Verfassungsgericht hält Tarifeinheitsgesetz für rechtens
Streikrecht beschnitten
Das Tarifeinheitsgesetz ist weitgehend mit dem Grundgesetz vereinbar». So entschied das Bundesverfassungsgericht entgegen den Erwartungen progressiver Arbeitsrechtler am 11. Juli. Das Gericht gab dem Gesetzgeber nur auf, einiges nachzubessern. Die «Kleinarbeit» sollen später die Arbeitsgerichte erledigen. Zum Fundament der Einheitsgewerkschaft gehört nebst der Offenheit für alle politische Richtungen, außer Faschisten und Rassisten, das Prinzip: ein Betrieb, eine Gewerkschaft, ein Tarifvertrag. Das ist aber eine gewerkschaftliche Kampfaufgabe, keine parlamentarische Spielwiese. Jetzt zeigte sich, wie es – hoffentlich vorläufig – ausgehen kann, wenn, wie geschehen, Teile der Gewerkschaften mit der SPD hier per Gesetz regeln oder gar mit den Unternehmern das Arbeitskampfrecht regulieren wollen.
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