Düsseldorf

89-Jähriger muss Wohnung räumen!

Aufgetakelte Spaß-Demonstrantin mit goldenem Dollarschmuck und Banknoten in den Händen, Transparent: »Meins bleibt Meins! Reichtum, wie er singt und lacht«.

Räumungsklage
rechts­kräf­tig

Am Don­­ner­s­­tag, dem 6.11.14, er­klär­te das Land­ge­richt Düs­sel­dorf ei­ne Räu­mungs­kla­ge ge­­gen den 89jäh­­ri­­gen Hans Lie­d­­loff ür rechts­kräf­­tig. Bis zum 31.1.2015 soll der hoch­­be­­ta­g­­te und halb­b­­lin­­de Mann sei­­ne Woh­­nung in Düs­­sel­dorf, in der er seit 50 Jah­­ren lebt, räu­­men. Das Bün­d­­nis für be­­zahl­ba­­ren Wohn­­raum Düs­­sel­dorf kün­­digt Pro­­­tes­t­ak­­ti­o­­nen an, sol­l­­te es En­­­de Ja­nu­ar 2015 zu ei­­ner Zwangs­­räu­­mung von Hans Lie­d­­loff kom­­men.

Das nächste Treffen des Bündnis findet am Montag, 10.11.2014 um 19.30 Uhr im Kulturbüro, Kiefernstr. 4, Düsseldorf statt.

Wir unterstützen die Bündnisaktionen und ruft zur Beteiligung an Aktionen des Zivilen Ungehorsams am Tag der Räumung auf. Wir hegen allerdings die Hoffnung, dass das Eigentümer-Ehepaar Fehringer, das bislang ruhig in Hilden in der Taubenstr. 49E wohnt, den Räumungstitel nicht vollstrecken lässt. Eine Zwangsräumung wird es nicht ohne kreative Proteste gegen das Eigentümer-Ehepaar Fehringer geben!

Quelle: Interventionistische Linken Düsseldorf [see red!]


 Zur Erinnerung: Seit 2008 gab es Rechtsstreitigkeiten wegen nicht durchgeführter Sanierungsarbeiten und angeblicher Mietrückstände. Um zu seinem Recht zu kommen, erstattete der alte Mieter Anzeige gegen seine Vermieter. Das wiederum werteten die Vermieter als Zerrüttung der Verhältnisse, aus denen sie die Kündigung ableiteten.

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Unterstützung bekam Hans Liedloff von »Kalle aus Köln« und dem kölschen Bündnis »Recht auf Stadt«. Kalle Gerigk war im April 2014 zwangsgeräumt worden. Auch er hatte große Solidarität erfahren. Julia von Lindern, Sprecherin des Düsseldorfer Bündnisses für bezahlbaren Wohnraum pflichtete ihm bei: »Gemeinsam mit den erfahrenen UnterstützerInnen aus Köln werden wir nicht zulassen, dass Hans Liedloff seine Wohnung verliert!«

Noch bevor die Verhandlung begann, musste der Vorsitzende auf die Sitzordnung bei Gericht verweisen, denn das Sitzungszimmer 2-111 in der 2. Etage war viel zu klein, um alle solidarischen Prozessbeobachter aufzunehmen. Der Richter gab zu verstehen, dass es für Zuhörer nicht gestattet sei, während der Verhandlung zu stehen. Ebenso betonte er, dass es nicht erlaubt sei, auf dem Fußboden Platz zu nehmen. Die Fensterbank in Sitzhöhe dürfe aber benutzt werden – allerdings nicht im engeren »Gerichtsviertel«. Die als »öffentlich« angekündigt Verhandlung blieb damit wenigstens semi-öffentlich.

Der Richter mühte sich redlich, den sozialen Kontext des bisherigen Verfahrens zu berücksichtigen, und ließ erkennen, dass es doch vielleicht sinnvoll sein könne, über die Kündigung noch einmal nachzudenken. Beide Seiten sollten sich über den »Verbleib« des Rentners in der Wohnung »unterhalten«.

Rechtsanwalt Jens Heit, der die bei der Verhandlung nicht anwesenden Vermieter vertrat, und auch Rechtsanwalt Michael Sonnenberg, für Hans Liedloff aktiv, zeigten sich »vergleichbereit«. Der Richter räumte eine Gesprächsphase zwischen den Parteien bis zum 6. November, 14 Uhr ein. Dann müsse klar sein, ob die Kuh vom Eis sei oder erneut verhandelt werden müsse.

Die Prozessbeobachter würdigten die deutliche Solidarität und auch die konstruktive Verhandlungsführung des Gerichts als beeindruckenden Erfolg für Hans Liedloff. Die den Prozess beobachtende DKP: »Noch besser wäre es allerdings gewesen, wenn die Vermieter sich dem Termin nicht entzogen hätten und dem ›Vergleich‹ gleich im Zimmerchen 2-111 zugestimmt hätten. Jetzt steht die Frage, wie das ›Machtvakuum‹ zwischenzeitlich gefüllt wird.«

Text und Foto: Uwe Koopmann