60. Jahrestag des KPD-Verbots
Bis heute nicht rehabilitiert
Am 17. August 1956, also vor 60 Jahren, verkündete das Bundesverfassungsgericht das Verbotsurteil gegen die Kommunistische Partei Deutschlands. Vorausgegangen war ein fünf Jahre dauerndes Verfahren. Eingeleitet wurde das Verfahren durch die Regierung Adenauer mit dem ehemaligen SA-Mann Gerhard Schröder (Innenminister). Prozessvertreter der Regierung war Ritter von Lex, ebenfalls im Naziregime eingebunden.
Prozessvertreter der KPD waren neben namhaften Rechtsanwälten Bundestagsabgeordnete und Mitglieder des KPD-Parteivorstandes, die in der Nazizeit verfolgt und auf Geheiß der Regierung in Haft genommen worden waren. So wurden Josef Ledwohn und Fritz Rische aus dem Gefängnis in den Gerichtssaal vorgeführt.
Die Richter waren sich nicht im Klaren, wie sie das Verbot begründen sollten, und zögerten mit der Verkündung des Urteils. Bundeskanzler Adenauer drängte massiv auf eine Urteilsverkündung, da der Prozess zu platzen drohte. Der Prozess hätte bei weiterer Verzögerung von einem anderen Senat neu geführt werden müssen.