CO-Pipeline

Dicke Luft wegen Bayers Leitungs­system

Anzeige gegen Konzern und die Kölner Bezirks­regierung

Protest-Demo, Transparent: »Düsseldorfer Bürgerinitiative gegen die Bayer-Giftgas-Pipeline«.

Gott­fried Schweit­zer aus Le­ver­ku­sen hat bei der Staats­an­walt­schaft zwei Straf­an­zei­gen ge­gen den Welt­kon­zern Bay­er und die Be­zirks­re­gie­rung Köln ge­stellt. Die Be­hör­de hat­te die Ge­neh­mi­gung er­teilt, dass hoch­gif­ti­ges Koh­len­mon­oxid (CO) durch ei­ne al­te Pipe­line zwi­schen Dor­ma­gen und Le­ver­ku­sen ge­lei­tet wer­den darf. Die An­zei­ge hat Wel­len ge­schla­gen, denn der Vor­wurf lau­tet. »wis­sent­lich das Le­ben Zehn­tau­sen­der Men­schen ge­fähr­det zu ha­ben«, so Schweit­zer im Le­ver­ku­se­ner An­zei­ger.

Die Genehmigung für den CO-Transport ist elf Jahre alt. Die Pipeline war damals schon 34 Jahre alt. Durch sie wurde Kohlendioxid (CO2) geleitet. Genehmigt hatte das der TÜV. Bayer wehrt sich gegen den Vorwurf, mit seiner alten Leitung Menschen zu gefährden.

Jetzt gibt es nach Angaben der Kritiker der CO-Pipeline weitere Anhaltspunkte für die Rechtwidrigkeit der im jahr 2000 erteilten Genehmigung: »Wir hatten bereits im Jahr 2008 bei der zuständigen Bezirksregierung in Köln auf unser Informationsersuchen nicht nur die technischen Daten der CO-Leitung erhalten, sondern auch als Rechtsgrundlage für den Betrieb der Leitung § 5 Abs. 1 der Gashochdrucksverordnung genannt bekommen.«

Damals sah die Initiative keinen Grund, an dem rechtmäßigen Handeln der Behörde zu zweifeln. Aber eine jetzt angestellte Recherche brachte es an den Tag:

Die angesprochene Gashochdruckleitungsverordnung ist, wie in § 1 Ziffer (1) ausdrücklich beschrieben, nur für »Gashochdruckleitungen, die als Energieanlagen im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes der Versorgung mit Gas dienen« anzuwenden.

Die Kohlenmonoxidleitung hätte als Produktenleitung also nach den dafür einschlägigen Vorschriften geprüft und bewertet werden müssen.

Warum dies nicht geschehen ist, was der damals ebenfalls eingeschaltete TÜV versäumt hat, weshalb die Öffentlichkeit nicht informiert und beteiligt wurde und ob es überhaupt eine Beteiligung z.B. von weiteren Behörden wie der Feuerwehr gab, wird jetzt durch die Staatsanwaltschaft zu klären sein.

Die Iinitiative will mit ihren Informationen die ermittelnde Staatsanwaltschaft unterstützen. Sie ist gespannt, was noch an weiteren Merkwürdigkeiten in diesem dubiosen Verfahren herauskommt.

Uwe Koopmann