Düsseldorf
Düsseldorf: CDU ignoriert Plakatierungsregeln
Die Demokratie darf den Kommerz nicht beeinträchtigen
Am 25. April 2014 durften in Düsseldorf die ersten Plakate für die Wahlen zum Europaparlament, zum Rat der Stadt, zum Oberbürgermeister und zu den Bezirksvertretungen aufgehängt werden. Das war deutlich später als in vielen anderen Städten. Aber es gibt auch jetzt noch Straßenzüge, wo keine Plakate stehen oder hängen dürfen. Sie beeinträchtigen offensichtlich – betrachtet durch die kapitalistische Brille – das hochpreisige Konsumverhalten der Edelschickeria.
So heißt es in der städtischen Genehmigung für die Plakatierung: »Auf der Königsallee, Schadowstraße, der Rheinuferpromenade (Schlossufer, Rathausufer, Mannesmannufer), der Maximilian-Weyhe-Allee und um das Rathaus herum … dürfen keine Werbeträger aufgestellt werden.« Königsallee und Schadowstraße sind die beiden Straßenzüge in Düsseldorf, wo das höchste Preisniveau für die entsprechende Kundschaft herrscht und der beste Umsatz gemacht wird. Hier sind alle Edelmarken vertreten. Die KundInnen atmen das Flair der großen weiten Welt… Hier gibt es keine Krise und keine Rezession. »Kemper’s Jones Lang LaSalle« hatten schon vor fünf Jahren ausgerechnet, dass die Miete für ein Ladenlokal von 100 Ouadratmetern und sechs Meter Schaufensterfront bei 276.000 Euro pro Jahr liegt. In diese Welt passen keine Wahlplakate, die vielleicht sogar das ganze System hinterfragen.
Es geht um Ideologiedominanz. Wenn es nur um die Sicherheit der Fußgänger gegangen wäre, hätte ein weiterer Blick in die Verordnung fürs Plakatieren genügt: »Die Plakatständer sind so aufzustellen, dass Verkehrsbehinderungen oder -beeinträchtigungen ausgeschlossen sind.«
Für das große Geld wurde aber doch eine Ausnahme eingeräumt: »Auf dem Mittelstreifen der Heinrich-Heine-Allee… darf je Partei nur eine Großfläche aufgestellt werden.« Bei den Großflächen handelt es sich um sogenannte »Wesselmänner«, die pro Stück 500 Euro kosten. Auch hier gilt das von der Stadtverwaltung propagierte Windhundprinzip: Wer zuerst kommt, darf als erster aufstellen. Wer zu spät kommt, weil der Platz »besetzt« ist oder er nicht das Geld für den »Wesselmann« hatte, der ist von der Chancengleichheit nun mal ausgeschlossen.
Damit in den Stadtteilen, in denen das Plakatieren erlaubt ist, niemand mit dem Kopf gegen ein Plakat rennt, wird vorgeschrieben, dass die Unterkante wenigstens in einer Höhe von 2,20 Metern angebracht sein muss. Damit ist auch Oberbürgermeister Dirk Elbers (CDU) vor Nasenstübern und Kopfnüssen gesichert, denn er ist »nur« 1,97 Meter lang. Erlaubt ist aber auch, dass Plakate bodenständig angebracht werden. Sie dürfen aber nicht behindern.
Dass man sich auch ohne Plakate im öffentlichen Raum verletzen kann, demonstrierte Elbers (auf den Plakaten fast mit der Haarfarbe »Schröder-Schwarz«) kürzlich vor dem Rathaus, als er als Sportler den Tennisspieler gab und sich dabei einen Oberschenkelhals brach.
Die DKP fragte inzwischen – vor dem Hintergrund einer potentiellen Unfallgefahr und möglichen Körperverletzungen – mehrfach bei der von Elbers geführten Stadtverwaltung an, ob es hinsichtlich der Bodenständigkeit oder der Höhenangaben für die Plakate Ausnahmen für CDU-Plakate gebe, weil sich die CDU nicht an die Vorgaben halte. Eine Antwort steht aus. Vielleicht hat die Behörde Bedenken, bei ihrem obersten Leiter nachzufragen, warum die CDU-Wahlhelfer die Plakatierungsregeln nicht respektieren.
Uwe Koopmann