Düsseldorf

Reisholzer Hafen Düsseldorf

Emblem der BI HafenalarmAm 6. Juli, 18 Uhr, in der Joseph-Beuys-Schule, Siegburger Str. 149, will uns das Stadtplanungsamt den «Reisholzer Hafen» schmackhaft machen. Wir laden alle Mitbürger*innen dazu ein.

Bürgerinitiative Hafenalarm

 

Offener Brief

an die Mitglieder des Ausschusses
für Planung und Stadtentwicklung

Sitzung vom 22.6.2016, TOP 9 Düsseldorf, 21.6.2016

Sehr geehrte Damen und Herren,
in Top 9 sollen Sie laut Beschlussvorlage zunächst die Flächennutzungsplanänderung (Entwurf) und einen Bebauungsplan-Vorentwurf D.Port/Reisholzer Hafen zur Kenntnis nehmen; Dann sollen Sie „auf dieser Grundlage“ die Verwaltung beauftragen, die Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen. Es geht um den geplanten Ausbau des Hafens Reisholz zum trimodalen Containerterminal.

Die BV 9 hat in der Sitzung vom 17.6. mehrheitlich die Beschlussvorlage abgelehnt und Sie gebeten, den Punkt von der Tagesordnung zu nehmen; es gebe noch zu viele ungeklärte Fragen und es fehle die Transparenz mangels vollständiger Unterlagen.

Tatsächlich war die Verwaltung nicht in der Lage, eine inhaltliche Klarheit bei der Flächennutzungsplanänderung und bei dem Bebauungsplanvorentwurf darzustellen. Der Widerspruch zwischen dem möglichen Maximalausbau (320.000 TEU) und der von der Ampelkoalition festgeschriebenen Forderung „Kein überregionaler HUB“ lag auf der Hand. Ohne Klarheit und Transparenz ist eine öffentliche Bürgerversammlung sinnlos.

Das Verkehrsgutachten der IVV entspricht als Parteigutachten nicht den öffentlich-rechtlichen Verfahrensvorschriften. Es stützt sich auf die zeitlich und inhaltlich überholte PLANCO-Bedarfsanalyse von 2012. Das wesentliche Verkehrsproblem, die Kreuzung Bonnerstraße, Münchener Straße. Reisholzer Werftstraße (Niederheid) ist wegen der Auswirkung der kreuzenden Güterzüge, der Straßenbahn- und U-Bahnlinie und des dazu kommenden heutigen Logistikverkehrs nicht einmal ansatzweise untersucht.

Die Bauleitplanung muss sich nach dem jeweiligen Regional- und Landesentwicklungsplan richten- beide befinden sich heute noch im Entwurfstadium und können Leitfunktionen nicht enfalten.

Die Bezirksregierung bei der Aufstellung des Regionalplans und das Land NRW bei der Aufstellung des Landesentwicklungsplans müssen nach dem Raumordnungsgesetz eine umfassende Umweltprüfung vornehmen. Das ist bisher noch nicht geschehen, zur Zeit liegen lediglich Planentwürfe vor.

Die vorgeschriebene Umweltprüfung wird schwerwiegende Bedenken zur Machbarkeit des Hafenprojekts aufdecken, da bundes- und europarechtlich geschützte Naturgebiete betroffen sind und der Hafenausbau auch nicht ‚alternativlos‘ ist, weil es nah gelegene Containerhäfen mit Ausbaupotential und derzeit sogar Überkapazitäten gibt.

Das Hafenprojekt verstößt auch gegen die EU-Wasserrahmenrichtlinie: Diese enthält neben einem Verschlechterungs-Verbot sogar ein Verbesserungs-Gebot für Gewässer – ein Hafenausbau der geplanten Art ist damit nicht vereinbar.

Schließlich ist bisher im Rahmen der genannten übergeordneten Pläne noch keinerlei „Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung“ erfolgt, wie sie nach deutschem, europäischem und internationalem Recht zwingend vorgeschrieben ist (z.B. § 25 Absatz III VerwVerfG, § 3, Abs. I Baugesetzbuch).

Im Gegensatz zu anderen Städten hat Düsseldorf auch noch keinen Rahmen für „Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung“ bei Großprojekten als Lehre aus Stuttgart 21 entwickelt. Transparenz und inhaltliche Klarstellung der Pläne sind Voraussetzung für eine echte Öffentlichkeitsbeteiligung und eine effektive Diskussion. Diese Voraussetzungen hat die Verwaltung bisher nicht geschaffen.

Mit freundlichen Grüßen
die SprecherInnen der
Bürgerinitiative Reisholzer Hafen
«Kein Containerterminal Düsseldorf-Süd»
www.hafenalarm.de
oeffentlich@hafenalarm.de