Düsseldorf

Mahnwache vor dem Düsseldorfer Ver­wal­tungs­gericht

»Richter dürfen den Nazis nicht die Straße freihalten!«

Demonstranten mit Rechtsanwältin Çelebi. Transparente: »Rassismus ist keine Meinung sondern ein Verbrechen«, »Flüchtlinge willkommen, Rassisten raus«, »Es gibt kein Recht auf Nazi-Propaganda«...

[update 20.02.2015] Das Ver­wal­tungs­ge­richt (VG) Düs­sel­dorf hat­te sich mehr­fach auf die Sei­te der Neo­na­zis um die Zu­sam­men­rot­tung »Düs­sel­dor­fer ge­gen die Is­la­mi­sie­rung des Abend­lan­des« (DÜ­GI­DA) ge­stellt und der Ak­ti­vis­tin Me­la­nie Ditt­mer die Stra­ße für ih­re »Spa­zier­gän­ge« frei­ge­hal­ten. Jetzt zeig­ten Düs­sel­dor­fer An­ti­fa­schis­ten den Rich­tern die ro­te Kar­te. Ih­re For­de­rung: Kein Fo­rum für Neo­na­zis auf Düs­sel­dorfs Stra­ßen. Ihr Mot­to: »Ras­sis­mus ist kei­ne schüt­zens­wer­te Mei­nung, son­dern ein Ver­bre­chen!«.

Die Düsseldorfer Polizei hatte mehrfach Auflagen gegen DÜGIDA verhängt: Platzverlegung oder Kürzung der Route. Unterstützt wurde sie von zahlreichen Anliegern entlang der Route des Neonaziaufmarsches, darunter die Rechtsanwältin Günsel Çelebi, die zahlreiche Drohungen aus dem DÜGIDA-Umfeld bekam. Die Juristin steht daher inzwischen unter Polizeischutz.

Die Auflagen der Polizei zur Demonstration wurden aber nicht durchgesetzt, weil sie vom VG kassiert wurden. Versammlungsfreiheit sei ein hohes Gut, hieß es beim VG. Die Sicherheit und der Schutz von Menschen mit Migrationshintergrund seien es aber auch, konterte das Bündnis »Düsseldorf stellt sich quer« (Dssq).

Da DÜGIDA die Aufmärsche für jeden weiteren Montag angemeldet hat, fürchtet Dssq, »dass ausländische Mitbürger weiterhin auf der Graf-Adolf-Straße, wie z.B. vor der Anwaltskanzlei von Frau Celebi und anliegenden Cafés und Restaurants, beschimpft werden.« Das Bündnis verurteilt, dass neonazistische Lieder gesungen und der Hitlergruß gezeigt werden kann.

Mittlerweile wurden nachts – vermutlich von Neonazis – Scheiben eingeworfen, so bei der Bundestagsabgeordneten Sahra Wagenknecht und beim Café Damla auf der Graf-Adolf-Straße. Viele Initiativen fragen sich, wann ihr Vereinslokal beschädigt wird. An das Verwaltungsgericht geht die Frage: »Warum finden Richter beim VG solche offen rassistischen Umzüge schützenswert?«

Das Bündnis gegen DÜGIDA legt den Finger in die Wunde: »Wir können uns des Eindrucks nicht erwehren, dass bestimmte Richter am VG nach rechts offen sind. Wir müssen in einer demokratischen Gesellschaft Rassismus nicht aushalten oder ertragen, sondern wirkungsvoll entgegentreten. Dazu gehört, dass das Verwaltungsgericht nicht zulässt, dass über Wochen der Hauptbahnhof am Montag über Stunden gesperrt wird, damit eine zahlenmäßig kleine Gruppe ihre menschenverachtenden Politik zum Ausdruck bringen kann«, erklärt Oliver Ongaro, Sprecher des Bündnisses »Düsseldorf stellt sich quer«.

Für Montag, 23. Februar, sorgte Melanie Dittmer für eine weitere Provokation. Sie beantragte eine Route, die nahe dem Hauptbahnhof an Moscheen in der Aders- und Mintropstraße vorbeiführt.

Uwe Koopmann
Foto: Bettina Ohnesorge


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