Düsseldorf

Polizei schritt nicht gegen Volks­ver­het­zung ein

Protestierende mit Fahnen, Mikrofon und Lautsprecher.

Kundgebung vor dem Poli­zei­prä­sidium

26.03.2015 | Dügida, der rechtsextreme Ableger von Pegida, hat in Düsseldorf weitgehend freie Hand, um seine fremdenfeindlichen Parolen zu propagieren. Es geht nicht nur um Verbalattacken. Es geht auch um die körperlichen Angriffe und Waffenbesitz. Die Initiative »Düsseldorf stellt sich quer« (DssQ) protestierte heute vor dem Polizeipräsidium dagegen, dass diese Verstöße gegen das Versammlungsgesetz nicht dazu führen, dass die Aufmärsche von Dügida verboten werden.

Oliver Ongaro und Torsten Nagel, Sprecher von DssQ, listeten eine lange Reihe von Verstößen der Dügida während der Demonstrationen im Umfeld des Düsseldorfer Hauptbahnhofes auf. Wie Spott auf die Polizei wurde die Aussage von Dügida aufgenommen, dass sie sich bei der Düsseldorfer Polizei gut behandelt wisse. Für die Düsseldorfer Polizei gilt: Fremdenfeindliche Parolen, Verunglimpfungen von Religionsbekenntnissen sind durch die »Meinungsfreiheit« gedeckt. Dieses Rechtsverständnis wird auch vom Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf geteilt. Vor dem VG hatte es daher bereits vor Wochen eine Protestkundgebung von DssQ gegeben.

Gegen diese juristische Positionierung wandte sich ein Sprecher des Düsseldorfer Türkei-Zentrum. Er erinnerte an den Paragraphen 130 des Grundgesetzes. Darin heißt es:

»Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.«

Diesen Paragraphen wendet die Düsseldorfer Polizei aber nicht an, so dass Dügida Woche für Woche durch Düsseldorf marschieren kann.

Jürgen Schuh, Sprecher der Düsseldorfer VVN-BdA, erinnerte in einer sehr fundierten Rede den Düsseldorfer Polizeipräsidenten Norbert Wesseler daran, dass die Polizei in Düsseldorf schon einmal weggesehen habe, als die Nazis aufmarschierten – bis sie sogar mit den Nazis mitmarschierte, Er forderte Wesseler eindringlich auf, Dügida zu stoppen.

Das jetzige Düsseldorfer Polizeipräsidium liegt am Franz-Jürgens-Platz. Jürgens trat 1933 in die NSDAP ein. Er war gegen Ende der Nazi- Zeit Kommandant der Schutzpolizei in Düsseldorf. Seine Aufgabe war es, mit »Volkssturm« und Schutzpolizei der US-Armee entgegenzutreten. Diesen Auftrag lehnte er ab. Unmittelbar vor Kriegsende versuchte er, die Nazi-Spitzen zu verhaften, wurde aber verraten und in der letzten Kriegsnacht von den Nazis exekutiert. An der Mauer des Polizeipräsidiums steht auf einer Tafel der Satz

»Der Tod ist ein Meister in Deutschland«.

Uwe Koopmann