CO-Pipeline
CO-Pipeline darf nicht in Betrieb gehen
Das VG Düsseldorf hat entschieden:
Die CO-Pipeline darf nicht in Betrieb gehen.
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf ist schneller als erwartet Es stufte den Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Düsseldorf am Mittwoch, 25.05.2011 als rechtswidrig ein, weil Nachweise für die Erdbebensicherheit der CO-Pipeline nicht in einem hinreichenden Umfang geliefert wurden. Die Bayer-Pipeline darf also weiterhin nicht in Betrieb gehen.
Die Düsseldorfer DKP und andere Gegner der CO-Pipeline begrüßen ich die Entscheidung der dritten Kammer des Verwaltungsgerichts, dass die Giftleitung zunächst gestoppt worden sei. Es sei erfreulich, dass die Richter sich in ihrer Rechtsprechung auch durch den Weltkonzern Bayer nicht beeinflussen ließen.
Wegen potentieller Bodenverwerfungen, die auch durch Erdbeben bedingt sein könnten, verwies Uwe Koopmann, der im Gerresheimer Rathaus jahrelang gegen die CO-Pipeline kämpfte, auf zwei Trassenstücke hin, an denen auffallend lange bebaut wurde: die Überquerung der Pipeline über den Dahlhofbach an der Autobahn A 3 und den Hasselbach mit der Schieberstation für die Giftleitung, beide auf Düsseldorfer Gebiet).