In Deutschland wird wieder selektiert
CDU/CSU und SPD regeln Bleiberecht und Aufenthaltsbeendigung neu
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung bringt es auf den Punkt: Wer wirtschaftlich, ideologisch und kulturell hinreichend in dieses politische System integriert werden kann, der darf bleiben. Der gehört zu den Guten, denn er hält sich erfolgreich seit Jahren (mindestens acht Jahre) in Deutschland auf. Er sorgt sich um seinen Lebensunterhalt »durch aktive Teilnahme am Arbeitsmarkt«. Er hat »hinreichende deutsche Sprachkenntnisse«. Er liefert ein »Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland« ab. Er verfügt über eine »grundsätzlich gegebene Straffreiheit«. Und: er hat »keine Bezüge zu extremistischen oder terroristischen Organisationen.« Kleiner Hinweis: Die Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) gilt in Deutschland – in Übereinstimmung mit EU und USA – als »terroristische Vereinigung«. Wer die Bedingungen des Gesetzes nicht erfüllt, der muss damit rechnen, dass er – schneller als bisher – wieder entfernt wird.

Köln 2. November 2014. Heftige Diskussionen in Köln. Seit der schändlichen Zusammenrottung von Nazihooligans am vergangenen Sonntag (26. Oktober) ist das Erschrecken groß. Helle Empörung. Ein Demonstrationsaufruf, der kurz entschlossen von der SDAJ Köln in den elektronischen Medien verbreitet wird, findet erstaunliche Resonanz.

