CETA & TTIP: Auswirkungen auf die Daseinsvorsorge der Kommunen und Bundesländer
Die Versorgung ist gefährdet
Grundgesetz nimmt auch Länder mit in die Haftung
Die Linke im Bundestag wollte im Dezember 2015 von Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) wissen, welche Gebietskörperschaft nach Inkrafttreten des Handelsabkommens mit Kanada für Schadensersatzzahlungen aufkommen muss, wenn eine Entscheidung auf Länder- oder kommunaler Ebene gegen CETA-Bestimmungen verstößt und ein Investor mit einer Klage Erfolg hat.
Wirtschaftsstaatssekretär Uwe Beckmeyer (SPD) verweist in der Antwort darauf, dass in Investor-Staat-Schiedsverfahren nur Staaten verklagt werden können. Bei einer erfolgreichen Klage «wäre daher gegenüber dem Investor nur der Bund schadensersatzpflichtig».
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