Düsseldorf
»Hitler-Gruß« und Hakenkreuz …
… in Düsseldorf ohne Folgen
»Da es sich um eine interne Personalangelegenheit der Stadt Düsseldorf handelt, bitte ich um Verständnis, dass ich Ihnen keine weiteren Informationen zukommen lassen kann.« Das ließ Düsseldorfs Oberbürgermeister Dirk Elbers auf Anfrage am 22. Januar mitteilen.
Äußern wollte er sich nicht mehr dazu, dass ein 46 Jahre alter Mitarbeiter des städtischen Ordnungs- und Sozialdienst (OSD) vor der fünften Kammer des Arbeitsgerichts stand, weil er angeklagt war, im Dienst den Hitler-Gruß gezeigt zu haben. Das war im August 2010 im Düsseldorfer Hauptbahnhof. Anderthalb Jahre hatte es gedauert, bis es zum Prozess kam, denn die Stadt Düsseldorf hatte dem OSD-Mann wegen dieses »Grußes« konsequenterweise die fristlose Kündigung ausgesprochen.
Der Mann klagte gegen die Kündigung. Nach 17 Monaten ging es in dem Verfahren um Einzelheiten in den Aussagen zweier Zeugen. Das Gericht sah »Ungenauigkeiten« und »Widersprüche«, schenkte den beiden Zeugen »keinen Glauben«.
Zum 1. Februar musste der OSD-Mann wieder eingestellt werden. Sein Arbeitsplatz wird aber nicht mehr beim OSD sein. Für die Stadt ist das Urteil nicht nachvollziehbar, denn das Verhalten des OSD-Mannes sei »indiskutabel«. Es wird am 13. April noch einen Strafrechtsprozess in der Sache geben. Die Stadt will dann erneut entscheiden, wie sie weiter vorgeht. (Az.: 5 Ca 5960/11)
Ein 18 Jahre alter jugendlicher Intensivtäter hatte zusammen mit einem 38 Jahre alten Mittäter im benachbarten Neuss einen vietnamesischen Obdachlosen ausgeraubt und »mit nahezu unbeschreiblicher Brutalität« ermordet. Der Angeklagte trug ein tätowiertes Hakenkreuz auf der Brust, rechnet sich der Hooligan-Szene zu. In der Untersuchungshaft sei er zu einer Gruppe rechtsextremer Gefangener gekommen. Zu Prozessbeginn hatte er zudem erklärt, dass er Verbindungen zu Neonazis habe und deren Auffassungen zu einem Teil teile. Ausländer nannte er »Kanacken«. Für den Staatsanwalt war Ausländerhass allerdings nicht zu erkennen. In dem Punkt teilte er die Selbstdarstellung des Angeklagten. Das Düsseldorfer Landgericht verurteilte den Haupttäter wegen Totschlag und schweren Raub zu einer Jugendstrafe von neun Jahren und sechs Monaten Gefängnis.
Uwe Koopmann