Düsseldorf

Oberbürgermeister darf nicht gegen Neonazis protestieren

Verwaltungsgericht Düsseldorf bleibt seiner Linie treu

Porträt Thomas Geisel.

Ein Oberbürgermeister (OB) darf nicht gegen eine vom Verwaltungsgericht (VG) genehmigte Demonstration von Neonazis protestieren. Selbst die Verdunklung des Rathauses als bescheidenes Zeichen des Protestes ist verboten. Diese »Ohrfeige«, wie eine lokale Zeitung kommentierte, verabreichte VG-Präsident Andreas Heusch dem Düsseldorfer OB Thomas Geisel (SPD).

Die DKP Düsseldorf kritisierte, dass das VG immer noch von dem Grundsatz ausgehe, dass ein Bürgermeister gegenüber der Neonazi-Agitation »Neutralität« wahren müsse. Es könne nicht angehen, dass ein Gericht Nazipropaganda als »normale« Meinungsäußerung bewerte. Umgekehrt begrüßte die DKP, dass Geisel Rückgrat gezeigt habe und sich nicht einschüchtern ließ.

»Straferschwerend« kam nämlich aus der Sicht des Gerichtes hinzu, dass Geisel auch andere als Oberbürgermeister aufgefordert habe, das Licht abzuschalten. Er hatte angekündigt, dass er sich an das Verbot des VG nicht halten werde. Selbst eine negative Entscheidung des Oberveraltungsgerichts wollte er nicht akzeptieren.

Das Gericht fand schließlich jedoch ein juristisches Mauseloch: Die Dügida-Klägerin Melanie Dittmer hatte angekündigt, dass es keine weiteren Demos und Kundgebungen geben werde. Und Geisel versicherte, dass er sich nicht wiederholen werde. Damit war aus Sicht des Gerichts keine »Wiederholungsgefahr« durch Geisel gegeben, und die Klage wurde abgewiesen. Dittmer drohte darauf, dass die Dügida-Demos wieder aufgenommen werden könnten. Gegen das Düsseldorfer Urteil ist aus juristischer Sicht der Antrag auf Zulassung der Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster möglich. (Aktenzeichen: 1 K 1368/15)

Text: Uwe Koopmann
Foto: I.Lang