Versammlungsgesetz stoppen
Wir lassen sie ja laufen
Versammlungsfreiheit
„Tritt das Versammlungsgesetz für NRW wie vorgeschlagen in Kraft, würden die zentralen verfassungsrechtlichen Grundsätze der Versammlungsfreiheit, wie sie seit dem Brokdorf-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 1985 bestehen, unterlaufen. Dazu gehören die Autonomie in der Ausgestaltung der Versammlung, die Staatsfreiheit, der freie Zugang zur Versammlung und die Abwesenheit von Observation und Registrierung.“ (Aus der Stellungnahme von Grundrechtekomitee, VdJ, RAV vom 5. Mai 2021)
Der Gesetzentwurf ist am 27. Januar 2021 eingebracht worden. Die SDAJ demonstrierte noch am selben Tag vor dem Landtag gegen Versuch, die Grundrechte einzuschränken. Und am folgenden Samstag, den 30. Januar, versammelten sich in Köln mehrere Hundert meist jugendliche Demonstrantinnen und Demonstranten auf dem Rudolfplatz. Aufgerufen hatte das Bündnis „Köln gegen Rechts“.