  • Um welche »Ergänzungen« handelt es sich?
  • Trifft es zu, dass die ursprüng­lich geneh­mig­ten Arbei­ten an der Schieber­station fehler­haft waren und deshalb korrigiert werden müssen?
  • Um welche Fehler handelt es sich?
  • Wie wurden die Fehler festgestellt?
  • War die ursprüngliche Planung fehlerhaft?

Da die Einspruchfrist gegen die Plan­än­de­run­gen am 5. Oktober endet, wird darum gebe­ten, schnell eine Antwort zukom­men zu lassen.

Uwe Koopmann