Aus Kreisen & Gruppen
Vortrag zum 70. Jahrestag der Befreiung
Neuss, 1. April. Unser Genosse Ernst Albrecht hielt ein Referat anlässlich des bevorstehenden 70. Jahrestages des 8. Mai 1945. Wir dokumentieren.
Der 8. Mai 1945 und der Kampf um ein neues demokratisches Deutschland
Am 08. Mai 1945 unterzeichnete die deutsche Wehrmacht in Karlshorst die Urkunde über die bedingungslose Kapitulation.
Ich will hier nicht zum 2. Weltkrieg, den Hitlerdeutschland in der Zeit v. 1939 bis 1945 geführt hat, vortragen. Aber es ist notwendig, der Opfer zu gedenken.
An diesem Krieg, begonnen durch das Nazi-Regime im Klasseninteresse des deutschen Monopolkapitals, waren insgesamt über 60 Staaten beteiligt. Das Ziel des imperialistischen Deutschland war ein Großgermanisches Reich, ausgehend von den deutschen Grenzen unter Einbeziehung Osteuropas bis zum Ural, Südeuropas (u.a. Griechenland) und Besetzungen im Nahen Osten und Afrika.
Ich verweise auf eine Aussage im Aufruf der KPD v. 11.06.1945:
»Euch allen, ihr Männer und Frauen des schaffenden Volkes, Euch Soldaten und Offizieren klingen noch die Worte in den Ohren: »Das ist für uns der Sinn des Krieges: Wir kämpfen nicht um Ideale; wir kämpfen um die ukrainischen Weizenfelder, um das kaukasische Erdöl, den Reichtum der Welt; gesundstoßen wollen wir uns« .
Heute wird die Expansions- und Eroberungspolitik nicht so unverhüllt geäußert, sondern man begründet das mit dem »Kampf für Menschenrechte« und »um den betroffenen Völkern Freiheit und Demokratie zu bringen«.
Es gibt bis heute keine genauen Zahlen über die Opfer [des zweiten Weltkrieges], allgemein werden in einer Anzahl von Quellen mehr als 50 Millionen genannt.
Die höchsten Verluste an Menschenleben erlitt die Sowjetunion mit 13.000.000 Soldaten, 14.000.000 Zivilisten, insgesamt 27.000.000 Millionen. In der letzten Zeit gibt es verstärkte Bestrebungen, den Sieg der Sowjetarmee in Frage zu stellen, hervorgehoben wird »der letztlich entscheidende Beitrag der Ukraine, Polens und der baltischen Staaten«. Frankreich, Großbritannien und die USA hatten zusammen rund 888.000 Soldaten und 150.000 Zivilisten, insgesamt 1,1 Millionen, als Opfer zu beklagen.
5,18 Millionen deutsche Soldaten (28 % der Eingezogenen) verloren ihr Leben, dazu 1,17 Millionen Zivilisten, insgesamt 6,35 Millionen. Todesopfer.
Umgebracht wurden 6,3 Millionen. Juden, 3,3 Millionen. sowjetische Kriegsgefangene 3,3 Millionen. nichtjüdische Zivilisten, KZ-Häftlinge, Zwangsarbeiter und Deportierte.
Die historische Bedeutung des 8. Mai 1945 wird von den imperialistischen Ideologen und Politikern Deutschlands von Anfang an bis heute verzerrt: Es wird geredet vom
- »Tag der militärischen Niederlage«
- »Ende des 2. Weltkrieges«.
Bis heute lehnt die Regierung Merkel ein würdigendes Begehens des 70. Jahrestages der Befreiung ab: »Es gibt dazu keine Pläne«, wurde offiziell gesagt. Frau Merkel fährt nicht zu den Feierlichkeiten am 09.05.2015 nach Moskau, sondern will erst einen Tag später einen Kranz niederlegen.
Zur Verzerrung gehört auch die ständige Bezeichnung des Hitlerfaschismus als »Nationalsozialismus«. Das ist eine direkte Übernahme der Demagogie der Nazis, die große Teile des deutschen Volkes mit den Phrasen korrumpierten, dass es um »nationale Interessen« und »eine Art Sozialismus« gehe.
Im Sprachgebrauch sollte strikt darauf geachtet werden, dass nie von »Nationalsozialismus«, sondern immer von Faschismus gesprochen wird. Dabei stützen wir uns nach wie vor auf die von Georgi Dimitroff geprägte Definition:
»Faschismus ist die offene terroristische Diktatur der reaktionärsten, am meisten chauvinistischen, am meisten imperialistischen Elemente des Finanzkapitals«
(Dimitroff, Schriften Bd. 2 S. 525.)
Die verzerrenden Formulierungen von »Niederlage« und »Ende des 2. Weltkrieges« sollen die klassenmäßigen Wurzeln und Hintergründe des von Deutschland begonnen imperialistischen Krieges vertuschen, und wenn von «Nationalsozialismus« die Rede ist, dann soll damit ein Gleichheitszeichen suggeriert werden zwischen der Diktatur des Hitlerregimes und dem Sozialismus in der UdSSR und den sozialistischen Staaten.
Das dürfen wir nicht zulassen.
Die Herrschenden in Deutschland sträuben sich auch bis heute, den 8. Mai 1945, der in der DDR staatlicher Gedenk- und Feiertag war, als »Tag der Befreiung« anzuerkennen.
Das hat von den maßgeblichen deutschen Politikern der Bundesrepublik Deutschland als Einziger der seinerzeitige Bundespräsident Weizsäcker in seiner Rede in der Gedenkveranstaltung im Bundestag zum 40. Jahrestages nach dem Ende des zweiten Weltkrieges getan.
In seiner Rede, deren Wortlaut die »Rheinische Post« in ihrer Ausgabe vom 2. Februar 2015 im Zusammenhang mit der Würdigung Richard Weizsäckers aus Anlass seines Todes veröffentlichte, hatte er nach Darstellung der Verbrechen Deutschlands erklärt: »Der 8. Mai war ein Tag der Befreiung«.
Unsere Traditionen im Zusammenhang mit dem Tag der Befreiung stützen sich in erster Linie auf den
»Aufruf des Zentralkomitees der Kommunistischen Partei an das deutsche Volk zum Aufbau eines antifaschistisch-demokratischen Deutschlandsvom 11. Juni 1945«.
Ausgehend von der Schilderung der Ruinen, Schutt und Asche, der unzähligen Opfer des Krieges, der Benennung der dafür Verantwortlichen und der Darstellung ihrer Verbrechen, aber auch der klaren Aussage, dass »Millionen und Abermillionen Deutsche der Nazidemagogie verfielen«, wurde gefordert:
»Keine Wiederholung der Fehler von 1918, keinerlei Nachsicht gegenüber dem Nazismus und der Reaktion, nie wieder Hetze und Feindschaft gegenüber der Sowjetunion«.
In Auseinandersetzung mit jahrzehntelangen Verleumdungen ist folgende Aussage in dem Aufruf hervorzuheben:
»Wir sind der Auffassung, dass der Weg, Deutschland das Sowjetsystem aufzuzwingen, falsch wäre, denn dieser Weg entspricht nicht den gegenwärtigen Entwicklungsbedingungen Deutschland.«
Dieser Aufruf wurde noch in Moskau ausgearbeitet, bevor die Gruppe Ulbricht nach Deutschland zurückkehrte. Es ist sicher, dass der Inhalt mit dem Politbüro der KPdSU und Stalin persönlich abgestimmt war. Das zeigt sich auch in der Politik der UdSSR bis hin zu Stalins Note 1952 an die anderen Partner der Antihitlerkoalition, in der er einen Friedensvertrag mit einem antimilitaristischen, antifaschistischen, neutralen deutschen Staat mit bürgerlich-demokratischer Staatsordnung vorschlug, (etwa wie Österreich),was aber von den Westmächten und den Spalterpolitikern in der BRD abgelehnt wurde.
Der Aufruf der KPD nennt die vorrangig in Angriff zu nehmenden Aufgaben und schließt mit der Aussage:
»Das Zentralkomitee der Kommunistischen Partei Deutschlands ist der Auffassung, dass das vorstehende Aktionsprogramm als Grundlage zur Schaffung eines Blocks der antifaschistischen, demokratischen Parteien (der Kommunistischen Partei, der Sozialdemokratischen Partei, der Zentrumspartei und anderer) dienen kann.«
Es folgten der Aufruf des Zentralausschusses der SPD v. 15.06.1945 der Gründungsaufruf der CDU v. 26. Juni 1945, der Gründungsaufruf der LDPD v. 05. Juli 1945 alle mit konkreten antifaschistisch-demokratischen Aufgabenstellungen.
Von Bedeutung für die Auseinandersetzung ist auch, dass die CDU noch 1948 in ihrem Ahlener Programm schrieb:
»Das kapitalistische Wirtschaftssystem ist den staatlichen und sozialen Lebensinteressen des deutschen Volkes nicht gerecht geworden.«
Vom 14. Juli 1945 ist ein Kommuniqué von Vertretern der KPD, SPD, CDU, LDPD in Berlin zur Schaffung des antifaschistisch-demokratischen Blocks. Das war kein Dokument lediglich aus der SBZ, sondern hatte gesamtdeutschen Charakter.
In der Zeit v. 17. Juli bis 2. August 1945 fand die Potsdamer Konferenz der obersten Regierungsvertreter der Antihitlerkoalition Großbritannien (Churchill, dann Attlee),Sowjetunion (Stalin) und USA (Roosevelt) statt, die mit dem Potsdamer Abkommen endete, dem auch Frankreich noch im August 1945 zustimmte.
Ich verzichte hier auf die Darstellung des wesentlichen Inhalts des Potsdamer Abkommens. Wenn man es aber mit dem Aufruf der KPD v. 11.06.1945 vergleicht, dann wird deutlich, dass es hier eine große Übereinstimmen gibt. Das ist ein weiterer Beweis, dass Stalin auf den Inhalt des Aufrufs der KPD maßgeblichen Einfluss genommen hat und dann in der Potsdamer Konferenz die Position der Sowjetunion einbrachte, die im Potsdamer Abkommen Aufnahme gefunden hat.
Es gibt heute einen großen Streit über den rechtlichen Charakter des Potsdamer Abkommens. Die sozialistische Völkerrechtsauffassung hat immer die Position bezogen, dass es sich hier um von den 4 Mächten gesetztes und vereinbartes Völkerrecht handelt.
Das wird heute vehement bestritten, um letztlich zu bestreiten, dass die Verletzung des Abkommens ein Verstoß gegen das Völkerrecht ist, genauso, wie man seit langem die Legitimität des Nürnberger Kriegsverbrecherprozesses in Frage stellt.
Auf der Grundlage des Potsdamer Abkommens wurde Deutschland in 4 Besatzungszonen aufgeteilt mit der Maßgabe, dass die zentrale Staatsgewalt von der jeweiligen Besatzungsmacht ausgeübt wird, Berlin der Vier-Mächteverwaltung unterstellt wird, und festgelegt war, dass Deutschland bis zum Abschluss eines Friedensvertrages eine wirtschaftliche Einheit bleiben sollte.
Es ist bekannt, wie dann durch die Westmächte im Bunde mit Adenauer und Konsorten eine systematische Spalterpolitik in Verletzung des Potsdamer Abkommens betrieben wurde.
In der sowjetischen Besatzungszone wurden systematisch die Grundsätze des Potsdamer Abkommens durchgesetzt.
Es erfolgte eine konsequente Verwirklichung einer antifaschistisch-demokratischen Entwicklung, die die Beseitigung der Macht und der Positionen der großen Monopole in der Wirtschaft und der Macht der ostelbischen Junker als einer der Hauptträger und Mitverantwortlichen für die faschistische Eroberungspolitik beinhaltete.
In Umsetzung der Spalterpolitik wurde von den Westmächten zuerst die Bi-Zone, später die Trizone gebildet, 1948 eine separate Währungsreform zur Spaltung der wirtschaftlichen Einheit Deutschlands in den Westzonen durchgeführt, und schließlich auf Befehl der Westmächte am 23. Mai 1949 die Bundesrepublik Deutschland gegründet.
Die Sowjetunion und die politischen Kräfte in der sowjetischen Besatzungszone, auch unter Einbeziehung gesellschaftlicher Kräfte aus den 3 Westzonen, haben weiter um die Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Einheit Deutschlands gekämpft.
Als Antwort auf die Spalterpolitik wurde dann am 7. Oktober 1949 die Deutsche Demokratische Republik gegründet. Auch in der Verfassung der DDR wurde die Einheit Deutschlands auf antifaschistisch-demokratischer und antiimperialistischer Basis festgeschrieben.
Ihr wisst selbst, wie die Entwicklung in der Bundesrepublik Deutschland verlief:
- Die Macht des Monopolkapitals wurde restauriert,
- alle verurteilten Nazis und Kriegsverbrecher (bis auf Rudolf Heß) kamen frei,
- sie übernahmen wieder die führenden staatlichen Funktionen,
- die alte Justiz wurde wieder installiert, von den Nazi-Blutrichtern wurde nicht ein einziger zur Verantwortung gezogen.
In konsequenter Fortsetzung der antifaschistisch-demokratischen Politik als Vermächtnis aus der Befreiung vom Faschismus, und als Konsequenz aus der Restauration der alten imperialistischen Verhältnisse in der BRD wurde 1952 beschlossen, in der DDR mit der Schaffung der Grundlagen des Sozialismus zu beginnen.
Die DDR hat dann eine 40 jährige Entwicklung durchlaufen, in der das deutsche Monopolkapital beseitigt war, und eine Politik des Friedens und der Völkerverständigung betrieben wurde.
In der alten Bundesrepublik und dem heutigen Deutschland wurde alles, was an den großen und richtigen Zielen nach der Befreiung vom Faschismus beschlossen und eingeleitet war, wieder über Bord geworfen. Deutschland betreibt heute wieder eine aggressive Außenpolitik, auch mit dem Mittel des Krieges.
Die Wut über über die DDR, hat vor allem zwei Gründe:
- Wir hatten ihnen 40 Jahre lang die Möglichkeit der Ausbeutung des Volkes entzogen, dadurch sind ihnen riesige Profite entgangen und
- wir haben den Beweis angetreten, dass eine Entwicklung ohne Kapitalisten und imperialistische Kriege möglich ist.
Deshalb bestand von Anfang an das Bestreben, diesen Staat DDR wieder zu liquidieren und sein Territorium und die Bevölkerung in das imperialistische System »heimzuholen«. Wir haben diesen Kampf verloren.
Heute ist alles darauf gerichtet, die DDR zu delegitimieren und alle ihre Errungenschaften aus dem Bewusstsein zu verdrängen. Dem dient vor allem der Antikommunismus, die Totalitarismusdoktrin, die Verleumdung der DDR als Unrechtsstaat und die Verleumdung des Wahlsystems der DDR.
Zur Problematik Unrechtsstaat hatte ich schon referiert. Ich hatte aber auch versprochen, zur Problematik: »Keine freien Wahlen in der DDR« etwas zu sagen, und will das in das heutige Thema mit einordnen. Es gibt hier direkte Bezüge zum heutigen Thema: Kampf um ein neues demokratisches Deutschland.
Wahlen in der DDR
Das Wahlsystem in der DDR ist mit dem bürgerlich-parlamentarischen Wahlsystemen der kapitalistischen Staaten überhaupt nicht vergleichbar. Es wird aber in der gesamten Propaganda immer so dargestellt, als sei das bürgerlich-parlamentarische Wahlsystem das »non plus ultra« und alles, was davon abweicht, verwerflich und verbrecherisch, bestenfalls »unfrei«.
Wir müssen uns überhaupt davor hüten, alles, was das kapitalistische System hervorgebracht hat und hervorbringt als »normal« und »legitim« zu bewerten und als Maßstab anzuerkennen und alles, was davon abweicht, ganz gleich ob in Deutschland oder sonst wo in der Welt, zu verteufeln.
Eine kritische Analyse der Wahlen führt zu folgender Bewertung:
Wahlen in den kapitalistischen Staaten sind keine wirklich freien, wirklich demokratischen Wahlen.
Was ist charakteristisch für die Wahlen zum Parlament in der BRD:
- Es ist überwiegend eine reine Parteienwahl
- es gibt mehrere Parteien, die meist scheinbar zueinander in Opposition stehen,
- maßgeblichen Einfluss haben nur die, die mit der Macht eng verbunden sind, und auf die eine oder andere Weise Konzeptionen bestimmter Fraktionen der ökonomisch Mächtigen in Parteipolitik umsetzen.
- Dafür gibt es großzügige Spenden, mit der die Masse der Wähler manipuliert werden soll und wird.
Veröffentlichungen über Spenden (Großspenden von Unternehmen und anderer Spender, einschließlich eigener Mitglieder) sind z.T. sehr widersprüchlich.
Eine Quelle aus dem Internet für 2012:
CDU 18,2 Millionen, SPD 10,5 Millionen, CSU 6,2 Millionen, FDP 5,9 Millionen, Grüne 3,9 Millionen, Linke 1,9 Millionen. Großspenden kamen und kommen u.a. ständig von BMW, Daimler, Verband Metall- und Elektroindustrie, Deutsche Bank und andere Banken.
Die LINKE hat nie von kapitalistischen Unternehmen etwas erhalten, und setzt sich dafür ein, solche Unternehmensspenden generell zu verbieten.
Von Bedeutung ist auch, wie man in der BRD Abgeordneter wird:
- Benannt werden die Kandidaten von den Parteien, entweder als Spitzenkandidat für den Wahlkreis, oder eingeordnet in Listen, deren Rang- und Reihenfolge von den Führungsgremien der Partei bestimmt wird.
- die Abgeordneten sind »nur ihrem Gewissen unterworfen«
- sie können nicht von den Wählern abberufen werden.
Lenin schrieb in »Staat und Revolution« in Auseinandersetzung mit dem bürgerlichen Parlamentarismus:
»Einmal in mehreren Jahren zu entscheiden, welches Mitglied der herrschenden Klasse das Volk im Parlament niederhalten und zertreten soll – das ist das wirkliche Wesen des bürgerlichen Parlamentarismus, nicht nur in den parlamentarisch- konstitutionellen Monarchien, sondern auch in den allerdemokratischsten Republiken.« (Lenin, Werke Bd, 25 S. 435)
Alles das war im Wahlsystem in der sowjetischen Besatzungszone und dann der DDR völlig anders.
Die Wahlen in der SBZ und dann in der DDR waren bestimmt von dem Grundkonsens aller Parteien und Massenorganisationen im antifaschistisch-demokratischen Block.
Das Wesen des Staates und seiner Gesellschaftspolitik wurden in den Verfassungen der DDR beschlossen. Zu diesen Verfassungen gab es im Vorfeld eine umfassende Volksdiskussion.
Die Verfassung von 1949 ist hervorgegangen aus der Volkskongressbewegung für Einheit und gerechten Frieden, die ganz Deutschland erfasste. Am zweiten Deutschen Volkskongress im März 1948 nahmen auch 512 und am Dritten Volkskongress im Mai 1949 610 Vertreter aus den Westzonen teil.
Zur Verfassung von 1968 gab es eine für Deutschland einmalige umfassende Volksdiskussion, an der mehr als 11 Millionen Bürger der DDR teilnahmen. Es wurden zu dem vorher veröffentlichten Entwurf 12.454 Vorschläge eingebracht, die zu 118 Änderungen des Textes führten.
Diese Verfassung von 1968 wurde in einem Volksentscheid am 06.04.1968 in geheimer Abstimmung aller wahlberechtigten Bürger angenommen. 94,5 % der Wähler stimmten mit JA, die NEIN-Stimmen lagen bei 3,4 %. Nach der Volksabstimmung wurde die Verfassung am 8.04.1968 im Gesetzblatt verkündet und Kraft gesetzt.
In dieser Verfassung war festgelegt, dass Änderungen nur durch Gesetz der Volkskammer erfolgen können. Eine solche geänderte Fassung, die sich an den inzwischen eingetretenen gesellschaftlichen Verhältnissen orientierte, wurde durch Gesetz der Volkskammer v. 7. Oktober 1974 beschlossen.
Ich rufe in Erinnerung, dass die Bundesrepublik Deutschland bis heute keine Verfassung, sondern nur ein Grundgesetz hat, das zu keinem Zeitpunkt von den Bürgern der BRD diskutiert werden konnte.
Im Art. 146 GG heißt es: »Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossen worden ist«. Dazu ist es nie gekommen.
1990 gab es auch in den alten Bundesländern verstärkte Bestrebungen, eine gesamtdeutsche Verfassung auszuarbeiten. Vom »runden Tisch« in der DDR, einem basisdemokratischen Gremium mit hoher gesellschaftlicher Akzeptanz in der »Wendezeit«, war ein Entwurf vorgelegt worden. Von der Kohl-Regierung ist das rigoros abgewürgt worden.
Die Wahlen in der DDR wurden davon geprägt, dass es keine Oppositionsparteien mit abweichenden Gesellschaftszielen gab, kein Gerangel, keine Kungelei.
Wenn man sich, wie das in der DDR erfolgte, über ein gemeinsames, in der Verfassung vom Volk beschlossenes Ziel verständigt hat, dann kann es dagegen keine zugelassene Opposition geben. Eine Opposition mit dem Ziel der Untergrabung dieser einheitlich beschlossenen Gesellschaftspolitik, faktisch einer Konterrevolution, wurde nicht zugelassen.
Auch in der BRD war und ist ein Vorgehen gegen die »freiheitlich-demokratische Grundordnung«, wie sie von den Herrschenden interpretiertwird, verboten und wird strafrechtlich verfolgt.
Es gab in der sowjetischen Besatzungszone, und dann in der DDR folgende Parteien:
- KPD und SPD, die sich 1946 zur SED zusammenschlossen
- Christlich Demokratische Union CDU
- Liberaldemokratische Partei LDPD
- dann ab 1948 die Nationaldemokratische Partei NDPD, um ehemaligen Offizieren und früheren Gefolgsleuten der Nazis, die bereit waren, am Aufbau einer neuen Gesellschaft teilzunehmen, dazu die Möglichkeit zu geben,
- die Demokratische Bauernpartei Deutschland DBD für solche Bauern, die sich keiner der anderen Parteien verbunden fühlten, aber eine eigene politische Vertretung haben sollten.
Das Wahlsystem in der DDR war durch Gesetze der Volkskammer geregelt. Zur Durchführung der Wahlen gab es jeweils Beschlüsse des Staatsrates, des kollektiven Staatsoberhaupts der DDR.
Zur Vorbereitung und Durchführung der Wahlen wurden jeweils Wahlkommissionen gebildet (für die Republik als Ganzes, die Bezirke, Kreise, Städte und Gemeinden). Diese Wahlkommissionen bestanden aus gewählten Vertretern der Ausschüsse der Nationalen Front unter Einbeziehung von Arbeitern, Bauern und anderen Schichten direkt aus den gesellschaftlichen Bereichen. Ich war wiederholt Mitglied der Wahlkommission des Bezirkes in dem ich arbeitete und lebte.
Diese Wahlkommissionen hatten u.a. die Aufgabe, alle in einem Vorverfahren bestätigten Kandidaten in einer Liste zusammenzufassen, diese Liste durch Beschluss zu bestätigen, und auf dieser Grundlage die Stimmzettel anzufertigen. Es wurden für jedes Wahllokal Wahlvorstände gebildet.
Träger der Wahlen war die Nationale Front des Demokratischen Deutschland, die in allen Bezirken, Städten und Kreisen Ausschüsse hatte, deren Arbeit auf Bezirks- und Kreisebene von ehrenamtlichen Sekretariaten mit einem hauptamtlichen Sekretär an der Spitze geleitet wurden. In der Nationalen Front und ihren Ausschüssen waren alle Parteien und Massenorganisationen zusammengeschlossen.
Die Kandidaten und dann die gewählten Abgeordneten wurden durch im Gesetz festgelegte Mandatsträger gestellt. Ich will das am Beispiel der letzten Volkskammerwahl von 1986 erläutern:
Die Volkskammer hatte 500 Abgeordnete. Das waren keine Berufsparlamentarier. Sie erhielten eine monatliche Aufwandsentschädigung von 500,00 Mark der DDR und konnten zur Unterstützung ihrer Arbeit alle öffentlichen Verkehrsmittel der DDR (außer Taxi) kostenlos nutzen. Weitere »Privilegien« hatten sie nicht. Die Abgeordneten standen alle, soweit sie nicht Rentner oder Hausfrauen waren, in einem Arbeitsverhältnis.
Die 500 Sitze in der Volkskammer waren nach einem von der Nationalen Front über Jahre festgelegten Schlüssel verteilt:
- SED 2,2 Millionen Mitglieder 127 Sitze
- CDU 140.000 Mitglieder 52 Sitze
- LDPD 106.000 Mitglieder 52 Sitze
- NDPD 110.000 Mitglieder 52 Sitze
- DBD 117.000 Mitglieder 52 Sitze
- FDGB 9,6 Millionen Mitglieder 61 Sitze
- DFD 1,5 Millionen Mitglieder 32 Sitze
- FDJ 2,3 Millionen Mitglieder 37 Sitze
- Kulturbund 237.000 Mitglieder 21 Sitze
- VdgB 640.000 Mitglieder 14 Sitze
Außer der mitgliedermäßig stärksten SED hatten also alle anderen Blockparteien die gleiche Zahl von Sitzen. Die SED hatte 127 Sitze, die anderen demokratischen Parteien hatten zusammen 208 Sitze.
Die gegnerische Propaganda bezeichnet die anderen Parteien verleumderisch als »Blockflöten der SED«. Das war keinesfalls so. Es gab von allen Parteien Beschlüsse, dass sie das gesellschaftliche Ziel: Aufbau des Sozialismus in der DDR zur Grundlage ihrer Parteipolitik erklärten und auch die in der Verfassung durch Volksentscheid festgelegte führende Rolle der SED anerkannten.
Sie initiierten auch eigene Gesetzesvorlagen, beschlossen zu allen vorgelegten Gesetzentwürfen eine Stellungnahme der Fraktion, nachprüfbar an den Protokollen der Volkskammmersitzungen und es gab ein Beispiel, dass beim Gesetz über die Zulässigkeit von Schwangerschaftsunterbrechungen in der geheimen Abstimmung eine Anzahl von Abgeordneten der CDU-Fraktion mit NEIN stimmte.
Nicht alle Ministerien wurden von Ministern geführt, die Mitglied der SED waren. Zum Beispiel standen an der Spitze des Justizministeriums, des Ministeriums für Wasserwirtschaft und Umweltschutz und des Ministeriums für Post- und Fernmeldewesen über die ganze Zeit der DDR Minister, die nicht der SED, sondern anderen Blockparteien angehörten und auch weitere Ministerien, z.B. das Ministerium für Auswärtige Angelegenheit wurden über lange Jahr durch Minister aus anderen Parteien geleitet.
Natürlich ist zu beachten, dass in den Fraktionen der Volkskammer, die nicht durch eine Partei gebildet wurden, auch SED-Mitglieder Abgeordnete waren.
Wie wurde man in der DDR Abgeordneter:
Die Gesamtzahl der Abgeordneten für die Volkskammer, wurde für das jeweilige Territorium durch Beschluss des Staatsrates nach der Einwohnerzahl festgelegt. Für die örtlichen Volksvertretungen (Bezirkstage, Kreistage, Stadtverordnetenversammlungen und Gemeindevertretungen) beschloss das die jeweilige Volksvertretung nach der Einwohnerzahl.
Es handelte sich bei den Wahlen in der DDR nicht um Wahlen von Parteien, sondern ausschließlich von Personen.
Der personelle Vorschlag wurde durch den jeweiligen Mandatsträger bestimmt. Eine wichtige Festlegung war, dass jeder Kandidat die Zustimmung seines Arbeitskollektivs, bzw. bei Hausfrauen und Rentnern, die Zustimmung der Hausgemeinschaft oder einer Einwohnerversammlung haben musste. Anders konnte er nicht Kandidat werden.
Es war im Wahlgesetz festgeschrieben, dass sich die Kandidaten umfassend in öffentlichen Veranstaltungen vorstellen mussten. Die Kandidaten wurden dann in einer Liste zusammengefasst, und alle Kandidaten mussten sich in einer Wählervertreterkonferenz vorstellen. Die Mitglieder dieser Wählerkonferenz waren durch die Ausschüsse der Nationalen Front gewählt.
Die Wählerkonferenz beschloss nach persönlicher Vorstellung eines jeden Kandidaten die Liste der Kandidaten. Es gab hier auch Fälle, wo Kandidaten von der Wählervertreterkonferenz nicht die Zustimmung erhielten und von der Liste gestrichen werden mussten.
Der Beschluss der Wählervertreterkonferenz wurde der zuständigen Wahlkommission zugeleitet und diese prüfte und beschloss dann endgültig. Nach dieser Liste wurden dann die Stimmzettel als gemeinsamer Wahlvorschlag der Nationalen Front ausgefertigt.
Es wurden immer mehr Kandidaten aufgestellt, als Sitze zu vergeben waren.
Die Wählervertreterkonferenz und dann die Wahlkommission beschloss auch die Reihenfolge auf dem Wahlvorschlag.
Gewählt war, wer mehr als 50 % der Stimmen erhielt. Die anderen wurden Nachfolgekandidaten und rückten nach, wenn ein Abgeordneter aus der Volksvertretung ausschied (Tod oder andere Gründe).
Die Wahlen waren geheim. Es gab in jedem Wahllokal Wahlkabinen. Die Masse der Wähler gab aber die Stimme offen ab (jetzt geringschätzig als »Zettelfalten« bezeichnet). Diese offene Stimmabgabe war schon deshalb nicht ungewöhnlich, da ja die Wähler durch die geschilderte Vorbereitung der Wahl wussten, wen sie wählten. Die meisten Wähler haben an der öffentlichen Stimmabgabe nichts gefunden. Ich musste mich nach 1990 auch erst an die Benutzung der Wahlkabine gewöhnen.
Wer eine Wahlkabine benutzte, hatte keine Nachteile zu befürchten und es gab auch diesbezüglich kein Registrieren. Man konnte durchaus auf den Stimmzetteln öffentlich oder in der Kabine Streichungen vornehmen. Auch ich habe als Kandidat für den Bezirkstag Streichungen meines Namens gehabt.
Bei einem Zwang, die Wahlkabine zu nutzen, hätte es sicher in der Zustimmungsrate ein Ergebnis etwas nach unten gegeben, aber an der großen Mehrheit der Zustimmung hätte das nichts geändert.
Was spricht eigentlich gegen ein hohes Ergebnis bei dieser demokratischen Vorbereitung?
Zur Abberufung gab es die wichtige Vorschrift im § 47 Abs. 4 des Wahlgesetz:
»Verletzt ein Abgeordneter gröblich das in ihn gesetzte Vertrauen der Werktätigen, können die Wähler und ihre Kollektive sowie die Parteien und Massenorganisationen in Übereinstimmung mit dem Nationalrat bzw. dem zuständigen Ausschuss der Nationalen Front der Deutschen Demokratischen Republik seine Abberufung verlangen. Die Volksvertretung entscheidet über die Abberufung des Abgeordneten.”
Das Bundeswahlgesetz enthält keine Vorschrift, dass Wähler einen Abgeordneten abberufen dürfen.
Es gab natürlich auch Dummheiten, die uns mehr geschadet, als genutzt haben, z.B.:
- Kampf um Zehntelprozente über der 99 Prozentmarke
- Kampf um sehr hohe Wahlbeteiligung mit Ansprechen der Wähler durch Agitatoren, doch zur Wahl zu gehen,oft wurden Zugeständnisse gemacht, damit der Betreffende zur Wahl ging
Diese Praktiken wurden aber in den letzten Jahren bei Wahlen nicht mehr angewandt.
Im Zusammenhang mit der Kommunalwahl im Mai 1989 gab es den Vorwurf der Wahlfälschung. »Bürgerrechtler« hatten an Stimmauszählungen teilgenommen und Differenzen festgestellt.
Ich kann nicht ausschließen, dass es solche Einzelerscheinungen, vor allem in einigen Großstädten gegeben hat, um im Vergleich mit anderen ein »gutes Bild« zu präsentieren, kann aber mit Sicherheit sagen, dass es in dem Bezirk, in dem ich Verantwortung trug, in den 1989 kritisch beleuchteten Kommunalwahlen so etwas nicht gegeben hat und es gab dazu kein Verfahren.
Wenn es solche Manipulationen gab, so hätten sie aber auf das Gesamtergebnis nur Auswirkungen von wenigen Prozenten gehabt.
In den Medien wurde in den vergangenen Tagen wieder breit über die Volkskammerwahl am 18.03.1990 berichtet, und diese wurden als »erste freie Wahlen in der DDR« bezeichnet.
Das waren keine »freien Wahlen«, sondern Wahlen nach dem bürgerlich-parlamentarischen System der BRD, wobei auch das grob verletzt wurde: Ich nenne als Beispiele:
In der BRD ist es verboten, in Betrieben Wahlpropaganda zu betreiben. Ich habe damals in einem Getränkekombinat gearbeitet. Der ganze Betrieb war voll mit Wahlplakaten für die »Allianz für Deutschland«, ein im Februar 1990 geschlossenes Wahlbündnis zwischen CDU, »Demokratischem Aufbruch« (DA) und Deutscher Sozialer Union (DSU, ein Ableger der CSU) mit der zentralen Losung: »Freiheit und Wohlstand – Nie wieder Sozialismus«.
Der schon erwähnte »runde Tisch« in der DDR hatte beschlossen, dass keine westdeutschen Politikern auf Wahlkundgebungen in der DDR auftreten dürfen. In grober Verletzung dieses Beschlusses traten als Redner in Großstädten auf Helmut Kohl, der in seinen Reden die »blühenden Landschaften auf dem Gebiet der DDR« ersprach, Hans-Dietrich Genscher, Willy Brandt und Oskar Lafontaine.
Die Wahl vom März 1990 wurde in hohem Maße von der BRD aus finanziert, u.a. für gleichgeschaltete Massenmedien, deren Leitungen inzwischen von BRD-Importen übernommen waren, und der massenhaften Lieferung von Wahlplakaten und bundesdeutscher Fahnen.
Diese Wahlen vom 18.03.1990 wurden organisiert mit Geld, Material und Personal aus den alten Bundesländern. Das veranlasste den bekannten »Bürgerrechtler« Jens Reich zu der Wertung: »Es waren in die DDR exportierte Westwahlen«.
Die Masse der Bürger der DDR hat sich mit nationalistischen Phrasen und der in Aussicht gestellten D-Mark manipulieren und korrumpieren lassen. Soweit zu den Wahlen in der DDR.
Am Schluss folgendes:
Die heute Herrschenden müssen sich die Frage vorlegen: warum gibt es eine ständig sinkende Wahlbeteiligung, und was ist daran noch demokratisch, wenn Vertretungskörperschaften oder Bürgermeister und Landräte gewählt werden, die sich noch nicht einmal auf die Zustimmung von mindestens 50 % der Wahlberechtigten stützen können?
Es muss Schluss gemacht werden mit dem Mythos von den »freien und demokratischen Wahlen« in der heutigen Bundesrepublik Deutschland.
Zusammenfassend: Die Wahlsysteme im Kapitalismus und im Sozialismus sind von prinzipiellen Unterschieden geprägt.
Die imperialistische Propaganda ist nicht berechtigt, die Wahlen in den sozialistischen Ländern an dem eigenen Wahlsystem zu messen und davon ausgehend eine Beurteilung abzugeben.
So, wie sich Sozialismus und Kapitalismus unversöhnlich gegenüberstehen, trifft das auch auf die konkrete Art und Weise der Machtausübung zu. Wir, die wir nach wie vor zur DDR stehen, nehmen für uns in Anspruch, alles getan zu haben, um die Lehren aus dem Tag der Befreiung am 08.05.1945 in unserem Lande umzusetzen.
Ich komme zum Ausgangspunkt zurück:
Der 8. Mai 1945 hat und behält einen wichtigen Platz in der Geschichte des deutschen Volkes, auch wenn die jetzt Herrschenden alles unternehmen, um ihn in der Bedeutung herabzusetzen oder sogar möglichst totzuschweigen.
Der Kampf um die Umsetzung der Lehren des 8. Mai als Tag der Befreiung hat in Deutschland eine unauslöschbare Traditionslinie erhalten. Sie umfasst den Kampf der KPD im Bündnis mit allen fortschrittlichen demokratischen Kräften nach 1945 in den 4 Besatzungszonen, die Erfahrungen von 40 Jahren DDR, den Kampf der KPD und ihrer Bündnispartner bis 1956 und den dann folgenden Jahren der Illegalität in der alten BRD, den Kampf der Deutschen Kommunistischen Partei seit 1968, und aller demokratischen Kräfte heute unter veränderten Bedingungen, in denen auch neofaschistische Kräfte wiederum mit schwarz-weiß-roten Fahnen demonstrieren und deren Aktivitäten geduldet werden.
Als Zeitzeuge hätte ich es 1945 und danach nie für möglich gehalten, dass Letzteres in Deutschland wieder möglich wird. Es wird im weiteren Verlauf der Entwicklung dazu kommen, dass die Generationen nach uns in einem wahrhaft antifaschistisch-demokratischen Deutschland leben können, wie es unseren Idealen entspricht, davon bin ich fest überzeugt.
Dr.jur. Dr. phil. Ernst Albrecht