Köln

Der Erfolg des Berliner Volksentscheids

Vergesellschaftung und Gemeinwirtschaft
Wohnungen in öffentliche Hand

Das Logo der Initiative Deutsche Wohnen enteignen
Foto: Klaus Stein

Der Erfolg des Berliner Volksentscheids

Wolfgang Reinicke-Abel, mittlerweile in Berlin ansässig und dort in der Initiative «Deutsche Wohnen & Co enteignen» aktiv, hat als Gast unserer Kreisvorstandssitzung vom 9. November 2021 über den Erfolg des Volksentscheids berichtet.

Für die Enteignung stimmten am 26. September 57,6 Prozent (59,1 Prozent der gültigen Stimmen), dagegen 39,8 Prozent (40,9 Prozent). Mehr als eine Million Berliner sprachen sich für das Vorhaben aus. Die Initiative hatte bis zum 25. Juni 2021 mehr als 349.000 Unterschriften gesammelt.

Die rechtlichen Voraussetzungen für den Volksentscheid waren damit übererfüllt. Er fand am 26. September 2021 statt. Der Senat ist nunmehr rechtlich verbindlich aufgefordert, alle Maßnahmen einzuleiten, die zur Überführung von Immobilien sowie Grund und Boden in Gemeineigentum zum Zwecke der Vergesellschaftung nach Art. 15 des Grundgesetzes erforderlich sind.

Dies soll für Wohnimmobilien in Berlin sowie die Grundstücke, auf denen sie errichtet sind, gelten und findet Anwendung, sofern Wohnungen durch einen Eigentümer in einem Umfang gehalten werden, der als «vergesellschaftungsreif» definiert wird. Diese Reife ist bei einem Umfang von 3000 Wohnungen pro Unternehmen vorausgesetzt.

Wir freuen wir uns mit den Berlinerinnen und Berlinern, dass der Volksentscheid mit einer derart deutlichen Mehrheit gesiegt hat. Damit wird die Forderung nach Vergesellschaftung großer Konzerne auch sonst in der öffentlichen Debatte erleichtert. Die Öffentlichkeit wird daran erinnert, dass das Grundgesetz solche Maßnahmen vorsieht.

Allerdings ist der Kampf in Berlin noch lange nicht gewonnen. Die Vergesellschaftung ist auch nach der mehrheitlichen Zustimmung zum Volksentscheid noch nicht gesichert. Das Abstimmungsergebnis ist indes eine wichtige Etappe im Kampf für die Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne. Es geht jetzt darum, mit politischen und juristischen Mitteln die Entschädigung gering zu halten. Alle Argumente sprechen für eine Orientierung an dem Preis, den die Konzerne einst im Zuge der Privatisierung gezahlt haben.


Vergesellschaftung und Gemeinwirtschaft - Wohnungen in öffentliche Hand

Die strategische Bedeutung des Berliner Volksentscheids


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