Gerresheim
Kommunisten-Prozess in Köln
Unruhe auch 160 Jahre danach
Im Kölner Kommunisten-Prozess von 1852 (siehe UZ vom 16. November 2012) spielte ein Rechtsanwalt und Ratsherr aus dem kleinen Städtchen Gerresheim (heute Stadtteil von Düsseldorf) eine bescheidene, aber nicht ganz unwichtige Rolle: Adolph Joseph Maria Bermbach war der »tote Briefkasten« von Karl Marx. Diese Verbindung führte auch rund 160 Jahre nach den ihm zur Last gelegten Botengängen zu deutlichen Warnungen vor diesem Mitglied des Bundes der Kommunisten. Auf keinen Fall dürfe eine Straße nach ihm benannt werden.
Dabei war die beim Bürger- und Heimatverein Gerresheim vorgeschlagene Straßenbenennung, die zu dieser Aufregung führte, gar nicht erfolgt, weil Bermbach dem Marx ein stiller Helfer war. Bermbach gehörte wie ein zweiter Gerresheimer, der Arzt Peter Joseph Neunzig, der engagiert an der Revolution von 1848 teilgenommen hatte, der Deutschen Nationalversammlung an. Dort vertrat er als Nachfolger von Johann Heister den 19. Wahlkreis »Rheinland« in Siegburg.
Bermbach lernte Mauern unterschiedlicher Dicke von innen kennen: die Universität Bonn als Student, als Parlamentarier des »Rumpfparlamentes« (Nationalversammlung nach dem 30. Mai 1849) den Halbmondsaal der Ständekammer in Stuttgart in »Nachfolge« des Paulskirchen-Parlaments in Frankfurt – oder auch das Gefängnis in Köln als Gefangener.
Seine Fraktion nannte sich »Deutscher Hof«. Dieser Fraktion gehörte auch der nach einem Standgerichtsurteil in Wien hingerichtete Kölner Robert Blum an. Ziel der Fraktion: eine demokratische Republik, ein allgemeines, gleiches und direktes Wahlrecht sowie die Gleichberechtigung aller Nationalitäten. – Ein damals revolutionäres Ziel.
1852 war Bermbach von Bedeutung, weil er die Verbindung zu Karl Marx im Londoner Exil mit absicherte. Unter Vortäuschung falscher Tatsachen und unter Bruch des Briefgeheimnisses wird schließlich ein von der Polizei gedungener Bote zu Bermbach geschickt, der ihm einen Brief von Karl Marx übergeben soll. Die Folge: »Am 19. Oktober wird Bermbach verhaftet und Haussuchung bei ihm gehalten. Am 21. Oktober …wieder in Freiheit gesetzt.« (MEW, Bd. 8, Seite 433) Später gibt es eine erneute Haft von fünf Wochen. Marx spottet über die Justiz: »Bermbach saß ad majorem gloriam der preußischen Richter.« (zum höheren Ruhm)
Auf der Internet-Seite des Deutschen Bundestages heißt es zum Scheitern der Revolution, dass sich schließlich »die konterrevolutionäre Entwicklung« durchsetzen konnte: »Mit der Auflösung des Stuttgarter Rumpfparlaments und der Eroberung der badischen Festung Rastatt im Sommer 1849 war auch der letzte revolutionäre Widerstand gebrochen und die mit großen Hoffnungen angetretene liberale und demokratische Einheits- und Freiheitsbewegung von 1848/49 endgültig gescheitert.« Soweit zur Konterrevolution – 1849.
Bermbachs Hilfsdienste für Karl Marx reichten 160 Jahre später schließlich doch nicht aus, eine Straße nicht nach ihm zu benennen. Die Straßenbenennung wurde nämlich auf Vorschlag des Verfassers mit übergroßer Mehrheit im Rahmen eines Prüfauftrages beschlossen. Die Prüfung begann im Jahr 2010. Sie scheint so kompliziert zu sein, dass sie noch nicht abgeschlossen werden konnte…
Text und Foto: Uwe Koopmann